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Auszug - Schwerpunktthema Job-Center - ÖBS in Pankow - Entwicklung der Eingliederungsmittel - Entwicklung der KdU (Kap 3960, Titel 68144)
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ÖBS in Pankow Der Vorsitzende verweist auf die bei der letzten
Ausschusssitzung als Tischvorlage an die Fraktionen verteilte Übersicht zum
Beschäftigungszuschuss nach § 16a SGB II und die Tabelle zur
ÖBS-Maßnahmeübersicht zum 5. Mai 2008. Der Geschäftsführer des JobCenters,
Herr Axel Hieb, erläutert, der aktuelle Stand mit 270 Teilnehmenden sei besser.
Er sei zuversichtlich, dass 194 Stellen in Kürze bewilligt und besetzt würden.
Das ursprüngliche Ziel von 500 Maßnahmen, für die 3,8 Mio. Euro eingeplant
gewesen seien, werde jedoch nicht erreicht, so dass die Summe der geplanten
Mittel bereits nach unten korrigiert worden sei. Die Ausgabenreste seien
bereits anderweitig gebunden. Nicht erfüllt habe sich die
Erwartungshaltung, die mit der zum 1. April 2008 erfolgten Öffnung für private
Arbeitgeber verbunden gewesen sei. In diesem Bereich gebe es derzeit drei
Beschäftigungen. Das Instrument werde regelmäßig beworben, aber mit minimalem
Erfolg. Die Strukturen und Personen im Angebot passten nur unzureichend zu den
gesetzlichen Vorgaben (Vermittlungshemmnisse usw.). Die weitere Entwicklung
bleibe abzuwarten. - Entwicklung der
Eingliederungsmittel BzStRin Lioba Zürn-Kasztantowicz
kündigt an, in die nächste BVV werde der 8. Zwischenbericht zum Stand der
Eingliederungsmittel eingebracht. Allerdings sei die Vorlage bereits vor der
Sommerpause entstanden, so dass der Inhalt älter sei als die aktuellen Zahlen,
die das JobCenter vortrage. Der Geschäftsführer des JobCenters,
Herr Axel Hieb, berichtet, zum Vortag seien bei 50,3 Mio. Euro
Eingliederungsmitteln aktuell 28,9 bzw. 29 Mio. Euro an erwerbsfähige
Hilfegebedürftige bzw. an die Träger für entsprechende Maßnahmen verausgabt. Die als Tischvorlage verteilte
Übersicht zeige, dass die Beschäftigung schaffenden Maßnahmen mit 13,7 Mio.
Euro der größte Ausgabeposten seien. Ausgaben und Bindungen zusammen ergäben
insgesamt 91,8 %. Die Gesamtmittelbindung sei also gut liege über dem Soll,
auch wenn man bei der Betrachtung der Ausgaben allein leicht unter dem Soll
liege. Die Diskrepanz werde zum Jahresende hoffentlich ausgeglichen sein.
Schwierigkeiten machten die Verpflichtungsermächtigungen, die zu wenig zur
Verfügung stünden. Da es für 2009 kaum Reserven gebe, müssten Maßnahmen für
relativ kurze Zeiträume bewilligt werden. Die Lage sei etwas entschärft,
nachdem Mittel aus Verpflichtungsermächtigungen für 2010 auf 2009 umgeschichtet
worden seien. Im Folgenden antwortet Herr Hiebe
auf Fragen der Ausschussmitglieder, u.a. nach den Auswirkungen des Engpasses
bei den Verpflichtungsermächtigungen, der Höhe der Reserven und der Dauer der
Förderung von Reha-Maßnahmen. -
Entwicklung der KdU (Kap 3960 Titel 68144) Der
Vorsitzende erkundigt sich auf Bitten des Vorsitzenden des
Rechnungsprüfungsausschusses, ob bereits Abweichungen absehbar seien. BzStRin Lioba Zürn-Kasztantowicz
erklärt, es müsse zwischen dem Fiskalischen
und der Entwicklung überhaupt unterschieden werden. In den Vorjahren sei der
Ansatz zu niedrig gewesen. Deshalb habe es auch eine Basiskorrektur gegeben.
Der jetzige Jahresansatz von 131 Mio. Euro sei realitätsnäher: Zum 31. August
2008 habe man unter dem Zeitsoll gelegen. Die Gesamtentwicklung zeige, dass
weniger Mittel an Leistungsempfänger ausgegeben würden und die Entwicklung
rückläufig sei. Die Zahl der allein von SGB II-Leistungen Abhängigen sei zurückgegangen.
Die
stellvertretende Geschäftsführerin des JobCenters, Frau Christine Alms,
ergänzt, die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Bezirk sei auf weniger als
30.000 gesunken. Der Rückgang bei der Zahl der ALG II-Beziehenden sei stärker
als der KdU-Anteil. Auf
Nachfrage erklärt Herr Hieb, es gebe keine Untersuchung zu den Gründen für
den Rückgang der Bedarfsgemeinschaften. Die Gesetzesänderung betreffend die
unter 25-Jährigen dürfte jedoch eine Rolle spielen. Außerdem wirke sich
sicherlich die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt aus. BzStRin Lioba Zürn-Kasztantowicz
erklärt auf Nachfrage, wie viele Umzugsaufforderungen ergangen seien und wie
viele Umzüge stattgefunden hätten erhebe die Senatsverwaltung, aber die Angaben
könnten wohl zur Verfügung gestellt werden. Herr
Hieb ergänzt auf Nachfrage, eine Statistik zu den Sanktionierungen gegenüber
ALG II-Beziehenden gebe es – jeweils mit drei Monaten zeitlicher
Verzögerung - im Internet im Rahmen regionaler Vergleiche. Unabhängig
von der Zukunft der ArGen werde derzeit ein so genanntes
Instrumentenstraffungsgesetz diskutiert. Eine Reform der SGB III-Instrumente
sei bereits länger geplant. Dies habe Auswirkungen auch auf das SGB II. In
diesem Zusammenhang werde u.a. diskutiert, ABM nicht im Rahmen des SGB II
einzusetzen. Einen Gesetzentwurf gebe es aber bislang noch nicht. Beim
Kommunal-Kombi müsse das JobCenter bescheinigen, dass die Voraussetzungen
vorlägen. Das JobCenter habe selbstverständlich ein großes Interesse daran,
dass die Personen künftig keiner Hilfe mehr bedürften. Angesprochen
werden von den Ausschussmitgliedern ferner die AV Wohnen sowie ein
Existenzgründungszentrum. |
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