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Auszug - Siedlungsanlagen in Pankow (Umwidmung von Kleingartenanlagen) 20 min.
Nach einem BGH-Urteil ist das Bundeskleingartengesetz auf 9 Anlagen in Pankow nicht mehr anwendbar, da die tatsächliche Nutzung und das Erscheinungsbild der Anlagen am 3.10.1990 nicht dem Bundeskleingartengesetz entsprachen. Sie sind vom Fachvermögen des AUN ins Finanzvermögen übertragen worden. In einem Gutachten wurde festgelegt, dass das aufgrund der Umwidmung zu zahlende ortsübliche Nutzungsentgelt nun das drei- bis vierfache betrage. In 2006 konnten Einnahmen i.H.v. 600.000 € erzielt werden. 5 der 9 Anlagen wurden nach einem Abgeordnetenhausbeschluss an den Liegenschaftsfonds übertragen. Die restlichen Anlagen werden veranschlagt. Die erwarteten Einnahmen betragen: Erholungsnutzung 1.700.000 € Wohnnutzung 300.000 € Hr. Stenger fragt, ob der Liegenschaftsfonds auf die 2 Mio € zugreifen könnte. Der BzBm erklärt, dass die veranschlagten Anlagen im Bezirk verbleiben sollen und deshalb der Bezirk auch den Zugriff auf die zu erwarteten Einnahmen habe. Wenn laufende Prozesse mit den Nutzern allerdings nicht gewonnen würden, dann sei auch die Einnahmesituation problematisch. |
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