Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Auszug - Aussprache - Auswirkungen der in Kraft getretenen Gesundheitsreform auf die Angebote der Stiftung
Frau Kolbe verweist auf die insbesondere im fachärztlichen
Bereich entstehenden Schwierigkeiten, wenn langjährig von den Bewohnerinnen und
Bewohnern besuchte Ärztinnen und Ärzte aus Altersgründen nicht mehr
praktizieren. Immer wieder höre man z.B. von Hautärzten, sie hätten bereits
genug Patientinnen und Patienten und das Budget sei ausgelastet. Es stelle sich
die Frage, ob die Bereitschaft zu Heim-/Hausbesuchen nicht mit Blick auf die
unzureichende Vergütung fehle. Dies sei vor allem seit der 2004 in Kraft
getretenen Gesundheitsreform (GMG) ein Problem, da seither Krankentransporte
nicht mehr regelmäßig verschrieben werden könnten und zuvor die Zusage zur
Kostenübernahme durch die Krankenkasse vorliegen müsse. Seit der jüngst in Kraft getretenen Gesundheitsreform
(GKV-WSG) könnten auch Pflegedienstleistungen in die Integrierte Versorgung
einbezogen werden. Dabei gehe es darum, dass sich die Kassen frühzeitig, also
bereits zu Beginn des Krankenhausaufenthaltes, mit der Zeit nach der Entlassung
auseinandersetzten, damit der ältere Mensch nach der stationären Behandlung
genügend Unterstützung bekomme, um so weit wie möglich selbständig zu bleiben.
Die AOK Berlin habe die Stiftung bereits gefragt, ob sie daran interessiert sei,
als Integrationsanbieter in einen entsprechenden Vertrag einzusteigen. Die
seitdem geführten Verhandlungen seien vor allem gescheitert, weil die Stiftung
nicht genügend Ärzte gefunden habe, die zur Übernahme der Rufbereitschaft rund
um die Uhr bereit gewesen seien. Die AOK Berlin habe daraufhin zwar auf das im
Nordosten Berlins entstehende Ärztenetz verwiesen, aber die Stiftung habe es
abgelehnt, mit einem Netz fremder Ärzte zu arbeiten und halte die freie
Arztwahl hoch. Nun sei der DPW, in dem die Stiftung Mitglied sei, beauftragt,
die Verhandlungen fortzusetzen, damit die AOK Berlin ihr Angebot ggf.
nachbessere. Mit dem Gesetz hätten darüber hinaus auch neue Wohnformen
gestärkt werden sollen. Wohngemeinschaften und betreutes Wohnen sollten
zukünftig die Leistungen der häuslichen Krankenpflege nutzen können. Der
Begriff „neue Wohnformen“ sei aber noch nicht genau definiert. Im
Übrigen sei das GKV-WSG erst seit kurzem in Kraft, so dass die Stiftung damit
noch keine Erfahrungen habe sammeln können. Der Vorsitzende stellt fest, der Ausschuss könne ggf. zu
einem späteren Zeitpunkt die AOK Berlin einladen und hinsichtlich der
IV-Verträge um einen Bericht aus ihrer Perspektive bitten. Die folgenden Fragen der Ausschussmitglieder betreffen die
Zusammenarbeit mit dem sozialpsychiatrischen Dienst, das monatliche Taschengeld
der Heimbewohnerinnen und -bewohner und die Erfahrungen mit dem Fallmanagement
im Bereich der Eingliederungshilfe. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |