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Auszug - Pflegestützpunkte
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Der
Vorsitzende erinnert daran, dass das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfwG) an
diesem Tag in Kraft getreten sei, und verweist auf den bei der Senioren-BVV
eingebrachten und an den Ausschuss überwiesenen Antrag zu den
Pflegestützpunkten (Drucksache VI-0458), einschließlich des Änderungsantrags
von BV Eveline Lämmer hierzu. Die
Vorsitzende der Pankower Seniorenvertretung, Helga Hampel, erklärt, auf eine
Einführung könne verzichtet werden, weil der Antrag und die Begründung dazu
selbst erklärend seien. BV
Eveline Lämmer (Die Linke) führt in ihren Änderungsantrag ein und betont, sie
trage die Intention des Antrags der Seniorenvertretung mit, nach dem die
Koordinierungsstellen in die einzurichtenden Pflegestützpunkte integriert
werden sollten. Die Pflegekassen müssten die Pflegestützpunkte aber finanzieren
und betreiben. Deshalb sei es wichtig, dass der Bezirk bei der Einrichtung der
Pflegestützpunkte eingebunden sei. Im Übrigen sei derzeit offen, wie viel
Pankow bekomme. Herr
Holger Gerecke aus dem für Altenhilfe zuständigen Referat I D der
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, berichtet über den
aktuellen Sachstand. Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz enthalte zwei
korrespondierende, aber nicht optimal aufeinander abgestimmte Vorschriften. Ab
2009 werde die Pflegeberatung eine neue Leistung, die die Pflegekassen zu
erbringen hätten für die sie sich ggf. Dritter bedienen könnten. Es sei im
Laufe des Gesetzgebungsverfahrens
gelungen, in diesem Zusammenhang ausdrücklich auch Sozialarbeiterinnen
und Sozialarbeiter in die Formulierung aufzunehmen. Ferner müssten die
Pflegekassen Pflegestützpunkte errichten, wenn die Länder eine entsprechende
Initiative ergriffen. Diese Voraussetzung sei erst im parlamentarischen
Verfahren eingefügt worden und in der Ausgestaltung so unklar, dass es derzeit
verschiedene Sichtweisen dazu gebe. Die Senatorin für Integration, Arbeit und
Soziales wolle aber in jedem Fall eine entsprechende Festlegung treffen. Es
werde eine entsprechende Senatsvorlage geben, da neben dem federführenden
Ressort für Integration, Arbeit und Soziales auch die Geschäftsbereiche
Gesundheit, Justiz und Finanzen beteiligt werden müssen. Weil Bezirksbelange
berührt würden, werde auch der Rat der Bürgermeister damit befasst. Das Verfahren
werde wohl bis September dauern. Danach müssten die Pflegekassen die
Pflegestützpunkte innerhalb von sechs Monaten errichten. Es gebe aber derzeit
bereits auf verschiedenen Ebenen Arbeitsgruppen, auch mit den Pflegekassen. Bei
der modularen Entwicklung werde derzeit das Thema modulares case management
diskutiert. Die Plattform Hilfelotse solle mit eingebunden werden, aber die
Schnittstellen müssten noch besprochen werden. In
Bezug auf die Finanzierung bleibe das Pflegeweiterentwicklungsgesetz erfrischend
unklar. Der Landesanteil für die Koordinierungsstellen in Höhe von 1,6 Mio.
