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Auszug - Vorstellung der Studie "Standortuntersuchung Grundschulen Prenzlauer Berg"
Eingangs führt die Stadträtin für
Soziales, Gesundheit, Schule und Sport Lioba Zürn-Kasztantowicz in das Thema
ein. Sie verweist auf den vom BA beschlossenen und von der BVV zur Kenntnis
genommenen Schulentwicklungsplan Grundschulen als wesentliches Grundlagenmaterial.
Heute werde das Ergebnis der Prüfung der landeseigenen Gebäude im Hinblick auf
ihre Eignung als Grundschulstandort in den besonders von
Schülerzahlsteigerungen betroffenen Einzugsgebieten vorgestellt. Dieser
Prüfungsauftrag sei vom Bezirksamt an den Sanierungsbeauftragten S.T.E.R.N.
vergeben worden. Zum Untersuchungsauftrag hätten im untersuchten Gebiet
insbesondere folgende Fragen gehört: -
An
welchen Grundschulen gibt es die Möglichkeiten zu Kapazitätserweiterungen durch
bauliche Maßnahmen? -
Welche
frühen Schulgebäude, die jetzt anders genutzt werden, können durch
„Rücknutzung“ wieder als Grundschule genutzt werden -
Ist
die Nutzung von Gebäuden nicht mehr benötigter anderer Schultypen möglich? -
Sind
andere landeseigene Gebäude als Schulgebäude zu nutzen? (Umnutzung) -
Wo
gibt es die Möglichkeit von Schulneubauten? Beachtet werden sollten weiterhin: - die Verfügbarkeit und
Eigentumsverhältnisse - Städtebauliche Situation - Planungsrechtliche Voraussetzungen
- Bindungen an Förderprogramme Die Prüfung der einzelnen Immobilien
erfolge auf Basis des Musterraumprogramms für Grundschulen der Senatsverwaltung
für Bildung. Auf dieser Basis werde die Zahl der jeweils unterzubringenden Züge
ermittelt. Das Gutachten basiere daher auf
umfassenden Prüfaufträgen. Die Arbeit sei durch ein Steuerungsgremium begleitet
worden, dass dreimal getagt habe. Nach der Einführung durch
Zürn-Kasztantowicz stellen Frau Dr. Herden und Frau Taeger von der S.T.E.R.N.
die Studie vor. Die Vorstellung ist Anlage zum Protokoll. Nach Vorstellung der Studie ergreift
die Schulstadträtin Lioba Zürn-Kasztantowicz noch einmal kurz das Wort. Sie
betont, dass zur Sicherung der Grundschulversorgung erhebliche Mittel
aufgebracht werden müssen. Diese könne der Bezirk aufgrund der bekannten
Haushaltslage nicht aufbringen. Daher sei eine enge Abstimmung mit dem Senat
erforderlich, diese laufe bereits mit der Senatsverwaltung für Bildung, die für
die Bestätigung der vom Bezirk ermittelten Bedarfe zuständig sei. Anfang Oktober werde sie den Entwurf
eines Maßnahmeplanes fertig stellen und vor der Einbringung in das Bezirksamt
das übliche Verfahren der Mitzeichnung mit den anderen betroffenen Abteilungen
innerhalb des Bezirksamtes einleiten. Der Maßnahmenplan selbst müsse dann
im Bezirksamt und der BVV diskutiert werden, da er das wesentliche Instrument
sei, um die Mittel für die Sicherung der Grundschulversorgung vom Senat
einzuwerben. Bei den Senatsmittel sei grundsätzlich zwischen Fördermitteln der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (inkl. Ausgleichsbeträgen) und direkten
Zuweisen der Senatsverwaltung für Finanzen zu unterscheiden. Bereits heute sei
klar, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht die komplette
Finanzierung der Pflichtaufgabe Grundschulversorgung mit Fördermitteln
übernehmen könne. Herr Bechtler eröffnet daraufhin die
Diskussion. Herr Stenger spricht sich aufgrund
der großen Flexibilität für den vorgeschlagenen Neubau auf der Werneuchener
Wiese aus. Herr Van der Meer fragt nach den
Kosten der Fassaden bei den vorgeschlagenen Anbauten, der Sicherheit der
vorgelegten Kostenschätzungen und fragt, wann ein Neubau bezugsfertig sein
könne. Weiterhin regt er an, flexibler zu planen, man sehe z.B. beim Objekt
Danziger Straße welcher Aufwand mit dem Umbau einer Oberschule in eine
Grundschule verbunden sei. Weiterhin warnt er davor, nur für wenige Jahrgänge
zu planen. Man brauche eine Schulperspektive mit mehreren Jahrgängen, die eine
Schule durchlaufen. Frau Taeger antwortet, dass es sich
bei den Anbaukosten um Kostenschätzungen handeln würde, die u.a. auf den
Erfahrungen von S.T.E.R.N. bei der Sanierung der Schule am Kollwitzplatz
basierten. Es gebe weiterhin Mengen- und Massenberechnungen, die einsehbar seien.
