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Auszug - B-Plan 3-14: Festsetzung Spielplatz Saarbrücker Straße
Frau
Carrasco vom Bezirksamt stellt den aktuellen Stand hinsichtlich des B-Plans
3-14 vor. Der
Beschluss über den B-Plan erfolgte am 19. Februar 2007 und durchlief danach
diverse Stadien, ohne dass es zu Komplikationen gekommen wäre. Die Vorschrift
des § 3 Abs. 2 S. 3 BauGB über die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde
eingehalten. Das Landesdenkmalsamt kam im Rahmen seiner Abwägung zu dem
Ergebnis, dass der geplante Spielplatz den bestehenden Denkmälern nicht
schadet, bzw. eine derartige Beeinträchtigung gegenüber dem Interesse der Öffentlichkeit
an einer erheblichen Verbesserung der Infrastruktur zurückzustehen habe. Gemäß
dem Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 19. Februar
2008 bestehen im Hinblick auf Belange des Naturschutzes keine Bedenken, da die
Fläche des Vorhabens unter 20.000 m² liegt (§ 13a Abs. 2 Nr. 4 i. V. m Abs. 1
S. 2 Nr. 4, § 1a Abs. 3 S. 5 BauGB). Am
19. Februar 2008 wurde eine Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt. Über den
Bezirksamtsbeschluss zur Änderung wird in der Sitzung der BVV vom 30. April
2008 abgestimmt. Die
Daten sollen den Ausschussmitgliedern in der Sitzung am 10. April 2008 auf
CD-Rom vorgelegt werden. Herr
Rauschenbacher, BV, stellt einen Antrag hinsichtlich der Benennung des
Spielplatzes in „Spielplatz Mühlenberg“. Nach Ansicht der übrigen
Ausschlussmitglieder ist dieser Antrag primär nicht dem Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, sondern wohl eher dem Ausschuss für
Umwelt- und Naturschutz oder dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss, und dort dem
Unterausschuss Spielplatzkommission, zuzuordnen. Der Antrag soll daher vertagt
werden, bis die Zuständigkeit endgültig geklärt ist. Der
Ausschussvorsitzende wird sodann beauftragt, den Antrag an die
Spielplatzkommission weiterzureichen und Kontakt zu den anderen Ausschüssen
aufzunehmen, um zu klären, wie mit dem Antrag verfahren werden soll. |
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