Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt
Die folgenden Informationen
wurde den Ausschussmitglieder schriftlich übergeben, da der Bezirksstadtrat
Herr Federlein erkrankt und sein ihn im Ausschuss vertretender Stadtratskollege
Herr Kirchner auf einer Bürgerversammlung unabkömmlich war. Eine Diskussion zu
den Informationen findet auf der nächsten Ausschusssitzung statt. Bericht aus dem Bezirksamt für den
BVV-Ausschuß am 12.12.2007
1. Prüfung der Unterstützungsunterschriften zum Antrag auf
Durchführung eines Volksbegehrens „ Für die Einführung des
Wahlpflichtbereiches Ethik/Religion“ Insgesamt
wurden 33.000 Unterstützungsunterschriften der Senatsverwaltung für Inneres
übergeben, welche zur Prüfung auf die Bezirke am 29.11.07 verteilt wurden. Auf
unseren Bezirk entfielen 4.461 Unterschriftsbögen, deren Prüfung bis zum
14.12.07 abgeschlossen sein muss. 2. Volksbegehren „Tempelhof bleibt
Verkehrsflughafen“ Bisher
2362 Unterschriften in den
Pankow abgegeben ( Stand 6.12.2007) 3. BA-Vorlage zur Vorbereitung der Wahlen im Jahr 2009
beschlossen zur Vorbereitung der Wahlen im Jahr
2009 werden folgende Maßnahmen ergriffen: a) Initiierung
eines Bündnisses der in der BVV vertretenen Fraktionen und Gruppen zur Werbung
von Wahlhelfern und zur Vermeidung unerlaubter Wahlwerbung bis zum 31.01.09. b) Schaffung
einer bezirklichen Arbeitsgruppe Wahlen unter Leitung des Bezirkswahlamtes zur
Verbesserung des Wahlhelfereinsatzes und zur Optimierung organisatorische
Maßnahmen bei der Vorbereitung und
Durchführung der Wahlen unter Einbeziehung von Ämtern und nachgeordneten
Einrichtungen, einschließlich der
Schulen mit Sekundarstufe 2 und des Job-Centers bis zum 30.09.08. c) Erarbeitung eines Vorschlages zur
Einführung einer besonderen Würdigung langjähriger Wahlelfer/innen im Rahmen
der Ehrungen am Tag des Ehrenamtes bis zum 30.06.08. 4. Treffen mit den Schiedsmänner und
Schiedsfrauen der Pankower Schiedsamtsbezirke
am 4.12.2007
Ziel
war ein Erfahrungsaustausch über die Zusammenarbeit der Schiedspersonen mit dem
Bezirksamt und die Herausarbeitung von Verbesserungsmöglichkeiten. Gleichzeitig
sollte dies auch dem persönlichen Kennenlernen und der Würdigung der durch die
Schiedspersonen geleisteten Arbeit dienen. Neben
rein verwaltungstechnischen Maßnahmen wurde verabredet, dass das BA die
Bekanntheit des Schiedsamtes in der Bevölkerung durch die Erarbeitung eines
Flyers und Pressearbeit (Pankower Wochenblatt etc.) unterstützen wird. Ferner
wurde vereinbart sich mindestens einmal jährlich zu treffen. 5. Behindertengerechte Fotoautomaten siehe
Anlage 6. Datensicherheit Fingerabdrücke siehe
Anlage Martin
Federlein Bezirksstadtrat
für Bürgerdienste und Wohnen Anlage zum Bericht aus dem Bezirksamt zur Ausschusssitzung am
12.12.2007 Einsatz von
Fotoautomaten in Pankower Bürgerämtern und Barrierefreiheit Im 3 Pankower Bürgerämtern
(Prenzlauer Berg, Pankow und Weißensee) stehen
für unsere Bürgerinnen und Bürger volldigitale Fotoautomaten zur
Verfügung. Im Bürgeramt Karow ist der Einsatz eines Fotoautomaten aus Platzgründen
