Auszug - Schankvorgärten  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 16.06.2009 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

              Herr Bezirksstadtrat Kirchner erklärt, dass Herr Burgerdeputierter Lämmer die Behandlung der Thematik angeregt hatte.

Herr Burgerdeputierter Lämmer erklärt, dass es um die sichtbare Auslegung der Genehmigungen in Gaststätten etc. ginge. Seit 2009 sei die Pflicht dazu rechtskräftig, er habe aber mehrfach vernommen, dass weder Gaststätten noch z.B. Verkaufsflächen dieser Verpflichtung nachkommen. Als Beispiel kann die Breite Str. mit mehreren Schankvorgärten genannt werden, wo nicht nachzuvollziehen ist, ob diese genehmigt sind.

 

Herr Bezirksstadtrat Kirchner teilt mit, dass er eine Liste mit 952 genehmigten Schankvorgärten (Stand 05.06.) den Fraktionen (vertraulich) zur Verfügung stellt. Für 2009 wurden 340 Anträge gestellt und genehmigt. Über Schankvorgärten ohne Genehmigung gibt es keine Statistik. Bisher sind 88 Zahlungsbescheide für die unerlaubte, nicht genehmigte  Nutzung ergangen. Es ist eher davon auszugehen, dass Pflicht zur Auslage bei den Betreibern nicht angekommen ist und daher nicht praktiziert wird. Dem OA stehen für Kontrollen der Schankvorgärten zwei Mitarbeiter zur Verfügung. Ein Mitarbeiter war sehr lange erkrankt. Eine verstärkte Kontrolle ist somit leider schwierig.

Wenn den Ausschussmitgliedern Einrichtungen bekannt sind, die der Verpflichtung nicht nachkommen, dann können sie diese melden und es wird dem nachgegangen.

 

Herr Ausschussvorsitzender Kempe erklärt, dass es nicht Sinn sein kann, den Ausschuss oder die Bürger zu „Hilfspolizisten“ zu machen. Er fragt nach, ob es unbefristete Genehmigungen oder nur längerfristige gibt. Da die Genehmigungen nicht in den entsprechenden Einrichtungen sondern im Schaufenster auszuhängen sind, müsste das OA in der Lage sein, die Kontrolle ohne großen Aufwand durchzuführen.

 

Herr Bezirksstadtrat Kirchner erklärt, die Genehmigung muss mit Skizze im Eingangsbereich sichtbar sein. Dieses habe sich aber noch nicht durchgesetzt. Genehmigungen werden für max. drei Jahre erteilt. 

 

Herr Bürgerdeputierter Lämmer dankt für die Ausführungen und erklärt, dass er Kontrollen nicht wahrnehmen würde. Er fragt nach, ob die Kontrollen der Genehmigungen nicht im Zuge der Kontrolle des ruhenden Verkehrs mitgetätigt werden könnten.

 

Herr Bezirksverordneter Kraft erklärt, dass der Eindruck entstehen könnte, das BA handhabe die Nichteinhaltung der Verpflichtung etwas lax. Er fragt nach, ob die Nichteinhaltung mit hohen Bußgeldsummen verbunden sei. Wenn ja, dann wäre eine laxe Handhabung nicht nachzuvollziehen.

 

Herr Bezirksstadtrat Kirchner erwidert, dass Sanktionen bis zu € 1.500,00 verhängt werden können. Diese Summe würde bei erstmaliger Überschreitung nicht angesetzt.

 

Herr Bezirksverordneter Rüdiger fragt nach, ob es eine Möglichkeit wäre, mit den entsprechenden  Akteuren (IHK, DeHoGa) eine Information der Betreiber von Schankvorgärten zu vereinbaren.

 

Herr Ausschussvorsitzender Kempe fragt nach, warum bei Feststellung der Zuwiderhandlung durch den Betreiber keine Räumung des Schankvorgartens erfolgt.

 

Herr Bezirksstadtrat Kirchner erwidert, dass Ersatzvornahmen diskutiert wurden. Die Frage dabei ist, wo die Sachen gelagert werden würden.

 

Herr Lexen erklärt, dass z.B. in der Oderberger Str. 30 Schankvorgärten existieren und dass es unmöglich sei, alle zu kontrollieren.

 

Herr Bezirksstadtrat Kirchner erklärt, die Möglichkeiten von Ersatzvornahmen noch einmal zu prüfen.

 

 


 
 

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