Unterschiede in den Kostenschätzungen bei
gleichen Bautypen seien auf Abweichungen bei der Größe der Teilungsräume
zurückzuführen. Die Fassadenanteile seien bei der Schule Teutoburger Platz
nicht aufgeführt, weil sie über de Hüllensanierung bereits gefördert würden.
Sie macht dem Ausschuss das Angebot, sich die Unterlagen genauer anzusehen. Dem
Hochbauamt würden die Grundlagen der Schätzungen zur Verfügung gestellt, dass
sie dort nachvollzogen bzw. hinterfragt werden könnten. Für den Neubau Werneucher Wiese geht
sie nach Sicherung der Finanzierung von einem Planungsverlauf von mindestens
1,5 Jahren und einer Bauzeit von 2 Jahren aus. Frühestens 2012 sei damit die
Aufnahme des Schulbetriebes in einem optimistischen Szenario denkbar. Frau Taeger sieht wie Herr van der
Meer die Probleme bei der Umnutzung eines Oberschulstandortes. Daher sei beim
ehem. Pasteur-Gymnasium eine Sonderuntersuchung notwendig. Es gebe zum Thema
„multifunktionale Schule“ eine AG bei der Senatsbauverwaltung,
insbesondere mit dem Ziel der Abstimmung mit der Senatsschulverwaltung
hinsichtlich der Musterraumprogramme. Herr
Stenger erneuert seine Argumentation für den Neubau Werneuchner Wiese. Frau Zürn-Kasztantowicz bittet
darum, die zeitlichen Verläufe zu beachten, daher habe sie die
Schülerzahlentwicklung regional auf jedes einzelne Jahr heruntergebrochen, da
in jedem Jahr die Schulversorgung gesichert werden müsse. Nachhaltigkeit und
multifunktionale Nutzung seien von Ihr von Anfang an thematisiert worden.
Dagegen stehe aber, dass die Raumprogramme der Senatsbildungsverwaltung immer spezieller würden. Der Ganztagsbetrieb
und die flexible Schuleingangsphase hätten beispielsweise erhebliche
Auswirkungen auf das Raumprogramm. Der mögliche Neubau sei von den Kosten und
dem zeitlichen Ablauf kritisch zu sehen. Wenn man ihn umsetzten wolle, solle
man ihrer Auffassung nach von Anfang an auf den Werneuchener Wiesen eine
Gemeinschaftsschule für die Klassen eins bis zehn errichten. Dann müsse das
Raumprogramm entsprechend modular erweitert werden, die Flächen seien
vorhanden. Frau Zürn-Kasztantowicz erinnert
daran, dass die Geburtszahlen auch im Jahr 2007 (Einschulungsjahrgang 2013/14)
gestiegen seien und dass das INSEK-Konzept für Prenzlauer Berg eine
Wachstumsprognose bis 2015 beinhalte. Das Bezirksamt sei weiterhin gehalten,
die gesetzliche Verpflichtung zur wohnortnahen Versorgung zu beachten. Frau Haese fragt nach der Beachtung
bestehender Verträge und ob die geforderten 65 m² pro Klasse für die genannte
dreizügige Grundschule im Eliashof eingehalten würden. Frau Taeger antwortet, dass das
Musterraumprogramm tatsächlich 65 m² fordere, aber alte Schulen erfüllten alle
diese Raumgrößen nicht, damit müsse man bei bestehenden Gebäuden leben. Frau Zürn-Kasztantowicz verweist auf
die generelle Aussage der Senatsfachverwaltung, Klassenraum sei danach
Klassenraum. Das Musterraumprogramm sei für
Neubauten verbindlich und bei Altbauten eine Orientierungshilfe. Die Rechtsverhältnisse mit anderen
Nutzern wären nicht Gegenstand der Prüfung gewesen. Frau
Haese äußert Bedenken, dass diese nicht beachtet wurden. Frau Zürn-Kasztantowicz sagt, die
Prüfung der Rechtsverhältnisse erfolge im Zuge der Beschlussfassung über den
Masterplan im Bezirksamt. Hier werde zunächst die Untersuchung der Gebäude vorgelegt,
die Voraussetzung für das Gesamtpaket aus Zeit- und Maßnahmenplan mit
Kostenplan sei. Dieser müsse sowohl im Bezirksamt als auch der BVV mit den
zuständigen Ausschüssen intensiv diskutiert werden. Herr Brenn begrüßt die Erstellung
der Studie, fragt, wo das notwendige Geld herkommen solle, spricht sich gegen
einen Neubau auf der Werneuchener Wiese und für eine Schulnutzung des heute
monostrukturell geprägten Eilashof aus. Dort gebe es aber das große Problem der
unzureichenden Freiflächen. Frau Taeger antwortet, dass im
Anhang der Studie die einzelnen Förderkulissen dargestellt würden und für jeden Standort ein
Finanzierungsvorschlag aufgenommen sei. Herr Czimbollek spricht sich positiv für den Standort Werneuchener
Wiese aus und regt eine Aufstockung von drei auf vier Züge an. Frau Taeger erläutert, dass eine reine Grundschule
aufgrund der Randlage nur mit drei Zügen geplant werden solle. Bei einem
Modellvorhaben oder einer Gemeinschaftsschule könne man diese Vorgabe
überdenken. Herr van der Meer regt an, Pavillons
nicht völlig zu verwerfen. Weiterhin verweist er auf die hohe Belastung und das
Budgetdefizit hin, das dem Bezirk durch die notwendige Bereitstellung der
Schulen bei anfangs noch geringer Auslastung zwangsläufig entstehe. Herr van
der Meer spricht sich nachdrücklich für die Gemeinschaftsschule aus und
verweist auf durchaus positive Erfahrungen mit der polytechnischen Oberschule.
