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Auszug - Veränderungssperre für den Bereich des B-Planes IV-29
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Der
B-Plan IV-29 wurde dem Ausschuss bereits in der Sitzung vom 10. April 2008
vorgestellt. Im
Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit kam es zu 2 Stellungnahmen, jeweils 1
von den Naturschutzverbänden und vom Fachbereich Haushalt des Bezirks. Nach
Auffassung des Bezirks ist keine Änderung der Festsetzung erforderlich. Dies
wurde so auch schon in der BVV vom 24. September 2008 zur Kenntnis genommen. Am
15. Januar 2008 wurde – in der Folge einer gerichtlichen
Auseinandersetzung mit dem Antragsteller – eine Baugenehmigung erteilt.
Die Baugenehmigung kann aufgrund der sanierungsrechtlichen Versagung derzeit
nicht umbesetzt werden. Der
Bezirk hat zur slicherung der Sanierungs- und Planungsziele bereits ein
Enteignungsverfahren eingeleitet. Zwischen
der Aufhebung der Sanierungsverordnung und der Veröffentlichung des Beschlusses
liegt eine zeitliche Lücke von sechs Wochen. Der Bezirk beabsichtigt insofern
eine Veränderungssperre zu verhängen. Sie hat die Wirkung einer generellen
Bausperre: Bauliche Vorhaben, wie die Errichtung, die Änderung und die
Nutzungsänderung einer baulichen Anlage, dürfen grundsätzlich nicht mehr
durchgeführt werden. Auch sonstige wesentliche Veränderungen von Grundstücken
oder baulichen Anlagen sind unzulässig. Zwar behält eine vor Eintritt der
Veränderungssperre erteilte Baugenehmigung ihre Wirksamkeit, jedoch können
zukünftige Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung verhindert werden. Innerhalb
der sechswöchigen „Lücke“ könnte der Eigentümer auf der Grundlage
der Baugenehmigung grundsätzlich mit Baumaßnahmen beginnen, etwa eine Baugrube
ausheben. Da das Enteignungsverfahren allerdings schon läuft, bekäme er die
dadurch entstehenden Kosten/Schäden nicht ersetzt. Herr
Kempe erkundigt sich nach eventuellen Kontaminationen auf dem ehemaligen
Garagengrundstück Rykestraße 21. Nach Auskünften des Bezirksamts liegt ein
Kontaminationsverdacht vor. Nach dem Befund sind 30 bis 50 cm Boden abzutragen.
Die geschätzten Kosten dieser Maßnahme sind in den Planungskosten bereits berücksichtigt. Die
VzB über die Festsetzung des B-Planes und die Veränderungssperre werden
getrennt zur Abstimmung gestellt und jeweils mit 10 Ja- gegenüber 2
Nein-Stimmen bei einer Enthaltung so unterstützt. |
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