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Auszug - Bauvorhaben Galenusstraße
Auf die Anregung von Frau Tharan, BV, in der vergangenen
Ausschuss-Sitzung (siehe im Protokoll dort TOP 4) wird die Entwicklung und der
Stand hinsichtlich des Bauvorhabens Galenusstraße wie folgt dargestellt: Unter dem 24. August 2004 wurde ein Vorbescheidsantrag hinsichtlich der
Möglichkeit des Wohnungsbaus gestellt. Danach wurde eine Baugenehmigung für
straßenbegleitende dreigeschossige Reihenhausbebauung erteilt. Der Käufer, eine
namhafte Wohnungsbaugenossenschaft, hat im Anschluss die Nutzung geändert. Der
Bezirk hat geprüft, ob die geänderte Nutzung von der Genehmigung umfasst ist,
und auf einen entsprechenden Antrag hin am 5. März 2008 eine Baugenehmigung für
Reihenhäuser an der Panke erteilt. Es liegt derzeit ein Vorbescheidsantrag vom
23. April 2008 vor. Auf Nachfrage von Frau Tharan in Bezug auf den Baumschutz: Aufgrund der
bereits in der letzten Ausschuss-Sitzung erörterten Änderung der Berliner
Bauordnung (siehe im Protokoll dort TOP 6) ist eine AON-Genehmigung nicht mehr
Voraussetzung für eine Baugenehmigung. Stattdessen erfolgt die Erteilung einer
Baugenehmigung nunmehr vorbehaltlich gegebenenfalls erforderlicher weiterer
Genehmigungen, hier: Fällgenehmigung. Von den 71 tatsächlich vorgesehenen Fällungen
waren nach den Kenntnissen des Bezirksamts wohl 8 nicht von einer Genehmigung
umfasst, was eine Ordnungswidrigkeit darstellen dürfte. Herr Brenn regt an, dass der Bauherr das Projekt im Rahmen des
Verfahrens zum Bauvorbescheid in einer der kommenden Ausschuss-Sitzungen
persönlich vorstellt. |
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