Auszug - Pflegestützpunkte  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 01.07.2008 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
VI-0458 Pflegestützpunkte
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Burkhard Kleinert (Linksfraktion)Bezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende erinnert daran, dass das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfwG) an diesem Tag in Kraft getreten sei, und verwe

Der Vorsitzende erinnert daran, dass das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfwG) an diesem Tag in Kraft getreten sei, und verweist auf den bei der Senioren-BVV eingebrachten und an den Ausschuss überwiesenen Antrag zu den Pflegestützpunkten (Drucksache VI-0458), einschließlich des Änderungsantrags von BV Eveline Lämmer hierzu.

 

Die Vorsitzende der Pankower Seniorenvertretung, Helga Hampel, erklärt, auf eine Einführung könne verzichtet werden, weil der Antrag und die Begründung dazu selbst erklärend seien.

 

BV Eveline Lämmer (Die Linke) führt in ihren Änderungsantrag ein und betont, sie trage die Intention des Antrags der Seniorenvertretung mit, nach dem die Koordinierungsstellen in die einzurichtenden Pflegestützpunkte integriert werden sollten. Die Pflegekassen müssten die Pflegestützpunkte aber finanzieren und betreiben. Deshalb sei es wichtig, dass der Bezirk bei der Einrichtung der Pflegestützpunkte eingebunden sei. Im Übrigen sei derzeit offen, wie viel Pankow bekomme.

 

Herr Holger Gerecke aus dem für Altenhilfe zuständigen Referat I D der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, berichtet über den aktuellen Sachstand. Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz enthalte zwei korrespondierende, aber nicht optimal aufeinander abgestimmte Vorschriften. Ab 2009 werde die Pflegeberatung eine neue Leistung, die die Pflegekassen zu erbringen hätten für die sie sich ggf. Dritter bedienen könnten. Es sei im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens  gelungen, in diesem Zusammenhang ausdrücklich auch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in die Formulierung aufzunehmen. Ferner müssten die Pflegekassen Pflegestützpunkte errichten, wenn die Länder eine entsprechende Initiative ergriffen. Diese Voraussetzung sei erst im parlamentarischen Verfahren eingefügt worden und in der Ausgestaltung so unklar, dass es derzeit verschiedene Sichtweisen dazu gebe. Die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales wolle aber in jedem Fall eine entsprechende Festlegung treffen. Es werde eine entsprechende Senatsvorlage geben, da neben dem federführenden Ressort für Integration, Arbeit und Soziales auch die Geschäftsbereiche Gesundheit, Justiz und Finanzen beteiligt werden müssen. Weil Bezirksbelange berührt würden, werde auch der Rat der Bürgermeister damit befasst. Das Verfahren werde wohl bis September dauern. Danach müssten die Pflegekassen die Pflegestützpunkte innerhalb von sechs Monaten errichten. Es gebe aber derzeit bereits auf verschiedenen Ebenen Arbeitsgruppen, auch mit den Pflegekassen. Bei der modularen Entwicklung werde derzeit das Thema modulares case management diskutiert. Die Plattform Hilfelotse solle mit eingebunden werden, aber die Schnittstellen müssten noch besprochen werden.

In Bezug auf die Finanzierung bleibe das Pflegeweiterentwicklungsgesetz erfrischend unklar. Der Landesanteil für die Koordinierungsstellen in Höhe von 1,6 Mio. Euro solle für die Pflegestützpunkte verwendet werden, aber die genauen Anteile müssten noch diskutiert werden. Zu Beginn des Jahres 2009 seien keine neuen Strukturen geplant, sondern vielmehr die Aufrüstung der bestehenden, damit diese die Pflegeberatung machen könnten. Die Pflegeberatung sei bedarfsgerecht und zeitnah zu erbringen. Dafür seien im Referentenentwurf zunächst ein Pflegestützpunkt pro 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehen gewesen sowie jeweils 45.000 Euro. Dies sei jedoch eindeutig zu viel gewesen. Die Aufteilung der nun vorgesehenen Anschubfinanzierung nach dem „Königsteiner Schlüssel“ bedeute für Berlin nun voraussichtlich 50 Förderoptionen. Die Mittel seien für das vorgesehen, was neu aufgebaut werden solle, d.h. als Anschubfinanzierung für die vernetzte Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit usw. Es sei klar, dass die Koordinierungsstellen Rund ums Alter einbezogen werden sollten; unklar sei aber, wie dies realisiert werden solle. Die Bezirkspolitik müsse dabei mit dafür sorgen, dass der Charakter der Koordinierungsstellen als Instrument der Altenhilfe und Geriatrie trotz der neuen Verankerung möglichst erhalten werde.

