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Auszug - Fallmanagement / Eingliederungshilfe
BzStRin Lioba Zürn-Kasztantowicz erinnert an die
Einführung des Fallmanagements im Jahr 2005. Erwartet worden seien steigende
Fallzahlen bei gleichzeitiger Einsparung. Finanziert werden sollte dafür ein/e
SachbearbeiterIn für 75 Fälle. Im Sozialamt sei damals beschlossen worden, eine
bestimmte Zahl von Beschäftigten als FallmanagerIn zu qualifizieren. Die
übrigen sollten Bewilligungen bescheiden etc. Die Verteilung von
FallmanagerInnen und SachbearbeiterInnen sei im Rückblick gut gelaufen. Die
Fortbildung habe den FallmanagerInnen einen Motivationsschub gegeben. Die
Vorgaben seien bisher erreicht worden. Frau
Benkenstein, Leiterin des Fachbereichs Hilfen in besonderen Lebenslagen,
erläutert die konkrete Arbeit. Zwar habe man im Jahr 2006 damit begonnen, aber
dieses Jahr sei geprägt gewesen von je 100 Doppelstunden Fortbildung für die
FallmanagerInnen. Richtig gearbeitet worden sei deshalb erst ab 2007. Zunächst
sei es um Fallrevisionen gegangen, danach um die Einbindung in Fallkonferenzen.
Bei Vollzeitbeschäftigung würden ca. 260 Fälle betreut. Diese hätten die
FallmanagerInnen erst einmal kennenlernen müssen. Neu sei die Sichtweise, bei
der theoretisches Wissen mit dem Kennenlernen des Menschen in seinem
Lebensumfeld verbunden werden könne. Probleme bereite der angesichts der Fallzahlsteigerungen
wachsende Kostendruck. Die Steigerungen beträfen vor allem den Bereich der
seelisch behinderten und psychisch kranken Menschen. Derzeit seien die
Beschäftigten noch nicht überlastet, aber die Gefahr bestehe. Die
Mengensteigerung von 2007 auf 2008 sei noch unklar, weil die Softwareumstellung
es erforderlich mache, alle Fälle neu einzugeben und die Verknüpfung für die
Auswertung derzeit noch nicht funktioniere. Der Leitfaden habe nur bedingt
umgesetzt werden können. So brauche man z.B. das Gesundheitsamt weiterhin. Bei
bewilligten Zeiten gebe des Gesundheitsamt Empfehlungen. Die Zusammenarbeit
funktioniere hier aber gut. Dies sei nicht in allen Bezirken so. Die Träger
äußerten sich im Ergebnis überwiegend positiv über das Fallmanagement. Auf Nachfrage
ergänzt BzStRin Lioba Zürn-Kasztantowicz, es gebe zwei Gruppen mit je vier
FallmanagerInnen, acht SachbearbeiterInnen, einer/m weiteren MitarbeiterIn
sowie drei RechnungssachbearbeiterInnen. Die Fallkonferenzen sollten vom
Fallmanager einberufen werden, der „Herr des Verfahrens“ sei.
Manche Fälle erforderten es, dass man sich jährlich mit ihnen beschäftige, bei
anderen reichten größere Abstände aus. Die
Gefahr von Rückständen aufgrund der Software-Umstellung bestehe, weil die
Neueingabe der Fälle zeitintensiv sei. Maßnahmekürzungen
seien nicht geplant. In Bezug auf die Kostensteigerungen im Sozialamt durch
Investitionskosten von Trägern müsse man festhalten, dass der
Investitionsanteil bei neuen Einrichtungen höher sei. Gerade in letzter Zeit
seien dadurch in einer Anzahl von Fällen starke Kostensteigerungen erfolgt, die
aber nicht durch das Sozialamt steuerbar seien. Durch das Fallmanagement sei
z.T. auch bei den Trägern der Reflexionsgrad nun höher, weil auch während des
Bewilligungszeitraums häufiger nachgeschaut werde. |
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