Auszug - Bericht über die Planung, Verteilung und Verwendung von Eingliederungsmitteln und Eingliederungsmaßnahmen 2007/2008  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 19.02.2008 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Die Vorsitzende nimmt Bezug auf das Bundesprogramm zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen in Regionen mit hoher und ver

Die Vorsitzende nimmt Bezug auf das Bundesprogramm zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen in Regionen mit hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit (Bundesprogramm Kommunal-Kombi) und verweist auf eine Verfahrens-Info sowie Richtlinien hierzu, die sie als Tischvorlage ausreiche.

 

BzStRin Lioba Zürn-Kasztantowicz führt ein und erinnert an ihre Berichte bei zurückliegenden Ausschusssitzungen sowie die hierzu bereits verteilte Aufstellung. Die Planung für die Verteilung und Verwendung von Eingliederungsmitteln und Eingliederungsmaßnahmen 2007/2008 orientiere sich am Vorjahr. Ein Schwerpunkt solle weiterhin auf der beruflichen Weiterbildung liegen. Am 22. Februar 2008 befasse sich die Trägervertretung damit. Der Kommunal-Kombi sei allerdings bisher in Berlin nicht vorgesehen.

 

Auf Nachfrage erläutert der Geschäftsführer des Jobcenters Pankow, Herr Hieb, im letzten seien über 41 Mio. Euro und damit mehr als 96 % der Mittel verausgabt worden. Dies bedeute eine deutliche Steigerung. Die tatsächliche Festlegung über die künftige Verteilung der Eingliederungsmittel erfolge aber erst in der Trägerversammlung. Erst danach sei klar, welcher Betrag für den Beschäftigungszuschuss nach § 16a SGB II zur Verfügung stehe. Ab 1. April 2008 solle dieser Zuschuss auch für Beschäftigungsverhältnisse bei privaten Arbeitgebern beantragt werden können, aber er habe noch nicht erfahren, ob dies mit dem Europarecht konform sei. Es sei jedenfalls nicht geplant, vorab festzulegen, welcher Anteil der zur Verfügung stehenden Mittel von Trägern und privaten Arbeitgebern abgerufen werden können solle. Derzeit gebe es eher die Sorge, ob es gelingen werde, die Gesamtsumme zu verausgaben. Dies liege einerseits an den Kriterien für den in Frage kommenden Personenkreis. Schwer vorherzusagen sei aber auch, wie private Arbeitgeber auf den zwar mit 75% hohen Zuschuss reagierten, dem aber multiple Vermittlungshemmnisse bei den zu beschäftigenden Personen gegenüberstünden. Wenn es Fördermöglichkeiten gebe, werde dies jedenfalls schnell bekannt. Ende März 2008 informiere z.B. der Unternehmerkreis Pankow in einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Jobcenter darüber.

Das Jobcenter Nord habe für Pankow rund 3,8 Mio. Euro zur Förderung von bis zu 500 Eintritten in diese Maßnahmen zur Verfügung und eine genaue Weisung zum Umgang damit erhalten. Diese Mittel seien zunächst nur für Maßnahmen nach § 16a SGB II vorzusehen, könnten jedoch auch für andere Maßnahmen verwendet werden, wenn sich im Laufe des Jahres herausstelle, dass sie dafür nicht sinnvoll ausgegeben werden könnten. Dies müsse man mit Blick auf die nötige individuelle Prüfung der Anträge abwarten. Derzeit seien 35 Arbeitnehmer noch aus dem Vorjahr in entsprechenden Maßnahmen, bei 20 Anträgen sei man kurz vor einer Entscheidung und 200 Anträge stünden noch an.

Das Land Berlin beteilige sich im Übrigen nur dann mit zusätzlich 25 % an der Finanzierung der Personalkosten von Beschäftigungsvorhaben im Berliner öffentlich geförderten Beschäftigungssektor, wenn u.a. das geforderte Entgelt mindestens 1.300 Euro Arbeitnehmerbrutto betrage. Hier gebe es aber möglicherweise noch Bewegung.

 

BzStRin Lioba Zürn-Kasztantowicz ergänzt auf Nachfrage, die Diskrepanz zwischen der Zahl der Anträge und der Zahl der Personen, die die Kriterien erfüllten, ergebe sich daraus, dass die Ansprüche an die einzustellenden Personen einerseits sehr hoch seien, gleichzeitig aber die genannten Vermittlungshemmnisse vorliegen müssten. Alle Beteiligten müssten mit den neuen Möglichkeiten aber auch erst ihre Erfahrungen machen.

 

Weitere Fragen und Diskussionspunkte betreffen die fehlenden Möglichkeiten zur Evaluierung, inwiefern die Eingliederungsinstrumente nachhaltig zur Beseitigung der Hilfebedürftigkeit führten, sowie den Kommunal-Kombi.


 
 

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