Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Eingaben, Wohnen, Bürgerdienste und Geschäftsordnung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Eingaben, Wohnen, Bürgerdienste und Geschäftsordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 12.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Die folgenden Informationen wurde den Ausschussmitglieder schriftlich übergeben, da der Bezirksstadtrat Herr Federlein erkrank

Die folgenden Informationen wurde den Ausschussmitglieder schriftlich übergeben, da der Bezirksstadtrat Herr Federlein erkrankt und sein ihn im Ausschuss vertretender Stadtratskollege Herr Kirchner auf einer Bürgerversammlung unabkömmlich war. Eine Diskussion zu den Informationen findet auf der nächsten Ausschusssitzung statt.

 

Bericht aus dem Bezirksamt für den BVV-Ausschuß am 12.12.2007

 

1.       Prüfung der Unterstützungsunterschriften zum Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens „ Für die Einführung des Wahlpflichtbereiches Ethik/Religion“

 

Insgesamt wurden 33.000 Unterstützungsunterschriften der Senatsverwaltung für Inneres übergeben, welche zur Prüfung auf die Bezirke am 29.11.07 verteilt wurden. Auf unseren Bezirk entfielen 4.461 Unterschriftsbögen, deren Prüfung bis zum 14.12.07 abgeschlossen sein muss.

 

2.       Volksbegehren „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen“

 

Bisher   2362    Unterschriften in den Pankow abgegeben ( Stand 6.12.2007)

 

3.       BA-Vorlage zur Vorbereitung der Wahlen im Jahr 2009 beschlossen

 

zur Vorbereitung der Wahlen im Jahr 2009 werden folgende Maßnahmen ergriffen:

a)       Initiierung eines Bündnisses der in der BVV vertretenen Fraktionen und Gruppen zur Werbung von Wahlhelfern und zur Vermeidung unerlaubter Wahlwerbung bis zum  31.01.09.      

b)       Schaffung einer bezirklichen Arbeitsgruppe Wahlen unter Leitung des Bezirkswahlamtes zur Verbesserung des Wahlhelfereinsatzes und zur Optimierung organisatorische Maßnahmen bei der  Vorbereitung und Durchführung der Wahlen unter Einbeziehung von Ämtern und nachgeordneten Einrichtungen, einschließlich  der Schulen mit Sekundarstufe 2 und des Job-Centers bis zum 30.09.08.

c)     Erarbeitung eines Vorschlages zur Einführung einer besonderen Würdigung langjähriger Wahlelfer/innen im Rahmen der Ehrungen am Tag des Ehrenamtes bis zum 30.06.08.

 

4.  Treffen mit den Schiedsmänner und Schiedsfrauen der Pankower Schiedsamtsbezirke  am  4.12.2007                                                                                                                                                                                                                                                       

 

Ziel war ein Erfahrungsaustausch über die Zusammenarbeit der Schiedspersonen mit dem Bezirksamt und die Herausarbeitung von Verbesserungsmöglichkeiten. Gleichzeitig sollte dies auch dem persönlichen Kennenlernen und der Würdigung der durch die Schiedspersonen geleisteten Arbeit dienen.

Neben rein verwaltungstechnischen Maßnahmen wurde verabredet, dass das BA die Bekanntheit des Schiedsamtes in der Bevölkerung durch die Erarbeitung eines Flyers und Pressearbeit (Pankower Wochenblatt etc.) unterstützen wird.

Ferner wurde vereinbart sich mindestens einmal jährlich zu treffen.

 

     5. Behindertengerechte Fotoautomaten

siehe Anlage

 

     6. Datensicherheit Fingerabdrücke

siehe Anlage

 

Martin Federlein

Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und Wohnen

 

Anlage zum Bericht aus dem Bezirksamt zur Ausschusssitzung am 12.12.2007

 

Einsatz von Fotoautomaten in Pankower Bürgerämtern und Barrierefreiheit

Im 3 Pankower Bürgerämtern (Prenzlauer Berg, Pankow und Weißensee) stehen  für unsere Bürgerinnen und Bürger volldigitale Fotoautomaten zur Verfügung. Im Bürgeramt Karow ist der Einsatz eines Fotoautomaten aus Platzgründen leider nicht möglich.

Alle Fotoautomaten erfüllen in sehr guter Qualität die aktuellen Anforderungen an biometrische Passbilder für den neuen ePass. Die nach dem so genannten ICAO-Standard für biometrische Passbilder arbeitende Fotoautomaten verfügen über einen High-End-Fotodrucker und ein Passbild-Kontroll-System (PKS), welches automatisch normgerechte Passbilder erzeugt.

Die 3 eingesetzten Fotoautomaten in den Pankower Bürgerämtern sind im Moment nicht für eine barrierefreie Nutzung ausgelegt. Derzeit gibt es nach unseren Recherchen in Deutschland jedoch keinen Anbieter von Fotoautomaten, die barrierefrei genutzt werden können.

