Auszug - Rahmenbedingungen der GA-Förderung: Anhörung von und Diskussion mit Herrn Staatssekretär Dr. Heuer  

 
 
außerordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 14.05.2009 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:10 Anlass: außerordentliche Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

  

Herr Michael Kniess, der in Vertretung von Herrn Staatssekretär Dr. Heuer erschienen ist, stellt zunächst für die SenWirt die Rahmenbedingungen der GA-Mittel-Vergabe und den derzeitigen Stand des Verfahrens dar.

 

Im Rahmen des GA-Verfahrens ist zunächst ein vollständiger Antrag durch den Projekt-Träger zu stellen. Dieser Antrag wird von der SenWirt geprüft. Sofern eine Fördermittelzusage erfolgt, stellt der Träger Teilrechnungen an die SenWirt und ruft die Mittel nach Projektfortschritt ab. Die vom Träger gestellten Rechnungen werden erneut geprüft. Bei einem positiven Ergebnis wird der jeweilige Förderbetrag schließlich an den Träger ausgezahlt.

 

Das Projekt Forscherschloss ist unter dem Aspekt der Tourismusförderung förderfähig, sofern die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Bei der SenWirt ist ein Antrag auf Gewährung von GA-Mitteln eingegangen. Dieser kann schon aufgrund von groben formalen Verstößen in Form von Streichungen und Anmerkungen nicht weiter bearbeitet werden. Nach Angaben von Herrn Kniess steht bereits im Antragsformular selbst, dass Streichungen und Anmerkungen zur Unwirksamkeit eines GA-Antrages führen. Dem Antrag fehlen zudem die für die Beurteilung des Antrags dringend erforderlichen Anlagen, insbesondere die Kostenaufstellungen. Eine weitere Bearbeitung ist daher zum derzeitigen Zeitpunkt aufgrund der formalen Mängel und mangels aussagekräftiger Informationen ausgeschlossen.

 

Eine Haftung für einen GA-Antrag sei erst dann möglich, wenn GA-Mittel gewährt und tatsächlich abgerufen worden wären. Sofern tatsächlich ein Haftungsfall eintritt, haftet der Träger. Dies ist bei einem Antrag auf GA-Mittel zur Tourismusförderung zwingend der Bezirk. Für das Land besteht danach keine Möglichkeit, die Haftung des Trägers Bezirk – gleichgültig, ob vor oder nach Antragstellung – zu übernehmen.

 

Herr Farin vertritt als Leiter des Rechtsamts des BA Pankow ohne nähere Begründung die Auffassung, dass bereits die Stellung des GA-Antrags mit „erheblichen“ strafrechtlichen Risiken für den oder die Antragsteller (Bezirksbürgermeister/zuständiger Bezirksstadtrat) verbunden ist [Anm.: Gemeint ist wohl das Risiko der Verwirklichung eines Subventionsbetrugs, § 264 StGB, was allerdings ein vorsätzliches, also bewusstes und gewolltes, strafbewehrtes Verhalten voraussetzen würde.].

 


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen