Auszug - Ergebnisse und Auswirkungen der Basiskorrektur 2006  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 12.07.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 19:20 Anlass: außerordentliche Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Das Bezirksamt betont, dass die Basiskorrektur 2006 bzw

Das Bezirksamt betont, dass die Basiskorrektur 2006 bzw. die Nachbudgetierung im Ermessen der Senatsverwaltung für Finanzen liege. Es gebe durchaus Produkte bzw. Zahlungen im Z-Teil mit einer 100%igen Basiskorrektur bzw. Abfederung. Probleme gebe es für den Bezirk dadurch, dass die Zumessung und nicht der bezirkliche Haushaltstitel Basis der Abfederung sei. So sei u.a. der Transfertitel für die Kita-Produkte um 2 Mio. € zu niedrig angesetzt worden. Dies sei erst mit der Nachschau und nicht mit dem Haushaltsaufstellungsrundschreiben dem Bezirk mitgeteilt worden. Dieser Sachverhalt gelte auch für andere Transferprodukte, für die es eine Aufspaltung in die eigentlichen Transferzahlungen und die Kosten des Bezirks für die Verwaltung gebe. Im Ergebnis hätten diese Sachverhalte zu einem negativen Abschluss für 2006 geführt. Auch in 2007 sei mit einem ähnlichen Vorgehen von SenFin zu rechnen, da der Haushalt nicht mehr korrigiert werden konnte. Man hätte als Bezirk nur dort reagieren können, wo die Zumessung unter dem Ansatz liege. Dies betreffe aber die politisch gewollten und mit Bescheiden untersetzten freiwilligen sozialen Leistungen.

 

Freiwillige soziale Leistungen werden nicht basiskorrigiert, weil sie vom Charakter her freiwillig sind.

 

Ein Sonderfall sei das Thema Hilfen zur Erziehung, die im Gegensatz zu allen anderen Transferprodukten aufgrund der Beschlussfassung im Abgeordnetenhaus zu 75% abgefedert wurden. Ansonsten unterlägen alle Transfer-Produkte inzwischen der Budgetierung. Bezogen auf HzE bedeutet dies aber, dass der Bezirk die 25% Überziehung und die gegenüber dem Budget erhöhten Verwaltungskosten zu tragen hat.

 

In der Diskussion räumt das Bezirksamt ein, dass das Verfahren der Budgetzuweisung auf Basis der Kosten-Leistungsrechnung immer unüberschaubarer werde. Das System erfordere die kritische Überprüfung aller Daten durch die Fachabteilungen, die dann auch zu Einwendungen führen müsse, wenn Daten nicht stimmen würden.

 


 
 

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