Auszug - Aufstellung eines B-Planes für das Grundstück Schönhauser Allee 148 / Kastanienallee 97 - 99  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 23.04.2009 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:51 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
VI-0703 Aufstellung eines B-Planes für das Grundstück Schönhauser Allee 148 / Kastanienallee 97 - 99
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
 
Wortprotokoll

Eingangs stellt Herr Brenn den Antrag aus Sicht der einreichenden Fraktion vor

Eingangs stellt Herr Brenn den Antrag aus Sicht der einreichenden Fraktion vor.

 

Im Anschluss übernimmt Herr Tiedt von der Projektgesellschaft des Berliner Liegenschaftsfonds (LF).   

 

Herr Tiedt berichtet, dass das in Rede stehende Grundstück so, wie es ist, verkauft werden kann. Eine besondere Qualifizierung sei nicht erforderlich.

 

Die BVV hatte den Beschluss gefasst, dass eine EU-weite Ausschreibung durchgeführt werden solle. Dies wird der zuständige Steuerungsausschuss tatsächlich aber nicht tun. Stattdessen soll ein reguläres Bieter-Verfahren durchgeführt werden. Dieses Vorgehen wird aus Sicht des LF am ehesten dem Spannungsverhältnis gerecht, welches zwischen den „Wünschen“ der BVV einerseits und dem beim LF üblichen Verfahren bzw. den Interessen des Steuerungsausschusses, bestehend aus Vertretern des BA sowie der SenStadt, SenFin und SenWirt andererseits existiert.

 

Herr Tiedt hält sodann eine Präsentation über das geplante Verfahren, das den Ausschussmitgliedern noch in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden soll.

Im Rahmen des B-Planverfahrens – avisiert ist ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB – will danach der LF den Bezirk durch Auswahl und Bezahlung von geeigneten Planungsbüros unterstützen. Der LF sei dabei auch Auftraggeber der Planungsbüros, was hier aber kein Problem sei, da die Grundstücke der Stadt gehörten. Hoheitliche Entscheidungen, insbesondere die über die Erteilung einer Baugenehmigung, verblieben vollständig beim Bezirk. Die Umsetzung der Vorgaben des BA und der BVV sei aufgrund deren laufender Beteiligung gewährleistet.

 

Das beschriebene Vorgehen wird diskutiert.

 

Herr Schröder regt an, den Antrag um einen zweiten Absatz mit folgendem Wortlaut zu ergänzen:

 

„Für die Aufstellung des Bebauungsplans soll ein zwischen Liegenschaftsfonds, Bezirksamt, BVV sowie gegebenenfalls der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung abzustimmendes Gutachterverfahren durchgeführt werden.“

 

Herr Brenn stimmt dem Ergänzungsvorschlag auch namens der einreichenden Fraktion zu.

 

Aus Sicht von Herrn Dr. Nelken ist das vorgesehene Verfahren absolut positiv. Es käme hier letztlich zu einem Bieterverfahren und einem Kauf nach geltendem Baurecht, welches über den B-Plan definiert sei. Dem Aufstellungsverfahren würde zudem ein vom LF finanziertes Gutachterverfahren vorangestellt. Die Vorgaben von BA und BVV könnten so voll umgesetzt werden.

 

Herr Brandt, BV, erkundigt sich, ob die SenStadt das B-Plan-Verfahren zu Fall bringen könnte. Dies ist nach Einschätzung von Herrn Tiedt grundsätzlich möglich, sei allerdings sehr unwahrscheinlich.

 

Sodann wird der Antrag, ergänzt um den oben dargestellten zweiten Absatz, zur Abstimmung gestellt und mit 11 Ja-Stimmen gegenüber 0 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen so beschlossen.

 


 
 

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