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Auszug - Aufstellung eines B-Planes für das Grundstück Schönhauser Allee 148 / Kastanienallee 97 - 99
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Eingangs stellt Herr Brenn den
Antrag aus Sicht der einreichenden Fraktion vor. Im Anschluss übernimmt Herr Tiedt
von der Projektgesellschaft des Berliner Liegenschaftsfonds (LF). Herr Tiedt berichtet, dass das in
Rede stehende Grundstück so, wie es ist, verkauft werden kann. Eine besondere
Qualifizierung sei nicht erforderlich. Die BVV hatte den Beschluss gefasst,
dass eine EU-weite Ausschreibung durchgeführt werden solle. Dies wird der
zuständige Steuerungsausschuss tatsächlich aber nicht tun. Stattdessen soll ein
reguläres Bieter-Verfahren durchgeführt werden. Dieses Vorgehen wird aus Sicht
des LF am ehesten dem Spannungsverhältnis gerecht, welches zwischen den
„Wünschen“ der BVV einerseits und dem beim LF üblichen Verfahren
bzw. den Interessen des Steuerungsausschusses, bestehend aus Vertretern des BA sowie
der SenStadt, SenFin und SenWirt andererseits existiert. Herr Tiedt hält sodann eine
Präsentation über das geplante Verfahren, das den Ausschussmitgliedern noch in
elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden soll. Im Rahmen des B-Planverfahrens
– avisiert ist ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB – will
danach der LF den Bezirk durch Auswahl und Bezahlung von geeigneten
Planungsbüros unterstützen. Der LF sei dabei auch Auftraggeber der
Planungsbüros, was hier aber kein Problem sei, da die Grundstücke der Stadt
gehörten. Hoheitliche Entscheidungen, insbesondere die über die Erteilung einer
Baugenehmigung, verblieben vollständig beim Bezirk. Die Umsetzung der Vorgaben
des BA und der BVV sei aufgrund deren laufender Beteiligung gewährleistet. Das beschriebene Vorgehen wird
diskutiert. Herr Schröder regt an, den Antrag um
einen zweiten Absatz mit folgendem Wortlaut zu ergänzen: „Für die Aufstellung des
Bebauungsplans soll ein zwischen Liegenschaftsfonds, Bezirksamt, BVV sowie
gegebenenfalls der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung abzustimmendes
Gutachterverfahren durchgeführt werden.“ Herr Brenn stimmt dem
Ergänzungsvorschlag auch namens der einreichenden Fraktion zu. Aus Sicht von Herrn Dr. Nelken ist
das vorgesehene Verfahren absolut positiv. Es käme hier letztlich zu einem
Bieterverfahren und einem Kauf nach geltendem Baurecht, welches über den B-Plan
definiert sei. Dem Aufstellungsverfahren würde zudem ein vom LF finanziertes Gutachterverfahren
vorangestellt. Die Vorgaben von BA und BVV könnten so voll umgesetzt werden. Herr Brandt, BV, erkundigt sich, ob
die SenStadt das B-Plan-Verfahren zu Fall bringen könnte. Dies ist nach
Einschätzung von Herrn Tiedt grundsätzlich möglich, sei allerdings sehr
unwahrscheinlich. Sodann wird der Antrag, ergänzt um
den oben dargestellten zweiten Absatz, zur Abstimmung gestellt und mit 11
Ja-Stimmen gegenüber 0 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen so beschlossen. |
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