Für Berlin stelle sich derzeit die Frage nach den handelnden Akteuren. Denkbar seien Rahmenverträge auf Landesebene, in denen u.a. die Finanzierung und einheitliche Standards festgelegt werden müssen. Die Bezirke könnten dann die Verträge über konkrete Pflegestützpunkte abschließen. Diese Möglichkeit werde derzeit rechtlich geprüft. In die künftigen Gespräche sollten jedenfalls die Bezirke einbezogen werden. Mit ihren Erfahrungen in Verbundarbeit könnten die Koordinierungsstellen die Schnittstellen zum Bezirk bilden.

 

BzStRin Lioba Zürn-Kasztantowicz berichtet, das Thema habe auch bei der Sitzung der für Soziales zuständigen Stadträte und Stadträtinnen am 27. Juni 2008 auf der Tagesordnung gestanden. Dabei sei deutlich geworden, dass die Pflegekassen als Finanzierer Interessen hätten, die mit denen von Land und Bezirken nicht unbedingt kompatibel seien. Die Gemengelage sei schwierig, weil das Land mit den Kassen verhandeln müsse und die Bezirke dabei nur begrenzt mitarbeiten könnten. In einer zweiten Arbeitsgruppe sollten nun aber auch die bezirklichen Sozialämter mitwirken. Es werde jedenfalls nicht einfach, die Interessen der Bezirke zu wahren, zu denen u.a. die Rolle der Koordinierungsstellen gehöre. Bei dem Treffen sei von einem Pflegestützpunkt je 60.000 Einwohnerinnen und Einwohner die Rede gewesen. Dies hieße für Pankow etwa sechs Pflegestützpunkte, deren Einrichtung nicht allein den Kassen überlassen werden könne.

 

Der kommissarische Leiter des Sozialamts, Herr Hans-Joachim Berlin, ergänzt, für den Abschluss der nach § 92 c Abs. 3 des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes vorgesehenen Verträge benötigten die Bezirke in jedem Fall auch die entsprechenden Mittel. Darüber sei jedoch bei der Sitzung der Stadträte nicht gesprochen worden. Außerdem stelle sich angesichts der künftig durch die Pflegekassen zu erbringenden Pflegeberatung die Frage, welche Auswirkungen dies auf die Sozialämter haben werde, die dies derzeit für Pflegeversicherte machten.

 

Die folgenden Fragen der Ausschussmitglieder beziehen sich vor allem auf die unterschiedliche Rolle und die Mitwirkungsmöglichkeiten von Pflegekassen, Land und Bezirken bei der Errichtung der Pflegestützpunkte.

 

Nach Änderungsvorschlägen von BV Dr. Stefan Schneider (Bündnis 90/Grüne) und BD Andrea Bischoff (SPD) beschließt der Ausschuss einstimmig, der BVV die Annahme des folgenden geänderten Antrags zu empfehlen:

„Dem BA wird empfohlen, sich beim Rat der Bürgermeister und dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass der Bezirk bei der Schaffung von Pflegestützpunkten, der Festlegung ihrer Anzahl, ihrer wohnortnahen Verortung in Quartieren, ihrer personellen Ausstattung und ihrer Finanzierung unmittelbar und angemessen informiert, einbezogen und beteiligt wird.

Um den Aufbau von Doppelstrukturen auszuschließen, ist die Einbeziehung der im Bezirk tätigen Koordinierungsstelle „Rund ums Alter“ als wesentliches Kernelement fachlich, ökonomisch und qualitativ unerlässlich.“


 
 

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