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Auszug - Bericht über die Planung, Verteilung und Verwendung von Eingliederungsmitteln und Eingliederungsmaßnahmen 2007/2008
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Die Vorsitzende
nimmt Bezug auf das Bundesprogramm zur Förderung von zusätzlichen
Arbeitsplätzen in Regionen mit hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit
(Bundesprogramm Kommunal-Kombi) und verweist auf eine Verfahrens-Info sowie
Richtlinien hierzu, die sie als Tischvorlage ausreiche. BzStRin Lioba Zürn-Kasztantowicz führt ein und erinnert an ihre
Berichte bei zurückliegenden Ausschusssitzungen sowie die hierzu bereits
verteilte Aufstellung. Die Planung für die Verteilung und Verwendung von
Eingliederungsmitteln und Eingliederungsmaßnahmen 2007/2008 orientiere sich am
Vorjahr. Ein Schwerpunkt solle weiterhin auf der beruflichen Weiterbildung
liegen. Am 22. Februar 2008 befasse sich die Trägervertretung damit. Der
Kommunal-Kombi sei allerdings bisher in Berlin nicht vorgesehen. Auf Nachfrage erläutert der Geschäftsführer des Jobcenters
Pankow, Herr Hieb, im letzten seien über 41 Mio. Euro und damit mehr als 96 %
der Mittel verausgabt worden. Dies bedeute eine deutliche Steigerung. Die
tatsächliche Festlegung über die künftige Verteilung der Eingliederungsmittel
erfolge aber erst in der Trägerversammlung. Erst danach sei klar, welcher
Betrag für den Beschäftigungszuschuss nach § 16a SGB II zur Verfügung stehe. Ab
1. April 2008 solle dieser Zuschuss auch für Beschäftigungsverhältnisse bei
privaten Arbeitgebern beantragt werden können, aber er habe noch nicht
erfahren, ob dies mit dem Europarecht konform sei. Es sei jedenfalls nicht
geplant, vorab festzulegen, welcher Anteil der zur Verfügung stehenden Mittel
von Trägern und privaten Arbeitgebern abgerufen werden können solle. Derzeit
gebe es eher die Sorge, ob es gelingen werde, die Gesamtsumme zu verausgaben.
Dies liege einerseits an den Kriterien für den in Frage kommenden
Personenkreis. Schwer vorherzusagen sei aber auch, wie private Arbeitgeber auf
den zwar mit 75% hohen Zuschuss reagierten, dem aber multiple
Vermittlungshemmnisse bei den zu beschäftigenden Personen gegenüberstünden.
Wenn es Fördermöglichkeiten gebe, werde dies jedenfalls schnell bekannt. Ende
März 2008 informiere z.B. der Unternehmerkreis Pankow in einer gemeinsamen
Veranstaltung mit dem Jobcenter darüber. Das Jobcenter Nord habe für Pankow rund 3,8 Mio. Euro zur
Förderung von bis zu 500 Eintritten in diese Maßnahmen zur Verfügung und eine
genaue Weisung zum Umgang damit erhalten. Diese Mittel seien zunächst nur für
Maßnahmen nach § 16a SGB II vorzusehen, könnten jedoch auch für andere
Maßnahmen verwendet werden, wenn sich im Laufe des Jahres herausstelle, dass
sie dafür nicht sinnvoll ausgegeben werden könnten. Dies müsse man mit Blick
auf die nötige individuelle Prüfung der Anträge abwarten. Derzeit seien 35
Arbeitnehmer noch aus dem Vorjahr in entsprechenden Maßnahmen, bei 20 Anträgen
sei man kurz vor einer Entscheidung und 200 Anträge stünden noch an. Das Land Berlin beteilige sich im Übrigen nur dann mit
zusätzlich 25 % an der Finanzierung der Personalkosten von
Beschäftigungsvorhaben im Berliner öffentlich geförderten Beschäftigungssektor,
wenn u.a. das geforderte Entgelt mindestens 1.300 Euro Arbeitnehmerbrutto
betrage. Hier gebe es aber möglicherweise noch Bewegung. BzStRin Lioba
Zürn-Kasztantowicz ergänzt auf Nachfrage, die Diskrepanz zwischen der Zahl der
Anträge und der Zahl der Personen, die die Kriterien erfüllten, ergebe sich
daraus, dass die Ansprüche an die einzustellenden Personen einerseits sehr hoch
seien, gleichzeitig aber die genannten Vermittlungshemmnisse vorliegen müssten.
Alle Beteiligten müssten mit den neuen Möglichkeiten aber auch erst ihre
Erfahrungen machen. Weitere Fragen
und Diskussionspunkte betreffen die fehlenden Möglichkeiten zur Evaluierung,
inwiefern die Eingliederungsinstrumente nachhaltig zur Beseitigung der
Hilfebedürftigkeit führten, sowie den Kommunal-Kombi. |
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