Auszug - Vorgehen der Unteren Denkmalschutzbehörde bei der geplanten Baumaßnahme Oderberger Straße  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 18.09.2008 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

BV Schröder erläutert einführend die vorliegende Problematik und begrüßt BzStR Kirchner

BV Schröder erläutert einführend die vorliegende Problematik und begrüßt BzStR Kirchner.

BV Kempe ergänzt die Ausführungen, zitiert aus Protokollen des Ausschusses für Öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz und stellt den Vorgang der Beratungen dar.

BzStR Dr. Nelken stellt heraus, dass für diese Maßnahme auch eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde nötig sei und schildert die BA-internen Abläufe aus Sicht seiner Abteilung. Insbesondere sei in den zur Verfügung stehenden sechs Monaten vom Bauherren (BA Pankow) keine Konsultationen mit der UD vorgenommen worden.

BzStR. Kirchner ergänzt, dass sich die UD Anfang dieses Jahres bei einem workshop „verabschiedet hätte“ und insofern aus Sicht seiner Abteilung keine Konsultation mehr notwendig war.

 

BzStR Kirchner und Herr Liepold erläutern sodann die eigentlich in Rede stehenden Punkte.

 

Auf Nachfrage von BV Kraft stellt BzStR Kirchner dar, dass es sich hier um ein Kommunikationsproblem gehandelt habe, dass zwischen Genehmigungsbehörden, Kontaktarchitekt, Bauherr und der UD entstand. Zusammenfassend stellt er klar: „Der Kontaktarchitekt hat seinen Job nicht gemacht.“

BV Mindrup fragt hierzu nach, vorauf hin BzStR Dr. Nelken noch einmal die Rolle der einzelnen Beteiligten erläutert. Insbesondere seien die Rollen von Kontaktarchitekten und UD aus Sicht seiner Abteilung unklar gewesen. Hieraus lerne die Verwaltung und eine solche Situation käme künftig nicht mehr zustande.

BzStR Kirchner weist abschließend auf die ungünstige Situation hin, dass bei diesen ausführlichen öffentlichen Beteiligungsverfahren eine Behörde (UD) erst am Ende des Verfahrens Einspruch einlegt.

 


 
 

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