leider nicht möglich. Alle Fotoautomaten erfüllen in sehr guter Qualität die aktuellen Anforderungen an biometrische Passbilder für den neuen ePass. Die nach dem so genannten ICAO-Standard für biometrische Passbilder arbeitende Fotoautomaten verfügen über einen High-End-Fotodrucker und ein Passbild-Kontroll-System (PKS), welches automatisch normgerechte Passbilder erzeugt. Die 3 eingesetzten
Fotoautomaten in den Pankower Bürgerämtern sind im Moment nicht für eine
barrierefreie Nutzung ausgelegt. Derzeit gibt es nach unseren Recherchen in
Deutschland jedoch keinen Anbieter von Fotoautomaten, die barrierefrei genutzt
werden können. Damit sind die Hersteller
und Anbieter von Fotoautomaten eine Ausnahme, da die Hersteller aller anderen
sogenannten Warenautomaten, hierzu zählen insbesondere Geld-, Fahrkarten-,
Eintrittskarten- und Briefmarkenautomaten, Automaten für Getränke und
Genussmittel, Blumen, Druckerzeugnisse, Automaten in Verbindung mit
Parksystemen, Automaten zu abruffähigen Informationsdarstellungen (Fahrpläne,
touristische Informationen usw.), bereits diese Dienstleistungen barrierefreie
anbieten. Im Bürgeramt Karow wird
seit Anfang Oktober ein mobiles Fotosystem getestet, dass bei entsprechender
Standortauswahl einen barrierefreien Zugang für die Anfertigung von Passbildern
bieten würde. Wir werden nach Abschluss der Testphase über die Ergebnisse und
mögliche Kosten des Systems berichten. Das mobile System wird, da
die Aufnahme durch eine/n Mitarbeiter/in des Bürgeramtes erfolgen muss, keine
Konkurrenz zu den
„Vollautomatischen“ Fotoautomaten darstellen, sondern lediglich zu
einer Ergänzung und Vervollkommnung des Serviceangebotes führen. E- Pass Einführung ab 01.11.2007
Grundlagen: Die
Europäische Union hat am 28.02.2005 beschlossen, elektronische Reisepässe
einzuführen. Diese Reisepässe beinhalten wie bisher die personenbezogenen Daten
sowie ein Lichtbild des Passbesitzers; künftig werden diese Informationen
zusätzlich auch auf einem Chip gespeichert. In einer späteren Phase sollten außerdem
zwei Fingerabdrücke des Passbesitzers abgespeichert werden. Diese Phase begann
dann ab 01.11.2007. Deutschland folgt bei seinem Pass-Projekt den technischen
Empfehlungen der EU und denen der unabhängigen und bei den Vereinten Nationen
angesiedelten ICAO (International Civil Aviation Organization = Internationale
Zivile Luftfahrtbehörde), um einen international anerkannten und interoperablen
Reisepass anzubieten. Chip: Für den ePass werden
Mikroprozessoren der Halbleiterhersteller Philips und Infineon mit 72 kB bzw.
64 kB Speicher verwendet. Bei diesen Chips handelt es sich um hochsichere
Mikroprozessoren mit kryptographischen Koprozessoren, die für die Passanwendung
ausschließlich über eine kontaktlose Schnittstelle angesprochen werden können.
Sowohl die Chiphardware als auch die auf dem Chip eingesetzte Software wird
durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationsgesellschaft (BSI) dem
international anerkannten Verfahren "Common Criteria" zertifiziert
und damit für den Einsatz im Reisepass qualifiziert. Sicherheit:
Der Chip und die für
das Auslesen notwendige Antenne werden in die Vorderseite des Reisepasses
integriert. Die auf dem Chip gespeicherten digitalen Daten sind durch
verschiedene Sicherheitsmechanismen geschützt. Sie sind mit einer elektronischen
Signatur versehen, die die Integrität und Authentizität der Daten sicherstellt.
