Auszug - B-Plan 3-14: Festsetzung Spielplatz Saarbrücker Straße  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 06.03.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:53 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Frau Cheraskow vom Bezirksamt stellt den aktuellen Stand hinsichtlich des B-Plans 3-14 vor

Frau Carrasco vom Bezirksamt stellt den aktuellen Stand hinsichtlich des B-Plans 3-14 vor.

 

Der Beschluss über den B-Plan erfolgte am 19. Februar 2007 und durchlief danach diverse Stadien, ohne dass es zu Komplikationen gekommen wäre. Die Vorschrift des § 3 Abs. 2 S. 3 BauGB über die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde eingehalten. Das Landesdenkmalsamt kam im Rahmen seiner Abwägung zu dem Ergebnis, dass der geplante Spielplatz den bestehenden Denkmälern nicht schadet, bzw. eine derartige Beeinträchtigung gegenüber dem Interesse der Öffentlichkeit an einer erheblichen Verbesserung der Infrastruktur zurückzustehen habe. Gemäß dem Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 19. Februar 2008 bestehen im Hinblick auf Belange des Naturschutzes keine Bedenken, da die Fläche des Vorhabens unter 20.000 m² liegt (§ 13a Abs. 2 Nr. 4 i. V. m Abs. 1 S. 2 Nr. 4, § 1a Abs. 3 S. 5 BauGB).

 

Am 19. Februar 2008 wurde eine Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt. Über den Bezirksamtsbeschluss zur Änderung wird in der Sitzung der BVV vom 30. April 2008 abgestimmt.

Die Daten sollen den Ausschussmitgliedern in der Sitzung am 10. April 2008 auf CD-Rom vorgelegt werden.

 

Herr Rauschenbacher, BV, stellt einen Antrag hinsichtlich der Benennung des Spielplatzes in „Spielplatz Mühlenberg“. Nach Ansicht der übrigen Ausschlussmitglieder ist dieser Antrag primär nicht dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, sondern wohl eher dem Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz oder dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss, und dort dem Unterausschuss Spielplatzkommission, zuzuordnen. Der Antrag soll daher vertagt werden, bis die Zuständigkeit endgültig geklärt ist.

Der Ausschussvorsitzende wird sodann beauftragt, den Antrag an die Spielplatzkommission weiterzureichen und Kontakt zu den anderen Ausschüssen aufzunehmen, um zu klären, wie mit dem Antrag verfahren werden soll.


 
 

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