Damit sind die Hersteller und Anbieter von Fotoautomaten eine Ausnahme, da die Hersteller aller anderen sogenannten Warenautomaten, hierzu zählen insbesondere Geld-, Fahrkarten-, Eintrittskarten- und Briefmarkenautomaten, Automaten für Getränke und Genussmittel, Blumen, Druckerzeugnisse, Automaten in Verbindung mit Parksystemen, Automaten zu abruffähigen Informationsdarstellungen (Fahrpläne, touristische Informationen usw.), bereits diese Dienstleistungen barrierefreie anbieten.

Im Bürgeramt Karow wird seit Anfang Oktober ein mobiles Fotosystem getestet, dass bei entsprechender Standortauswahl einen barrierefreien Zugang für die Anfertigung von Passbildern bieten würde. Wir werden nach Abschluss der Testphase über die Ergebnisse und mögliche Kosten des Systems berichten.

Das mobile System wird, da die Aufnahme durch eine/n Mitarbeiter/in des Bürgeramtes erfolgen muss, keine Konkurrenz  zu den „Vollautomatischen“ Fotoautomaten darstellen, sondern lediglich zu einer Ergänzung und Vervollkommnung des Serviceangebotes führen.

 

E- Pass Einführung ab 01.11.2007

Grundlagen:

Die Europäische Union hat am 28.02.2005 beschlossen, elektronische Reisepässe einzuführen. Diese Reisepässe beinhalten wie bisher die personenbezogenen Daten sowie ein Lichtbild des Passbesitzers; künftig werden diese Informationen zusätzlich auch auf einem Chip gespeichert. In einer späteren Phase sollten außerdem zwei Fingerabdrücke des Passbesitzers abgespeichert werden. Diese Phase begann dann ab 01.11.2007. Deutschland folgt bei seinem Pass-Projekt den technischen Empfehlungen der EU und denen der unabhängigen und bei den Vereinten Nationen angesiedelten ICAO (International Civil Aviation Organization = Internationale Zivile Luftfahrtbehörde), um einen international anerkannten und interoperablen Reisepass anzubieten.

Chip: Für den ePass werden Mikroprozessoren der Halbleiterhersteller Philips und Infineon mit 72 kB bzw. 64 kB Speicher verwendet. Bei diesen Chips handelt es sich um hochsichere Mikroprozessoren mit kryptographischen Koprozessoren, die für die Passanwendung ausschließlich über eine kontaktlose Schnittstelle angesprochen werden können. Sowohl die Chiphardware als auch die auf dem Chip eingesetzte Software wird durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationsgesellschaft (BSI) dem international anerkannten Verfahren "Common Criteria" zertifiziert und damit für den Einsatz im Reisepass qualifiziert.

Sicherheit: Der Chip und die für das Auslesen notwendige Antenne werden in die Vorderseite des Reisepasses integriert. Die auf dem Chip gespeicherten digitalen Daten sind durch verschiedene Sicherheitsmechanismen geschützt. Sie sind mit einer elektronischen Signatur versehen, die die Integrität und Authentizität der Daten sicherstellt. Damit die Daten über die kontaktlose Schnittstelle nicht unbemerkt ausgelesen werden können, wird der Mechanismus der so genannten Basic Access Control eingesetzt, der für den EU-Biometrie-Pass verpflichtend ist.

Das bedeutet, dass der Chip auf einem Terminal-Gerät (E-Passlesegerät) erst dann ausgelesen werden kann, wenn vorher die optischen Daten von der Datenseite des aufgeschlagenen Passes gelesen wurden. Das Terminal sendet darüber dem Chip ein kryptografisches Protokoll und übermittelt so, dass es die optischen Daten auf der Datenseite im Pass kennt. Zudem wird die Kommunikation zwischen Terminal und Pass verschlüsselt, damit ein Außenstehender nicht die Möglichkeit hat, die kontaktlose Kommunikation zwischen Pass und Terminal abzuhören. Ausgelesen wird der ePass mit dem vom BSI entwickelten Golden-Reader-Tool. Die Bundesdruckerei hat jeder Pass- und Ausweisbehörde der Bundesrepublik jeweils 1 E-Passlesegerät zur Verfügung gestellt. Die Nutzung dieses Lesegerätes ist nur nach vorheriger Identifizierung des Nutzers mittels einer Chipkarte möglich. 

 

Datenweg der Fingerabdrücke

 

Die Fingerabdrücke werden mittels dem Programm MESO (Einwohnermeldeprogramm in Berlin) beim Scannen zunächst lokal auf dem Rechner des jeweiligen Mitarbeiters gespeichert. Nach Abschluss des Einscannvorgangs und betätigen der Speichertaste werden diese Daten automatisch aus dem Lokalen temporären Verzeichnis in die Datenbank von MESO verschoben. Lokal sind dann keine Daten aus dem Antragsverfahren mehr auf dem Einzelrechner des Mitarbeiters vorhanden. Zur Sicherheit ist jedoch noch einmal beim Abmeldevorgang aus MESO ein automatischer Löschungsvorgang eingebaut.

