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Auszug - Liste der Baugenehmigungen
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BzStR
Herr Dr. Nelken regt an, dass Sanierungsvorhaben bei Wohnanlagen ab einer
Größenordnung von 150 Wohneinheiten (WE) in der Liste der Baugenehmigungen
aufgenommen werden sollen. Nach eingehender Erörterung verständigen sich die
Anwesenden darauf, dass dagegen nichts
einzuwenden ist, sofern das Bezirksamt sein Ermessen so ausübt, dass
Bauvorhaben, denen erkennbar eine allgemeine Bedeutung zukommt, auch dann
aufgenommen werden, wenn diese weniger als 150 WE umfassen. Entsprechend soll
auch mit Bauvoranfragen verfahren werden, wenn diesen eine erhebliche Bedeutung
zukommt. |
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