Euro solle für die Pflegestützpunkte verwendet werden, aber die genauen Anteile
müssten noch diskutiert werden. Zu Beginn des Jahres 2009 seien keine neuen
Strukturen geplant, sondern vielmehr die Aufrüstung der bestehenden, damit
diese die Pflegeberatung machen könnten. Die Pflegeberatung sei bedarfsgerecht
und zeitnah zu erbringen. Dafür seien im Referentenentwurf zunächst ein
Pflegestützpunkt pro 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehen gewesen
sowie jeweils 45.000 Euro. Dies sei jedoch eindeutig zu viel gewesen. Die
Aufteilung der nun vorgesehenen Anschubfinanzierung nach dem
„Königsteiner Schlüssel“ bedeute für Berlin nun voraussichtlich 50
Förderoptionen. Die Mittel seien für das vorgesehen, was neu aufgebaut werden
solle, d.h. als Anschubfinanzierung für die vernetzte Kommunikation,
Öffentlichkeitsarbeit usw. Es sei klar, dass die Koordinierungsstellen Rund ums
Alter einbezogen werden sollten; unklar sei aber, wie dies realisiert werden
solle. Die Bezirkspolitik müsse dabei mit dafür sorgen, dass der Charakter der
Koordinierungsstellen als Instrument der Altenhilfe und Geriatrie trotz der
neuen Verankerung möglichst erhalten werde. Für
Berlin stelle sich derzeit die Frage nach den handelnden Akteuren. Denkbar
seien Rahmenverträge auf Landesebene, in denen u.a. die Finanzierung und
einheitliche Standards festgelegt werden müssen. Die Bezirke könnten dann die
Verträge über konkrete Pflegestützpunkte abschließen. Diese Möglichkeit werde
derzeit rechtlich geprüft. In die künftigen Gespräche sollten jedenfalls die
Bezirke einbezogen werden. Mit ihren Erfahrungen in Verbundarbeit könnten die
Koordinierungsstellen die Schnittstellen zum Bezirk bilden. BzStRin
Lioba Zürn-Kasztantowicz berichtet, das Thema habe auch bei der Sitzung der für
Soziales zuständigen Stadträte und Stadträtinnen am 27. Juni 2008 auf der
Tagesordnung gestanden. Dabei sei deutlich geworden, dass die Pflegekassen als
Finanzierer Interessen hätten, die mit denen von Land und Bezirken nicht
unbedingt kompatibel seien. Die Gemengelage sei schwierig, weil das Land mit
den Kassen verhandeln müsse und die Bezirke dabei nur begrenzt mitarbeiten
könnten. In einer zweiten Arbeitsgruppe sollten nun aber auch die bezirklichen
Sozialämter mitwirken. Es werde jedenfalls nicht einfach, die Interessen der
Bezirke zu wahren, zu denen u.a. die Rolle der Koordinierungsstellen gehöre.
Bei dem Treffen sei von einem Pflegestützpunkt je 60.000 Einwohnerinnen und
Einwohner die Rede gewesen. Dies hieße für Pankow etwa sechs Pflegestützpunkte,
deren Einrichtung nicht allein den Kassen überlassen werden könne. Der
kommissarische Leiter des Sozialamts, Herr Hans-Joachim Berlin, ergänzt, für
den Abschluss der nach § 92 c Abs. 3 des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes
vorgesehenen Verträge benötigten die Bezirke in jedem Fall auch die
entsprechenden Mittel. Darüber sei jedoch bei der Sitzung der Stadträte nicht
gesprochen worden. Außerdem stelle sich angesichts der künftig durch die Pflegekassen
zu erbringenden Pflegeberatung die Frage, welche Auswirkungen dies auf die
Sozialämter haben werde, die dies derzeit für Pflegeversicherte machten. Die
folgenden Fragen der Ausschussmitglieder beziehen sich vor allem auf die
unterschiedliche Rolle und die Mitwirkungsmöglichkeiten von Pflegekassen, Land
und Bezirken bei der Errichtung der Pflegestützpunkte. Nach
Änderungsvorschlägen von BV Dr. Stefan Schneider (Bündnis 90/Grüne) und BD
Andrea Bischoff (SPD) beschließt der Ausschuss einstimmig, der BVV die Annahme
des folgenden geänderten Antrags zu empfehlen: „Dem BA wird empfohlen,
sich beim Rat der Bürgermeister und dem Senat von Berlin dafür einzusetzen,
dass der Bezirk bei der Schaffung von Pflegestützpunkten, der Festlegung ihrer
Anzahl, ihrer wohnortnahen Verortung in Quartieren, ihrer personellen
Ausstattung und ihrer Finanzierung unmittelbar und angemessen informiert,
einbezogen und beteiligt wird. Um
den Aufbau von Doppelstrukturen auszuschließen, ist die Einbeziehung der im
Bezirk tätigen Koordinierungsstelle „Rund ums Alter“ als
wesentliches Kernelement fachlich, ökonomisch und qualitativ
unerlässlich.“ |
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