Auszug - Anwendung des Erschließungsbeitragsgesetztes in Pankow  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 06.11.2007 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Herr Bezirksstadtrat Kirchner informiert den Ausschuss, dass die Bescheide gem

Herr Bezirksstadtrat Kirchner informiert den Ausschuss, dass die Bescheide gem. Erschließungsbeitragsgesetz für die Streckfußstr. und die Gehringstr. den Betroffenen bis Ende 2007 zugestellt sein müssen, sonst seinen diese Ansprüche verjährt. Gleiches gelte für die Piesporter Str. und die Mazetstr., dort müssen die Bescheide bis Ende 2008 zugestellt werden.

 

Ferner informiert er den Ausschuss, dass das Bezirksamt in Zuge eines Rechtsstreites gerichtsseitig aufgefordert wurde, bei der Berechnung nach Erschließungsbeitragsgesetz die Straßen Hubertusdamm und Rödaner Weg einzeln zu betrachten. Eine gemeinsame Heranziehung als Grundlage widersprach das Gericht. Bis Ende 2007 wird das Bezirksamt eine Umplanung vollziehen.

 

Herr Bezirksstadtrat Kirchner teilt mit, dass das VG Berlin einem Rechtsschutzverfahren (bzgl. §15a Erschießungsbeitragsgesetz) gegen dem Bezirksamt Neukölln stattgegeben hat. Intention sei, dass sich das OVG als nächst höhere Instanz mit dieser Thematik sorgfältiger und rechtssicher beschäftigt. Grundlage dafür ist der Revisionsantrag des Bezirksamtes Neukölln. Das Bezirksamt wird ungeachtet einer ausstehenden Entscheidung des OVG mit der Versendung von Bescheiden weiterführen. Sollte das OVG dem Urteil des VG folgen, würden sich die Bescheide nach Erschließungsbeitragsgesetz in Bescheide  nach Umbaumaßnahmegesetz wandeln.

 

Die Informationen bzw. die Urteilsbegründung werden von Herr Bezirksstadtrat Kirchner dem Ausschuss zur Verfügung gestellt und sind als Anlage Bestandteil des Protokolls.

 


 
 

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