Auszug - Arbeitsstand für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Prenzlauer Berg  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 27.09.2007 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Herr Christoph Speckmann und Frau Wencke Hertzsch von der S

Herr Christoph Speckmann und Frau Wencke Hertzsch von der S.T.E.R.N. GmbH stellen den Arbeitsstand hinsichtlich des integrierten Stadtentwicklungskonzepts Prenzlauer Berg vor. Der Powerpoint-Vortrag liegt den Fraktionen auf CD vor.

 

Das Areal umfasst etwa 89.000 Einwohner und 56.000 Wohneinheiten (WE). Der Leerstand beträgt etwa 6% (6.357 WE), die durchschnittliche Haushaltsgröße liegt bei 1,8 Einwohner/WE; beides entspricht dem Berliner Durchschnitt.

 

Die S.T.E.R.N. GmbH war mit der Überprüfung eines aus dem Jahr 2001 stammenden Fremdgutachtens beauftragt worden. Anders als im Jahr 2001 prognostiziert, ist aufgrund eines „Babybooms“ und starken Zuzugs junger Bevölkerungsschichten kein Bevölkerungsrückgang mehr zu erwarten. Dies führt dazu, dass die sozialen Infrastrukturangebote die Nachfrage nicht decken können. Die Teilräume des Areals entwickeln sich unterschiedlich; die Dynamik in der Gründerzeitkulisse ist höher als in anderen Teilräumen, insbesondere als in den Randbereichen. Das Gutachten regt daher im Ergebnis unter anderem eine „Stärkung der Ränder“ an.

 

Auf Nachfrage von Herrn Brandt, BV, bezüglich des Verhältnisses zwischen Zugezogenen und Altbewohnern: Der S.T.E.R.N. GmbH liegen keine eigenen Zahlen vor. Eine genaue Feststellung ist aufwendig. BzStR Dr. Nelken ergänzt, dass auf Grundlage von aus dem Jahre 1994 stammenden Untersuchungen in vergleichbaren Gegenden von einem weit überwiegenden Anteil an Neubewohnern ausgegangen werden kann.

 

Auf Nachfragen von Herrn Mindrup, BV,

·       hinsichtlich der Region Humannplatz: der Bezirk beabsichtigt die Aufstellung einer Erhaltungssatzung (§ 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 3 BauGB);

·       hinsichtlich der Möglichkeiten der weiteren Inanspruchnahme Privater im Rahmen größerer Wohnungsbaumaßnahmen: in den Sanierungsgebieten ist eine weitere Inanspruchnahme von Privaten aufgrund der von diesen bereits aufzubringenden Ausgleichszahlungen kaum möglich;

·       hinsichtlich bezirklicher Steuerungsziele und -mittel: Aus Sicht des Bezirksamts geht es darum, Ruhe in den Bezirk zu bringen und die Fluktuation zu begrenzen.


 
 

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