Auszug - Ruhender Verkehr im Ortsteil Buch  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz
TOP: Ö 4.3
Gremium: Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 22.01.2008 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
VI-0345 Ruhender Verkehr im Ortsteil Buch
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
 
Wortprotokoll

                Herr Ausschussvorsitzender Kempe teilt entsprechende Luftbildaufnahmen aus.

 

                Frau Bürgerdeputierte Bouziane erläutert den Antrag.

 

                Herr Lexen erklärt, dass diese Maßnahme hinfällig sein. Auch würden die Schilder im Wald stehen. Es bestünde bereits ein Halteverbot.

 

                Herr Ausschussvorsitzender Kempe schlägt vor, die Punkte einzeln zu erörtern.

 

Herr Bürgerdeputierter Lämmer erklärt, dass auf der bestehenden 1 Fahrspur geparkt würde. Das Ordnungsamt und die Polizei müssten das Verbot durchsetzen.

 

                Herr Bezirksverordneter Schülke merkt an, dass das vorliegende Luftbild die Situation nicht widerspiegelt. Die Linksabbiegerspur Wiltbergstr. kann häufig nicht genutzt werden, da sie zugeparkt sei.

 

                Herr Bezirksstadtrat Kirchner erklärt, dass man die Situation vor Ort prüfen wolle.

 

                Herr Ausschussvorsitzender Kempe fragt die CDU-Fraktion, ob sie der Änderung des Antrages in einen Prüfauftrag zustimmt. Die CDU-Fraktion bejaht dieses.

 

                Herr Ausschussvorsitzender Kempe stellt den wie folgt  geänderten Antrag zur Abstimmung:

 

                „……Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob im Ortsteil Buch

1.       an der Walter-Friedrich-Straße (westliche Seite) zwischen Wiltbergstraße und Groscurthstraße ein Halteverbot gemäß § 12 (1) StVO und

2.       an der Schwanebecker Chaussee (südliche Seite) zwischen Heizwerk und Stadtgrenze ein eingeschränktes Halteverbot gemäß § 12 (2) StVO

angeordnet werden kann.“

                Abstimmung: 9 Ja, 4 Enthaltungen

 

 


 
 

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