Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Auszug - Situation von Flüchtlingen und AsylbewerberInnen
An diesem TOP haben die
zuständige Stadträtin Frau Zürn-Kasztantowicz und der amtierende Leiter des
Sozialamtes Pankow, Herr Berlin teilgenommen. Zu Beginn des
Tagesordnungspunktes informierte die Stadträtin über die rechtlichen
Rahmenbedingungen, das Asylbewerberleistungsgesetz. (AsylbLG) (Die Textfassung kann unter
juris im Internet aufgerufen werden) Im § 1 des AsylbLG werden die Anspruchsvoraussetzungen geregelt. Im § 3 werden die Grundleistungen geregelt, die
lt. Gesetz auf dem Sachleistungsprinzip beruhen. Für die Umsetzung des
AsylbLG ist das Sozialamt Pankow verantwortlich. In der anschließenden
Diskussion wird sich u.a. mit der Sachleistungseinrichtung Motardstraße
befasst. Zum Ende des Top stimmen
die Ausschussmitglieder darin überein, die heutige Befassung mit dem Thema als
Beginn zu betrachten und verabreden, es in 2008 erneut aufzugreifen, woraus
dann ggf. auch eine Initiative an die BVV erfolgen soll. |
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