Weiterhin fordert er auch bei landeseigenen Flächen die Grunderwerbskosten
nicht außer Acht zulassen. Auch dieses Landeseigentum stelle einen Wert dar. Frau Zürn-Kasztantowicz verweist im
Hinblick auf die Pavillons auf schlechte Erfahrungen mit diesen mobilen
Unterrichtsräumen. Um- und Abbaukosten bei den bestehenden MUR seien erheblich.
Auch für diese Fertigbauten müssen man Fundamente legen und Medienanschlüsse
bereitstellen. Auch sei die Gemeinschaftsschule u.a. in ihren räumlichen
Anforderungen nicht mit der POS vergleichbar. Im Hinblick auf die Gründung
weiterer Gemeinschaftsschulen regt sie an, neben dem Neubau auch die
Zusammenfassung nah beieinander liegender Standorte in Betracht zu ziehen, da
die einzelnen untersuchten Standorte für eine Gemeinschaftsschule zu klein seien. Sie verweist auf die
positiven Erfahrungen mit der in diesem Jahr gestarteten Gemeinschaftsschule. Frau West weist im Hinblick auf die
Kulturstandorte darauf hin, dass eine Umsetzung aller vorgestellten Planungen
zu massives Konsequenzen für die Kulturentwicklungsplanung führen würden. Diese
solle man bei der weiteren Konkretisierung bedenken, sie verweist dabei
insbesondere auf den Standort Prenzlauer Allee (Sebastian Haffner), aber auch
den Eliashof. Ein ersatzloser Verzicht dieser Kulturstandorte sei aus ihrer
Sicht nicht denkbar. Herr
Stenger fragt nach den Wirkungen der Investitionssperre bis 2011. Frau Zürn-Kasztantowicz wiederholt,
dass man die Unterstützung des Landes brauche, Schule sei schließlich eine
Pflichtaufgabe. Ein Finanzierungsmix aus Fördermittel und Sonderzuweisungen sei
das Ziel. Dem Bezirk Mitte sei gerade kürzlich
bereits eine Sonderzuweisung für die Errichtung einer Sonderschule mit
Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ durch SenFin in Aussicht
gestellt worden. Frau Kaplan(Landeselternvertretung
der Berliner Musikschulen) sagt, dass nach ihrer Auffassung die Kulturstandorte
Sebastian Haffner und Eliashof nicht verfügbar sein. Frau Zürn-Kasztantowicz erwidert
dagegen, dass der Auftrag gewesen sei, in den betroffenen Regionen, wo die
Sicherung der Grundschulversorgung akut bedroht sei, alle landeseigenen Gebäude
und Grundstücke zu untersuchen. Was konkret im Maßnahmenplan beschlossen werde,
sei eine politische Entscheidung der politischen Ebenen Bezirksamt und BVV. Frau Lämmer fragt nach den eingesetzten
Fördermitteln für die Kulturstandorte und deren eventueller Rückzahlung. Ihrer
Meinung nach sei eine Schulnutzung eine zweckentfremdete Nutzung. Frau Zürn-Kasztantowicz verweist
darauf, dass die Rahmenbedingungen beider Kulturstandorte unterschiedlich
seien, auch die alternativ zur Verfügung stehenden Schulstandorte. Mit der
Rückforderung von EU-Mitteln gebe es keine Erfahrung, ihr Ziel sei eine
Verhandlungslösung, da beim Eliashof eine Kinder- und Jugendnutzung bleiben
solle. Der Bezirk bleibe in der Pflicht der wohnortnahen Grundschulversorgung,
sie bittet darum, sich die Zahlen der geborenen Kinder um den Helmholtzplatz
anzusehen. Herr Mindrup erklärt, dass man die
Finanzierung der notwendigen Grundschulplätze durch den Senat nicht in Zweifel
ziehen dürfe. Dies sei gleichbedeutend mit einem Verzicht auf die Einhaltung
der Grundschulpflicht in Teilen des Prenzlauer Berges, dies sei schlicht
undenkbar. Der Bezirk sei sogar in der Pflicht die notwendigen Ausgaben
notfalls als außerplanmäßige Ausgaben zu tätigen. Herr Mindrup erklärt
weiterhin, dass die SPD Fraktion in der BVV die Gemeinschaftsschule
nachdrücklich unterstütze und das Bezirksamt in Gänze bittet, bei der
Neugründung von Grundschulen auch die Möglichkeit neuer Gemeinschaftsschulen mit
zu prüfen, wie die zuständige Stadträtin dies bereits zugesagt habe. Dabei
dürfe man nicht nur den Neubau sondern auch die Aufteilung auf zwei Standorte
ins Auge fassen. Herr Dr.
