Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 07.06.2007 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:37 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

BzStR Dr

BzStR Dr. Nelken berichtet:

 

  1. Errichtung von 22 Einfamilien und Doppelhäusern in der Giersstraße in Weißensee. Antwort und Richtigstellung auf Frage der BV Frau D. Fiebig. Beim Bezirk liegt kein Antrag auf Baugenehmigung oder Bauvorbescheid vor. Es gibt lediglich eine Anzeige über Abbrucharbeiten einer Immobilienfirma, die andernorts schon solche Siedlungen errichtet hat.
  2. Bauprojekt Schönhauser Allee 168-170. Nachtrag zu einer Anfrage des BV Th. Goetzke in der letzten Sitzung. Das Projekt der Errichtung eines Pflegeheims auf diesen Grundstücken hat sich offenbar zerschlagen. Es gibt baurechtliche Anfragen im Amt, die auf die Absicht einer Wohnnutzung deuten lassen.
  3. Es gibt ein Baugenehmigungsantrag für Sanierungsarbeiten eines Wohnblocks an der Maximilianstraße im Tiroler Viertel (Fassade, Balkone), der vermuten lässt, dass der Eigentümer in diesem und anderen Blocks am Ort umfangreiche Modernisierungsarbeiten ausführt. Eigentümer: Wohnungsbaugenossenschaft DPF e.G.
  4. Sanierung der Gesobau am Schlosspark. Die Gesobau hat einer Aufstellung über alle Betroffenen Häuser geliefert. Zwischen Januar und März hat PG die Baugenehmigung für die mehrere Abschnitte des Sanierungsvorhaben der 500 WE erteilt: für Balkonsanierung/-anbau und Fassadendämmung. Alle anderen Arbeiten sind genehmigungsfrei. Diese Baugenehmigungen waren nicht in der Bauliste verzeichnet.
  5. Bericht zum Eckwertebeschluss und den Konsequenzen Personalkosteneinsparung bei PG und VermA
  6. Bericht zum Sachstand Bötzow-Brauerei: Widerspruch gegen die Genehmigung aus dem Jahre 2001 wurde erst im März 2007 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als Widerspruchsbehörde beschieden. Die Genehmigung wurde mit Änderungen bestätigt. Es existiert somit eine gültige BG. Diese existierte aber, soweit sie nicht angefochten war, für den Bauherren schon vorher. Der Widerspruch richtete sich gegen Auflagen. Wäre heute so nicht genehmigungsfähig. Auf Grund des erheblichen Zeitablaufs könnte es zu weiteren Rechtsstreitigkeiten kommen.

 

Auf Nachfrage von Herrn BV Schröder berichtet Herr BzStR Dr. Nelken: Die Senatsverwaltung hat Überprüfung des Beitrages Stadtumbau Ost (Prenzlauer Berg) gefordert.


 
 

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