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Auszug - Besprechung über die "Therapeutische Betreuung in Pankower Schulen"
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Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die
Beratung im Rahmen der letzten Ausschusssitzung, die im Bezirk zu zahlreichen
Reaktionen geführt habe, u.a. seitens vier Elternvertretungen und der
Sportlerin Marianne Buggenhagen. Die Resonanz zeige sich auch an der Vielzahl
der interessierten Gäste, die zur Fortsetzung der Beratung in den Ausschuss
gekommen seien und die er herzlich begrüße.
Auf Bitten des
Ausschussvorsitzenden erläutert BzStRin Lioba Zürn-Kasztantowicz noch einmal
die Hintergründe und die Rahmenbedingungen. Auch nach den jüngsten auf der
Landesebene getroffenen Beschlüssen werde es bei Einsparvorgaben von ca. 6 Mio.
Euro für den Bezirk bleiben, von denen 1,47 Mio. Euro ihren Bereich belasteten.
In vielen Bereichen gebe es nichts mehr einzusparen und der Bezirk müsse
Pflichtaufgaben erfüllen. Beispiele seien die Schulausstattung, der Bereich der
Sozialhilfe oder der Kindergesundheitsdienst. Auch ein arbeitsfähiges Schulamt
sei unverzichtbar. Sie habe deshalb lange um Vorschläge zur Untersetzung des
Eckwertebeschlusses gerungen. Im Ergebnis habe sie die sozialen Projekte mit
330.000 Euro zur Disposition gestellt, die Gesundheitsprävention, Sucht- und
Psychiatriekoordination um eine von vier Stellen gekürzt und weitere gut
400.000 Euro im Bereich Gesundheit
angeboten, dabei handele es sich um alle Krankengymnastinnen und eine
Logopädin in den Schulen. Die restliche Summe müsse aus dem Schulbereich
erbracht werden. Im Rahmen der Beratung des
Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) habe man versucht zu definieren, welche
Aufgaben des Gesundheitsamtes
zentralisiert bzw. privatisiert werden könne. Bereits davon betroffen
gewesen seien: Die kommunale Suchtberatung, der Amts- und vertrauensärztliche
Dienst, der Sozialmedizinische Dienst und die Beratungsstelle für sexuelle
Gesundheit und AIDS, die alle nicht mehr in Pankow seien. Zur Sprache gekommen
sei dabei vor sechs Jahren auch die therapeutische Betreuung an den Schulen.
Die Aufzählung der Kernaufgaben in § 1 Abs. 3 umfasse in Nummer 2 Buchstabe f
auch die ambulante therapeutische Versorgung behinderter und schwer behinderter
Kinder und Jugendlicher insbesondere im Schulbereich, allerdings mit dem Zusatz
„soweit diese nicht anders gewährleistet wird“. Die Zahl der Therapeuten habe in
Pankow und anderen Bezirken über die Jahre stetig abgenommen. Einen
Einstellungskorridor zur Außeneinstellung von TherapeutInnen habe es noch nie
gegeben, und auch in den nächsten Jahren sei dies nicht absehbar. Pankow habe
derzeit noch elf TherapeutInnen, und bestimmte Bereiche würden bereits jetzt
nicht mehr abgedeckt und von externen Therapeuten in den Schulen durchgeführt,
wie z.B.. Logopädie und Ergotherapie. Mit Blick auf anstehende Altersabgänge
und den Krankenstand in diesem Bereich werde sich die Lage weiter
verschlechtern. Deshalb habe man sich dazu
entschlossen, die therapeutische Versorgung zur Disposition zu stellen, auch
wenn es an deren Bedeutung keinen Zweifel gebe. Sie müsse jedoch schlicht auch
aus ihren Ämtern Vorschläge machen und die Handlungsspielräume dafür seien wie
geschildert sehr begrenzt. Der Leiter des Gesundheitsamts, Dr.
