Auszug - Verfahren zur Bürgerbeteiligung bei der Grün- und Freiflächengestaltung schaffen  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur
TOP: Ö 4.3
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Natur Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 15.01.2009 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
VI-0619 Verfahren zur Bürgerbeteiligung bei der Grün- und Freiflächengestaltung schaffen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
 
Wortprotokoll

Die Antragstelllerin erläutert die Intention des Antrags: Es geht darum, dass die Verfahren transparent und nachvollziehbar ve

Die Antragstelllerin erläutert die Intention des Antrags: Es geht darum, dass die Verfahren transparent und nachvollziehbar verlaufen. Es geht nicht darum, die Verfahren zu komplizieren. Vielmehr würde ein formal festgelegtes Verfahren Verlässlichkeit für alle Beteiligten und eine größere Belastbarkeit der erzielten Lösungen bewirken.

 

Das Bezirksamt merkt an, dass diese Form der frühzeitigen Beteiligung neu ist. Der Vorlauf würde dadurch länger. Möglicherweise entstehen Haushaltsprobleme, wenn solche frühzeitigen Bürgerversammlungen extern moderiert werden oder der Teilnahme von Architekten/externen Planern bevor ein Auftrag erteilt wurde. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass es für Spielflächen bereits ein festgelegtes Verfahren durch die Spielplatzkommission gibt. Und was ist, wenn es mal besonders schnell gehen muss – könnte es dann zu einer Blockade durch das Verfahren kommen?

 

Aus dem Ausschuss wird vorgeschlagen, dass in der Beschlussempfehlung ausdrücklich klarstellen soll, dass Verzögerung nicht das Ziel ist, und  der Ausschuss über Abweichungen entscheiden soll.

Darüber hinaus soll sich das Verfahren nur auf Grün- und Freiflächen beziehen, um bei den Spielplätzen Doppelbefassungen mit der Spielplatzkommission zu verhindern.

 

Die Einreicherin arbeitet diese Anregungen ein.

 

Im Ausschuss besteht mehrheitlich die Ansicht, dass bei einer ersten Bürgerversammlung, auf der im wesentlichen die Wünsche der Anwohner abgefragt werden, die Anwesenheit von Architekten nicht unbedingt erforderlich ist.

 

Über die Beschlussempfehlung wird nach Einarbeitung der Änderungen beim nächsten Mal entschieden.

 

 


 
 

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