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Auszug - Diskussion der Anfrage zur Zwischennutzung von Spielflächen
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Frau Barth berichtet über die
Flächenproblematik der zahlreichen Neugründungen von EKT’s und kleineren
Einrichtungen in Freier Trägerschaft hinsichtlich der Kinderbetreuung. Die
Auflage, dass Freiflächen grundsätzlich vorzuhalten sind, wurden bei der Genehmigung
der Neuzugänge sehr unterschiedlich ausgelegt. Viele Kindereinrichtungen
begehren jetzt Flächen der öffentlichen Spielplätze oder Grünanlagen für sich.
Das AUN vertritt den Standpunkt, dass ihre Fachbelange Vorrang haben. Ein
„Tortenprinzip“ der öffentlichen Grünanlagen wird nicht
stattfinden, da diese Flächen dem Allgemeinwohl zur Verfügung stehen und nicht
nur einer bestimmten Personengruppe. Zudem bestehen im innerstädtischen Bereich
meist Defizite an öffentlichen Grün- und Spielflächen. Die Spielplatzkommission
sieht sich nicht in der Lage, hier Lösungswege aufzuzeigen. Gemeinsam mit
S.T.E.R.N. gab es bereits zu dieser Problematik ein Gespräch, welches zum
Ergebnis hatte, dass zukünftig ein restriktiver Umgang mit der Genehmigung der
EKT`s in den Sanierungsgebieten erfolgen soll. Die Anfrage der
Kindereinrichtung „Zwergenbaude“ wird hinsichtlich der gewünschten
Flächeninanspruchnahme nicht positiv beantwortet werden können. |
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