Peters, ergänzt, die Entscheidung über Angebote zur Entlastung des Haushalts
müsse unter Berücksichtigung der Prioritäten im Gesundheitsamt getroffen
werden. So dürfe etwa die Arbeitsfähigkeit des Hygiene- und
Umweltgesundheitsdienstes oder im sozialpsychiatrischen Bereich nicht gefährdet
werden. Die therapeutische Versorgung schwer behinderter Kinder und
Jugendlicher könne jedoch auch anders gelöst werden. In anderen Ländern werde
bereits jetzt auf niedergelassene Therapeuten zurückgegriffen, die auf Rezept
tätigt würden. Zum Teil würden die Leistungen sogar in den Schulräumen
erbracht. Im Ländervergleich sei die jetzige Situation in Berlin deshalb
„luxuriös“, auch wenn die Anbindung an den Schulen natürlich
wünschenswert sei. Es gehe darum, dies auch beim Rückgriff auf TherapeutInnen
aus freien Praxen zu ermöglichen. In der Folge verleihen zahlreiche
Gäste dem Anliegen Nachdruck, die therapeutische Versorgung in der jetzigen
Form zu erhalten. So zeigen u.a. Eltern- und Lehrkörpervertretungen aus der
Marianne-Buggenhagen- und der Helene-Häusler-Schule sowie Therapeutinnen die
mit einem Rückgriff auf niedergelassene TherapeutInnen verbundenen Nachteile
und Probleme auf und fordern, den persönlichen Schicksalen hinter den
Entscheidungen eine größere Rolle zuzumessen (zu Einzelheiten vgl. den als
Tischvorlage an die Ausschussmitglieder verteilten und in der Ausschusssitzung
vorgetragenen Vortrag einer an der Marianne-Buggenhagen-Schule tätigen
Physiotherapeutin). Es fehle ein Konzept des Bezirksamts, wie der Ausgleich
gestaltet und das Versorgungsniveau gehalten werden solle. Im Mittelpunkt der folgenden
Aussprache stehen weitere Schilderungen von Betroffenen und Nachfragen bzw.
Anmerkungen von Ausschussmitgliedern zur Interpretation des GDG, der
Praktikabilität von Alternativen (u.a. angesichts der Vielzahl der
Krankenkassen und Restriktionen der Kassenärztlichen Vereinigungen, die der
Leistungserbringung an Schulen durch niedergelassene TherapeutInnen
entgegenstünden), den Vorstellungen des Bezirksamts für ein alternatives
Angebot, das den gesetzlichen Vorgaben gerecht werde, und der Situation in
anderen Berliner Bezirken und anderen Ländern. Eine Annäherung auf dem niedrigsten
Niveau könne nicht das Ziel sein, gespart werden dürfe nicht an den schwächsten
Gliedern der Gesellschaft und die Diskussion müsse im Ausschuss politisch
geführt werden. Bei einer negativen Entscheidung, die in der BVV in
namentlicher Abstimmung getroffen werden solle, könne im Übrigen auch das
Konzept der Schulen und der Ganztagsschule in Frage gestellt werden, weil die
Kinder zwischendurch Behandlungen benötigten. Mehrere Ausschussmitglieder weisen aber auch auf die in Pankow desolate
Haushaltslage, die Schwierigkeiten bei der Untersetzung der Einsparvorgaben und
die widerstreitenden Interessen hin: Wenn bei der therapeutischen Versorgung
nicht gespart werde, treffe die Einsparung einen anderen Bereich. BzStRin Lioba Zürn-Kasztantowicz
stellt klar, das ihr bewusst sei, dass niedergelassene TherapeutInnen nicht
genauso wie TherapeutInnen des Gesundheitsamts in die Arbeit in den Schulen
eingebunden sein könnten, und der Leistungsumfang bei einer alternativen
Organisation eingeschränkt werde. Andere Bezirke hätten nach Einsparungen in
den letzten Jahren noch mehr oder weniger TherapeutInnen, aber allein in Pankow
sei personell „das Ende der Fahnenstange“ erreicht. Sie habe die
Schulleitungen darüber informiert, dass möglicherweise Entscheidungen getroffen
und ein Konzept entwickelt werden müsse, und habe mit ihnen vereinbart, dass
man sich gegenseitig auf dem Laufenden halte. Denkbar seien z.B. Kooperationen
mit klinischen Physiotherapie-Bereichen und großen Praxen. Sie wolle aber alles
dafür tun, dies nach Möglichkeit zu verhindern. http://www.berlin.de/jobcenter/pankow/index.htmlDer
Vorsitzende nimmt abschließend eine weitere Petition entgegen, die über das
BVV-Büro an die Ausschussmitglieder und den Petitionsausschuss weitergeleitet
werden soll und kündigt an, der Ausschuss werde das Thema im Rahmen der
Haushaltsberatungen wieder aufgreifen. |
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