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Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt
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Bei den Mietern der Grünen Stadt in
der Rudolf-Schwarz-Straße Nr. 18, 20, 22, 24, 24a, 26a, 28 und 32 kam es zu
Irritationen, weil kein Informationsschreiben zur Modernisierung an sie
gerichtet war. Zwischenzeitlich hat das Bezirksamt darauf jedoch mit einem
entsprechenden Schreiben reagiert. Zum gleichen Thema gab es einen Brief an
den zuständigen BzStR, in dem die Frage aufgeworfen wird, warum Aktivitäten
der „Heuschrecken“ (Investoren in der Grünen Stadt) durch das BA
begünstigt werden. MCT 1a hat einen Bauantrag für den Block
IV der Grünen Stadt gestellt. Der zuständige BzStR Dr. Nelken weist darauf hin,
dass es hier insoweit Schwierigkeiten gibt, da derzeit eine städtebauliche
Erhaltungssatzung erarbeitet wird. Ziel der diesbezüglich geführten Gespräche
seien eine Verständigung zwischen BA und MCT1a. Anfrage des Ausschussvorsitzenden BV
Schröder an den BzStR Dr. Nelken zur Brandsicherheitsschau der Kita in
der an der Großen Seestraße. Bei dieser seien viele, auch gravierende Mängel
festgestellt worden. Die Brandsicherheit sei in einigen Teilen nicht gegeben.
Es existiert kein zweiter Rettungsweg zum 2. OG. Selbst der erste Rettungsweg
ist nicht gegeben, da die einzige Treppe aus Holz besteht. Der Kita-Eigenbetrieb hat aus diesem Grund
eine Schließung der Kita zum 01.02.2008 angekündigt. Dem voraus gingen weitere
Brandsicherheitsschauen in den vergangenen Jahren mit entsprechenden
Hinweisen. Diese wurden nicht umgesetzt und der KEB sieht sich derzeit nicht in
der Lage, die Mängel abzustellen. BV Kempe fragt nach der Baugenehmigung zum
Ausbau einer Gewerbehalle zu einer Paintball-Halle. BzStR Dr. Nelken
geht davon aus, dass dieses Vorhaben genehmigungsfähig sei und es keine
baurechtlichen Möglichkeiten gibt, diese Nutzung zu versagen. Im Laufe der Diskussion
wird die Frage aufgeworfen, warum es keine solche Möglichkeiten gäbe. Der Ausschuss
hatte sich in der V. Wahlperiode darauf verständigt, dass Paintball-Hallen in
diesem Bezirk nicht erwünscht seien. Ein möglicherweise einschlägiges
VwG-Urteil wird dem Ausschuss durch das BA zur Verfügung gestellt. Die Fläche im Finnländischer Grund
befindet sich derzeit im Eigentum eines Grundstücksentwicklers. Es wurde ein
Vorbescheidsantrag im Jahre 2005 gestellt. Vereinbart war, dass 4000 qm an der
Norwegerstraße für Platz des 9. November vorgehalten werden und 200,000 Euro
vom Investor zur Verfügung gestellt werden sollten, um den Platz auszubauen.
Inzwischen gibt es einen anderen Eigentümer. Der jetzige Investor plant,
zumindest Teile der Fläche weiter zu veräußern und nur auf einer Teilfläche einen Lebensmittelmarkt zu
errichten. Derzeit gibt es keine konkreten Absprachen und die Umsetzung der
Gestaltung des Platzes des 09. November verzögert sich wahrscheinlich weiter. |
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