Damit die Daten über die kontaktlose Schnittstelle nicht unbemerkt ausgelesen
werden können, wird der Mechanismus der so genannten Basic Access Control
eingesetzt, der für den EU-Biometrie-Pass verpflichtend ist. Das
bedeutet, dass der Chip auf einem Terminal-Gerät (E-Passlesegerät) erst dann
ausgelesen werden kann, wenn vorher die optischen Daten von der Datenseite des
aufgeschlagenen Passes gelesen wurden. Das Terminal sendet darüber dem Chip ein
kryptografisches Protokoll und übermittelt so, dass es die optischen Daten auf
der Datenseite im Pass kennt. Zudem wird die Kommunikation zwischen Terminal
und Pass verschlüsselt, damit ein Außenstehender nicht die Möglichkeit hat, die
kontaktlose Kommunikation zwischen Pass und Terminal abzuhören. Ausgelesen wird
der ePass mit dem vom BSI entwickelten Golden-Reader-Tool. Die
Bundesdruckerei hat jeder Pass- und Ausweisbehörde der Bundesrepublik jeweils 1
E-Passlesegerät zur Verfügung gestellt. Die Nutzung dieses Lesegerätes ist nur
nach vorheriger Identifizierung des Nutzers mittels einer Chipkarte
möglich. Datenweg der Fingerabdrücke Die Fingerabdrücke werden mittels dem Programm MESO
(Einwohnermeldeprogramm in Berlin) beim Scannen zunächst lokal auf dem Rechner
des jeweiligen Mitarbeiters gespeichert. Nach Abschluss des Einscannvorgangs
und betätigen der Speichertaste werden diese Daten automatisch aus dem Lokalen
temporären Verzeichnis in die Datenbank von MESO verschoben. Lokal sind dann
keine Daten aus dem Antragsverfahren mehr auf dem Einzelrechner des
Mitarbeiters vorhanden. Zur Sicherheit ist jedoch noch einmal beim
Abmeldevorgang aus MESO ein automatischer Löschungsvorgang eingebaut. Die Kontrolle und Versendung aller Pass- und Ausweisanträge erfolgt über einen gesonderten Zugang in den Bürgerämtern (1 Zugang pro Bürgeramt beim Leiter bzw. Hauptsachbearbeiter-HSB). Der Zugang (Digantbestellarbeitsplatz) kann nur aktiviert werden, wenn eine gesonderte Zugangskarte in Kombination mit einem Passwort vom Leiter oder HSB eingesetzt wird. Die Kontrolle der Daten erfolgt hier bereits in der Datenbank des Fachverfahrens MESO und nicht lokal. Sind in der Datenbank keine Fehler vorhanden erfolgt die Bestellübermittlung der Anträge an die Bundesdruckerei. Die Datenübermittlung beim Versenden der Pass- und Ausweisanträge erfolgt über das Landesnetz (MAN - Metropolitan Area Network). Die Daten für die Pass- und Ausweisbeantragung werden nach dem Versenden durch das Bürgeramt auf einem Kommunikationsserver des IT – Dienstleistungszentrum Berlin (IDTZ) zwischengespeichert bis diese von der Bundesdruckerei mittels einer Direktleitung abgerufen werden. Dieser Kommunikationsserver befindet sich in einem Hochsicherheitstrakt des ITDZ. Dieser Datenaustausch erfolgt je nach Antragslage mehrmals täglich.
Die empfangenen Antragsdaten werden in der Bundesdruckerei direkt für den Ausdruck der Pässe und Ausweise genutzt. Nach erfolgtem Druck erfolgt wiederum automatisch die Löschung aller Antragsdaten und die Übersendung der gedruckten Pässe an die einzelnen Pass- und Ausweisbehörden (in Berlin das LABO und die Bürgerämter). In der Bundesdruckerei sind die Daten dann auch für einen Neudruck des Passes, z.B. bei einer Reklamation, nicht mehr vorhanden und müssen wieder neu gesendet werden. Nach dem Eintreffen der Pässe in den Bürgerämtern werden diese in den Bürgerämtern auf Fehler kontrolliert und gesiegelt und dann an die antragstellenden Bürger/innen ausgegeben. Bei der Ausgabe erfolgt ein letztmaliger Programmzugriff auf Meso, in dem alle biometrischen Merkmale sichtbar sind. Der Antragsteller kann sich die Daten auf dem Chip, mittels des E- Passlesegerätes, anzeigen lassen und quittiert elektronisch, mittels Unterschriftenpad, den Empfang des Passes. Nach Eintragung des Aushändigungsdatums im Programm MESO und dem Drücken der „Speichern – Taste“ ist ein Zugriff auf die Fingerabdrücke des Passinhabers nicht mehr möglich. Die Fingerabdrücke werden mit der Aushändigung automatisch gelöscht. Allgemeine Informationen zu Pässen
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