Auszug - Aussprache - Auswirkungen der in Kraft getretenen Gesundheitsreform auf die Angebote der Stiftung  

 
 
außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 26.04.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:10 Anlass: außerordentliche Tagung
Raum: Bahnhofstraße 32 - 13129 Berlin
Ort: Albert-Schweitzer-Stiftung - Wohnen & Betreuen
 
Wortprotokoll

Frau Kolbe verweist auf die insbesondere im fachärztlichen Bereich entstehenden Schwierigkeiten, wenn langjährig von den Bewoh

Frau Kolbe verweist auf die insbesondere im fachärztlichen Bereich entstehenden Schwierigkeiten, wenn langjährig von den Bewohnerinnen und Bewohnern besuchte Ärztinnen und Ärzte aus Altersgründen nicht mehr praktizieren. Immer wieder höre man z.B. von Hautärzten, sie hätten bereits genug Patientinnen und Patienten und das Budget sei ausgelastet. Es stelle sich die Frage, ob die Bereitschaft zu Heim-/Hausbesuchen nicht mit Blick auf die unzureichende Vergütung fehle. Dies sei vor allem seit der 2004 in Kraft getretenen Gesundheitsreform (GMG) ein Problem, da seither Krankentransporte nicht mehr regelmäßig verschrieben werden könnten und zuvor die Zusage zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse vorliegen müsse.

Seit der jüngst in Kraft getretenen Gesundheitsreform (GKV-WSG) könnten auch Pflegedienstleistungen in die Integrierte Versorgung einbezogen werden. Dabei gehe es darum, dass sich die Kassen frühzeitig, also bereits zu Beginn des Krankenhausaufenthaltes, mit der Zeit nach der Entlassung auseinandersetzten, damit der ältere Mensch nach der stationären Behandlung genügend Unterstützung bekomme, um so weit wie möglich selbständig zu bleiben. Die AOK Berlin habe die Stiftung bereits gefragt, ob sie daran interessiert sei, als Integrationsanbieter in einen entsprechenden Vertrag einzusteigen. Die seitdem geführten Verhandlungen seien vor allem gescheitert, weil die Stiftung nicht genügend Ärzte gefunden habe, die zur Übernahme der Rufbereitschaft rund um die Uhr bereit gewesen seien. Die AOK Berlin habe daraufhin zwar auf das im Nordosten Berlins entstehende Ärztenetz verwiesen, aber die Stiftung habe es abgelehnt, mit einem Netz fremder Ärzte zu arbeiten und halte die freie Arztwahl hoch. Nun sei der DPW, in dem die Stiftung Mitglied sei, beauftragt, die Verhandlungen fortzusetzen, damit die AOK Berlin ihr Angebot ggf. nachbessere.

Mit dem Gesetz hätten darüber hinaus auch neue Wohnformen gestärkt werden sollen. Wohngemeinschaften und betreutes Wohnen sollten zukünftig die Leistungen der häuslichen Krankenpflege nutzen können. Der Begriff „neue Wohnformen“ sei aber noch nicht genau definiert. Im Übrigen sei das GKV-WSG erst seit kurzem in Kraft, so dass die Stiftung damit noch keine Erfahrungen habe sammeln können.

Der Vorsitzende stellt fest, der Ausschuss könne ggf. zu einem späteren Zeitpunkt die AOK Berlin einladen und hinsichtlich der IV-Verträge um einen Bericht aus ihrer Perspektive bitten.

Die folgenden Fragen der Ausschussmitglieder betreffen die Zusammenarbeit mit dem sozialpsychiatrischen Dienst, das monatliche Taschengeld der Heimbewohnerinnen und -bewohner und die Erfahrungen mit dem Fallmanagement im Bereich der Eingliederungshilfe.


 
 

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