 

Die Kontrolle und Versendung aller Pass- und Ausweisanträge erfolgt über einen gesonderten Zugang in den Bürgerämtern (1 Zugang pro Bürgeramt beim Leiter bzw. Hauptsachbearbeiter-HSB). Der Zugang (Digantbestellarbeitsplatz) kann nur aktiviert werden, wenn eine gesonderte Zugangskarte in Kombination mit einem Passwort vom Leiter oder HSB eingesetzt wird. Die Kontrolle der Daten erfolgt hier bereits in der Datenbank des Fachverfahrens MESO und nicht lokal. Sind in der Datenbank keine Fehler vorhanden erfolgt die Bestellübermittlung der Anträge an die Bundesdruckerei.  

 

Die Datenübermittlung beim Versenden der Pass- und Ausweisanträge erfolgt über das Landesnetz (MAN - Metropolitan Area Network). Die Daten für die Pass- und Ausweisbeantragung  werden nach dem Versenden durch das Bürgeramt auf einem Kommunikationsserver des IT – Dienstleistungszentrum  Berlin (IDTZ) zwischengespeichert bis diese von der Bundesdruckerei mittels einer Direktleitung abgerufen werden. Dieser Kommunikationsserver befindet sich in einem Hochsicherheitstrakt des ITDZ. Dieser Datenaustausch erfolgt je nach Antragslage mehrmals täglich.

 

Die empfangenen Antragsdaten werden in der Bundesdruckerei direkt für den Ausdruck der Pässe und Ausweise genutzt. Nach erfolgtem Druck erfolgt wiederum automatisch die Löschung aller Antragsdaten und die Übersendung der gedruckten Pässe an die einzelnen Pass- und Ausweisbehörden (in Berlin das LABO und die Bürgerämter). In der Bundesdruckerei sind die Daten dann auch für einen Neudruck des Passes, z.B. bei einer Reklamation, nicht mehr vorhanden und müssen wieder neu gesendet werden. 

 

Nach dem Eintreffen der Pässe in den Bürgerämtern werden diese in den Bürgerämtern auf Fehler kontrolliert und gesiegelt und dann an die antragstellenden Bürger/innen ausgegeben. Bei der Ausgabe erfolgt ein letztmaliger Programmzugriff auf Meso, in dem alle biometrischen Merkmale sichtbar sind. Der Antragsteller kann sich die Daten auf dem Chip, mittels des E- Passlesegerätes, anzeigen lassen und quittiert elektronisch, mittels Unterschriftenpad, den Empfang des Passes.

 

Nach Eintragung des Aushändigungsdatums im Programm MESO und dem Drücken der „Speichern – Taste“ ist ein Zugriff auf die Fingerabdrücke des Passinhabers nicht mehr möglich. Die Fingerabdrücke werden mit der Aushändigung automatisch gelöscht.

 

Allgemeine Informationen zu Pässen

 

Elektronischer Reisepass (ePass)

 

Foto: Elektronischer Reisepass (Buchdecke)

Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Seit dem 1. November 2005 ist der elektronische Reisepass (ePass) mit Chip der neue reguläre Reisepass. Ab 1. November 2007 gilt: Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis (bei Erstbeantragung) oder Geburtsurkunde.
 
Anforderungen an das Lichtbild
Frontalaufnahme nach internationalen Standards (siehe Foto-Mustertafel).
 
Gültigkeit des Dokuments
Ab 1. November 2007 gilt: 10 Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden. 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.
 
Kosten
59 Euro für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden.
37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren.

Hinweis
In besonders eiligen Fällen kann der ePass im Expressverfahren (sog. "Expresspass") binnen 48 Stunden (zwei Werktagen) ausgestellt werden. Die Bestellung muss dann jedoch bis 12:00 Uhr in Berlin eingegangen sein.

 

 

  

Vorläufiger Reisepass

Foto: Vorläufiger elektronischer Reisepass (Buchdecke)

Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
 
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis (bei Erstbeantragung) oder Geburtsurkunde. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Belegen (z. B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise) verlangen.
 
Anforderungen an das Lichtbild
Frontalaufnahme nach internationalen Standards (siehe Foto-Mustertafel).
 
Gültigkeit des Dokuments
Die Gültigkeitsdauer beträgt bis zu einem Jahr.
 
Kosten
26 Euro

 

 

  

Kinderreisepass

Foto: Kinderreisepass (Muster)       

Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Ab 1. November 2007 gilt: Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
 
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
 
Anforderungen an das Lichtbild
Frontalaufnahme nach internationalen Standards (siehe Foto-Mustertafel).
 
Gültigkeit des Dokuments
Ab 1. November 2007 gilt: 6 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
 
Kosten
13 Euro, für Verlängerung 6 Euro.
 
Hinweis
Der frühere Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Ab 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Es ist jedoch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z. B. für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen.

 

 

 

  

Personalausweis

 

Foto: Elektronischer Personalausweis

Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Ab 1. November 2007 gilt bundesweit: Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis beantragt werden.
 
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständnis(erklärung) der Erziehungsberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.
 
Anforderungen an das Lichtbild
Wahlweise Profilbild oder Frontalaufnahme nach internationalen Standards (siehe Foto-Mustertafel).
 
Gültigkeit des Dokuments
Ab 1. November 2007 gilt: 10 Jahre Gültigkeit für Ausweise, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden.
6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.
 
Kosten
8 Euro.

 


 
 

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