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Auszug - Rangier- und Güterbahnhof Pankow * Vorstellung der Entwicklungspotenziale aus Sicht von aurelis * Diskussion zu den städtebaulichen, verkehrlichen und ökonomischen Entwicklungsperspektiven
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Der derzeitige Arbeitsstand des von der AURELIS Real Estate Management GmbH & Co. KG nach Randbedingungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung entwickelten Konzepts für großflächigen Einzelhandel auf dem Gelände des ehemaligen Rangier- und Güterbahnhofs Pankow – gelegen an der Prenzlauer Promenade, Granitzstraße und Berliner Straße – wird von dem Projektverantwortlichen Herrn Scharf ausführlich vorgestellt. Die sich an die Präsentation anschließende kritische Diskussion beschäftigt sich insbesondere mit der Frage, welchen Einfluss die Realisierung des Konzepts auf die bereits bestehenden Pankower Zentren und die Entwicklung des davon betroffenen Straßenverkehrs hätte. Bei Abschluss des unter Einbeziehung des Bezirks durchgeführten Moderationsverfahrens lag zwischen den Beteiligten ein Dissens sowohl hinsichtlich des Verkehrs- als auch des Geschäftskonzepts vor. Das Konzept sieht unter anderem vor, dass an der Berliner Straße 20.000 m² Verkaufsfläche neu gebaut werden, was von den Mitgliedern der teilnehmenden Ausschüsse ganz überwiegend kritisch beurteilt wird. Laut dem Gutachten der GfK PRISMA INSTITUT GmbH & Co. KG ist bei Verwirklichung des Vorhabens mit einem Umsatzverlust von durchschnittlich 7,3 % im Einkaufsgebiet rund um die Breite Straße zu rechnen. In einigen Bereichen, etwa bei Textilien oder Elektronik, wird laut dem GfK-Gutachten sogar mit einem Umsatzverlust von 12 % gerechnet. Das Gebiet Breite Straße ist in dem am 1. März 2006 von der BVV beschlossenen Zentrenkonzept für Pankow als eines von zwei Hauptzentren ausgewiesen. Das Zentrenkonzept ist als wichtige Entscheidungsgrundlage für die Ansiedlung großflächigen Einzelhandels und die Stärkung der beiden Hauptzentren Breite Straße und Schönhauser Allee gedacht. Die rechtliche Grundlage des Konzepts besteht in der geänderten Regelung des § 34 Baugesetzbuch, wonach neue größere Bauvorhaben nur dann genehmigungsfähig sind, wenn von ihnen keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale (bestehende) Versorgungsbereiche zu erwarten sind. |
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