Bielefeldt fragt detailliert nach Raumkapazitäten in der Schule an der Schönhauser
Allee. Frau Taeger verweist auf die
Schulentwicklungsplanung und das Raumprogramm der untersuchten Schulstandorte,
das als Anlage ausgegeben werde. Herr Dr. Bielefeldt fragt wegen einer Hortnutzung in der Schule an der Schönhauser Allee nach. Frau Taeger antwortet ihm, dass die Räume für die Hortnutzung den gültigen Vorgaben angepasst würden, sprich man müsse zusammenrücken. Herr Berghäuser (Leiter Musikschule
Pankow) bezweifelt, dass eine dreizügige Grundschule im Eliashof mit einer
funktionierenden Musikschule im Eliashof vereinbar sei. In diesem Fall sei eine
komplette Verlagerung der Musikschule an einen anderen zentralen Standort in
Prenzlauer Berg wahrscheinlich notwendig. Frau Dr. Herden entgegnet, dass
Nutzungskonflikte zwischen Grundschule und Musikschule sicher vorhanden sein
würden, dass man sich aber in der sich abzeichnenden Notsituation aufeinander
zu bewegen müsse, um gangbare Kompromisse zu finden. Eine Lehrerin der Grundschule
Teutoburger Platz fragt nach dem Zeitplan für die Sanierung ihrer Schule
und fragt nach einem Ausgleich für
verlorene Freiflächen durch den geplanten Anbau. Frau Taeger antwortet, dass der
Zeitablauf in erster Linie eine Frage der Bewilligung der Fördermittel sei, zur
Zeit gebe es eine Förderzusage für eine Teilsumme aus dem Programm
„Stadtumbau Ost“, jedoch sei die Gesamtfinanzierung auch ohne Anbau
noch nicht abgesichert.. Es sei mit einer Bauzeit von zwei Jahren zu rechnen.
Die verlorene Freifläche sei ggf. durch eine Reduzierung der Lehrerparkplätze
zu kompensieren. Frau Zürn- Kasztantowicz ergänzt,
dass die Danziger Straße 50 als Ausweichstandort wahrscheinlich ausfalle,
dieser sei aber entscheidend um 2009 mit der GS am Teutoburger Platz beginnen
zu können. Sie gehen davon aus, dass die Gesamtfinanzierung gesichert werden
könne und deshalb die Sanierung kommen werde, der genaue Zeitplan sei offen. Herr Hiller vom
Bezirkselternausschuss findet, dass die Diskussion des Themas im
Bezirkschulbeirat konkrete und fruchtbare Folgen gehabt haben. Er verweist auf
den engen Zeitrahmen und fordert, das Tempo beizubehalten, damit alles zu einem
gute Ende komme. Weiterhin bittet er die Haushaltspolitiker das Thema CO 2
– Sanierungsprogramm der KfW im Auge zu haben. Frau Pfennig fragt nach
Verlagerungsszenarien für Oberschulen an andere Stellen im Bezirk, um
Grundschulplätze in Prenzlauer Berg zu gewinnen. Frau Zürn- Kasztantowicz antwortet,
dass die Gymnasien in den untersuchten Bereichen eine hohe Auslastung aufweisen
würden und dringend gebraucht würden. Die Umnutzung sei außerdem wegen der
unterschiedlichen Raumprogramme – insbesondere der Fachräume in den
Gymnasien – auch sehr kostenintensiv, da die zahlreichen Fachräume mit
ihren Um- und Einbauten bei Nutzung durch Grundschule geschlossen werden
müssten. Abstimmungsergebnis:
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