Auszug - Fallmanagement / Eingliederungshilfe  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 07.10.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 9, Raum 411
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

BzStRin Lioba Zürn-Kasztantowicz erinnert an die Einführung des Fallmanagements im Jahr 2005

BzStRin  Lioba Zürn-Kasztantowicz erinnert an die Einführung des Fallmanagements im Jahr 2005. Erwartet worden seien steigende Fallzahlen bei gleichzeitiger Einsparung. Finanziert werden sollte dafür ein/e SachbearbeiterIn für 75 Fälle. Im Sozialamt sei damals beschlossen worden, eine bestimmte Zahl von Beschäftigten als FallmanagerIn zu qualifizieren. Die übrigen sollten Bewilligungen bescheiden etc. Die Verteilung von FallmanagerInnen und SachbearbeiterInnen sei im Rückblick gut gelaufen. Die Fortbildung habe den FallmanagerInnen einen Motivationsschub gegeben. Die Vorgaben seien bisher erreicht worden.

 

Frau Benkenstein, Leiterin des Fachbereichs Hilfen in besonderen Lebenslagen, erläutert die konkrete Arbeit. Zwar habe man im Jahr 2006 damit begonnen, aber dieses Jahr sei geprägt gewesen von je 100 Doppelstunden Fortbildung für die FallmanagerInnen. Richtig gearbeitet worden sei deshalb erst ab 2007. Zunächst sei es um Fallrevisionen gegangen, danach um die Einbindung in Fallkonferenzen. Bei Vollzeitbeschäftigung würden ca. 260 Fälle betreut. Diese hätten die FallmanagerInnen erst einmal kennenlernen müssen. Neu sei die Sichtweise, bei der theoretisches Wissen mit dem Kennenlernen des Menschen in seinem Lebensumfeld verbunden werden könne. Probleme bereite der angesichts der Fallzahlsteigerungen wachsende Kostendruck. Die Steigerungen beträfen vor allem den Bereich der seelisch behinderten und psychisch kranken Menschen. Derzeit seien die Beschäftigten noch nicht überlastet, aber die Gefahr bestehe. Die Mengensteigerung von 2007 auf 2008 sei noch unklar, weil die Softwareumstellung es erforderlich mache, alle Fälle neu einzugeben und die Verknüpfung für die Auswertung derzeit noch nicht funktioniere. Der Leitfaden habe nur bedingt umgesetzt werden können. So brauche man z.B. das Gesundheitsamt weiterhin. Bei bewilligten Zeiten gebe des Gesundheitsamt Empfehlungen. Die Zusammenarbeit funktioniere hier aber gut. Dies sei nicht in allen Bezirken so. Die Träger äußerten sich im Ergebnis überwiegend positiv über das Fallmanagement.

Auf Nachfrage ergänzt BzStRin Lioba Zürn-Kasztantowicz, es gebe zwei Gruppen mit je vier FallmanagerInnen, acht SachbearbeiterInnen, einer/m weiteren MitarbeiterIn sowie drei RechnungssachbearbeiterInnen. Die Fallkonferenzen sollten vom Fallmanager einberufen werden, der „Herr des Verfahrens“ sei. Manche Fälle erforderten es, dass man sich jährlich mit ihnen beschäftige, bei anderen reichten größere Abstände aus.

Die Gefahr von Rückständen aufgrund der Software-Umstellung bestehe, weil die Neueingabe der Fälle zeitintensiv sei.

Maßnahmekürzungen seien nicht geplant. In Bezug auf die Kostensteigerungen im Sozialamt durch Investitionskosten von Trägern müsse man festhalten, dass der Investitionsanteil bei neuen Einrichtungen höher sei. Gerade in letzter Zeit seien dadurch in einer Anzahl von Fällen starke Kostensteigerungen erfolgt, die aber nicht durch das Sozialamt steuerbar seien. Durch das Fallmanagement sei z.T. auch bei den Trägern der Reflexionsgrad nun höher, weil auch während des Bewilligungszeitraums häufiger nachgeschaut werde.

 


 
 

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