Auszug - Berichte aus bezirklichen Gremien 5 min  

 
 
öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Kinder- und Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.06.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 19:00 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Am 11

Am 11.6. 2007 um 19.30 Uhr findet die Vollversammlung des BEA Kita Pankow im BVV-Saal Fröbelstrasse statt.

 

Am 16.6. findet in der JFE Maxim ein Konzert gegen Rechts statt.

 

Am 15.5. hat die AG Jugendberufshilfe getagt.

 

Die  AG Offene Kinder- und Jugend (sozial) -arbeit des Stadtbezirks Pankow gibt folgendes zur Kenntnis:

 

„JHA am 5. Juni 2007

 

Vorstellung unserer AG Offene Kinder- und Jugend (sozial)- arbeit des Stadtbezirks Pankow:

Wir sind ein Zusammenschluss freier und öffentlicher Träger der Jugendhilfe nach §78 SGB VIII

Bei Interesse des JHA können wir in einer der nächsten Sitzungen oder auch auf der Klausurtagung des JHA über unsere AG berichten

(Wir übergeben unsere Geschäftsordnung)

In Zukunft werden wir regelmäßiger im JHA von unserer Arbeit berichten, um die Kommunikation zwischen uns und dem JHA zu verbessern

 

Der Anlass, dass wir, als Praktikerinnen und Praktiker vor Ort, uns heute zu Wort melden, ist unser subjektives Gefühl, dass wir an den wesentlichen Prozessen der momentan stattfindenden Sozialraumorientierung nicht beteiligt werden!

 

Dafür haben wir zwei Beispiele:

 

Zum einen gibt es, wie in der letzten JHA- Sitzung dargestellt einen Rückzug der Jugendberatungshäuser in die Rathäuser. Wir, die mit den Jugendlichen arbeiten, die Jugendberatungshäuser aufsuchen, hätten uns einen niedrigschwelligeren Zugang zur Jugendberatung gewünscht. Insbesondere die KollegInnen aus dem Prenzlauer Berg, die mit TRIAS sehr gute Erfahrungen gemacht haben, sehen diese Entwicklung eher als Rückschritt.

Zudem hätten wir bei der Entscheidung eine Beteiligung nach § 8 SGB VIII der NutzerInnen, also Jugendlichen gewünscht.

 

Zum anderen würden wir uns wünschen, dass die MitarbeiterInnen der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit, egal ob freie oder öffentliche Träger, an den geplanten Fallteamschulungen teilnehmen können, so dass wir in die Lage versetzt werden, in den jeweiligen Sozialräumen an den Fallteamsitzungen ernsthaft und fachlich mitarbeiten zu können, so wie dies in anderen Bezirken praktiziert wird.

 

Unser nächstes Treffen findet am 6. Juni von 10.00-12.00 Uhr auf dem Kinderbauernhof „Pinke Panke“ statt.

 

Zudem möchten wir die Mitglieder des JHA einladen, unsere Einrichtungen und Projekte kennen zu lernen und zu besuchen, unabhängig von Haushaltsdebatten.

 

Die Mitglieder der AG finden sie auf der Seite des Jugendportals Pankow

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Geschäftsordnung (GO)

AG Offene Kinder – und Jugend(sozial)arbeit in Pankow–nach § 78 SGB VIII

 

§ 1 Grundlagen ( § 78 )

§ 2 Aufgaben und Ziele

§ 3 Struktur der AG

§ 4 GO-änderung

 

§1 Grundlagen:

Grundlage der Arbeit der Arbeitsgemeinschaft ist der Paragraph 78 des  Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

Sie ist ein freier und unabhängiger Zusammenschluss von freien Trägern der Kinder- und Jugend(sozial)arbeit, sowie Projekten und Einrichtungen des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe, die schwerpunktmäßig Kinder –und Jugend(sozial)arbeit nach eigener Ordnung und Satzung leisten und bei denen die Kinder –und Jugend(sozial)arbeit wesentlicher Inhalt ihrer Tätigkeit ist. Die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft geht vom Grundsatz der Achtung und der Wahrung der Interessen der Mitglieder aus. Die Selbständigkeit, Eigenart und Unabhängigkeit wird durch die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft nicht beeinträchtigt.

 

§ 2 - Aufgaben und Ziele:

Ziel der Arbeit ist die Förderung der offenen Kinder –und Jugend(sozial)arbeit in ihrer gesamten Vielfalt, entsprechend dem SGB VIII und dem AG KJHG.

Die Ziele werden insbesondere verwirklicht durch:

- Förderung der Vernetzung und des Informations- und Fachaustausches zwischen den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft, Initiativen der Kinder- und Jugendarbeit, Verwaltung und Politik;

- Mitwirkung und Mitbestimmung bei Entscheidungen zur Kinder –und Jugend(sozial)arbeit auf bezirklicher Ebene und darüber hinaus,

- Vertretung der Interessen von Kindern und Jugendlichen gegenüber politischen Entscheidungsträgern, Verwaltung und Institutionen des öffentlichen Rechts, die Verantwortung für die Jugendhilfe tragen.

- Anregung von und Mitarbeit an Konzepten, die der Entwicklung der Jugendhilfe im Bezirk dienen, hierzu zählt insbesondere die Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung im Bezirk

- Anregung von gemeinsamen Vorhaben der offenen Kinder –und Jugend(sozial)arbeit

 

§ 3 Struktur AG

1.    Die AG offene Kinder und Jugend(sozial)arbeit benennt die Projekte, die regelmäßig in der AG mitarbeiten, als ständige Mitglieder.
Nach 3maliger Nichtteilnahme. ohne Entschuldigung erfolgt eine Streichung, als ständiges Mitglied.

Das Recht auf Mitgliedschaft in der AG haben alle im Bezirk tätigen Einrichtungen und Projekte der offenen Kinder- und Jugend(sozial)arbeit, sobald sie als Gast an 3 aufeinander folgenden Sitzungen teilgenommen haben.

 

2.      Die AG trifft sich in der Regel einmal  monatlich. Die regelmäßigen AG-Treffen werden mit einem Ergebnisprotokoll festgehalten.

 

3.      Jede Sitzung der AG ist beschlussfähig bei einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Einrichtungen bzw. Projekten.

Jede anwesende Einrichtung und anwesendes Projekt hat bei Entscheidungen innerhalb der AG eine Stimme.

 

4.      Die Moderation übernimmt die gastgebende Einrichtung. Das Protokoll führt/schreibt der nächstfolgende Gastgeber der AG. Die Verteilung des Protokolls einschließlich der Einladung übernimmt der Fachbereich 1.

Unter www.jugendportal-pankow.de können  sich interessierte Einrichtungen bzw. Projekte informieren.

 

5.      Es werden 3 Sprecher für ein Jahr gewählt, die autorisiert sind, die Entscheidungen und Er­gebnisse der AG nach außen zu vertreten und die die Aufgabe haben, Anfragen entgegenzu­nehmen und in die AG weiterzuleiten.

 

6.    Die AG kann zur Verwirklichung ihrer Ziele thematische und regionale Arbeitsgruppen bilden.

 

 

§ 4 GO – Änderung

Eine Änderung der Geschäftsordnung kann von jedem Mitglied der AG mündlich oder schriftlich eingereicht werden. Änderungen zur Geschäftsordnung müssen mit  2/3 Stimmenmehrheit (der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder §3) beschlossen werden.

 

 

 


 
 

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