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Auszug - Nichtraucherschutzgesetz - Personalsituation und Konsequenzen bis dato ergangener Urteile
Herr
Bezirksstadtrat Kirchner erklärt, dass er die entsprechenden Urteile an die
Ausschussmitglieder elektronisch versandt hat. Das BA würde niemandem
hinterschnüffeln. Die Behörde reagiere, wenn Anzeigen bzw. Beschwerden
eingingen. Man setze auf die Eigenverantwortung der Wirte/Gastronomen. In
der Praxis spiele das Gesetz keine große Rolle. Es gibt nur wenige Beschwerden
(bisher 11). Sicher würde das Gesetz nicht überall eingehalten. Derzeit laufe
das erste Bußgeldverfahren gegen einen Wirt i.H.v. 500,00 Euro. Dieser sei
bereits im Januar aufgefallen gewesen. In der Frage der auch zur Kontrolle der
Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes benötigten Mitarbeiten gibt es
Bewegung. Am 12.+13.09.2008 finden Personalgespräche statt, da das BA jetzt
doch Außeneinstellungen tätigen darf. Ein Mitarbeiter aus dem ZEP ist bereits
seit Juni im Einsatz. Anfang 2009 werden es wohl acht neue Mitarbeiter sein. Herr
Ausschussvorsitzender Kempe fragt nach, ob es wirklich nicht zu
verdachtsabhängigen Kontrollen käme und ob ausgeschlossen werden kann, dass die
Gewerbeaufsicht in zivil gastronomische Einrichtungen betritt um abzufragen, ob
es in der Lokalität Speisen gibt. Das
BA erwidert, dass es Überlegungen gibt diese Umstände im Zuge der Kontrolle des
Jugendschutzgesetz zu überprüfen. Herr
Ausschussvorsitzender Kempe fragt nach, wie das BA bei Überprüfung der
Ausnahmen verfahren will (Einraumkneipe, 75 qm). Ein Grundriss würde wohl nicht
ausreichen. Herr
Bezirksstadtrat Kirchner erwidert, dass mit dem Urteil natürlich nicht alles
geklärt sei. Das BA wird mit Augenmaß handeln. Die Kontrolle der Einhaltung des
Nichtraucherschutzes ist ein Schwerpunkt unter vielen. |
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