Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Auszug - Umsetzung des GDG (Gesundheitsdienstgesetz) in Pankow
Frau Dr. Ursula Kobryn, Leiterin des Gesundheitsamtes und
Amtsärztin, erläutert den Prozess der Reform des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Berlin von der Auftaktveranstaltung im Februar
2003 über den ersten Gesetzentwurf im Jahr 2005 bis zum Inkrafttreten des neuen
Gesetzes am 1. Juli 2006. Dem ÖGD Berlin habe bis
dahin weitgehend ein eigenständiges Profil im Sinne eines einheitlichen
Leitbildes gefehlt. Seit der letzten Novellierung des GDG 1994 hätten sich
folgende veränderte Rahmenbedingungen ergeben: · Einführung der
Pflegeversicherung · SGB II · SGB IX · Gesundheits-/Sozialhilfereform
auf Bundesebene · Bezirksgebietsreform · Berliner
Verwaltungsreform z.B. der Umbau der Gesundheitsämter in den Bezirken zu LuVs Die Vorgehensweise im Projekt ÖGD-Reform sei wie
folgt gewesen: · Bestandsaufnahme der
Aufgaben der Dienste und des Personalbestandes · Auftakt- und
Informationsveranstaltung mit den Stadträtinnen / Stadträten, Amtärztinnen/
Amtsärzten und Amtstierärztinnen/Amtstierärzten: Februar 2003 · Informationsveranstaltung
mit dem Hauptpersonalrat, den Personalräten der Bezirke, Frauenvertretungen und
Schwerbehindertenvertretungen: März 2003 · Phase I: sechs
Facharbeitsgruppen zur systematischen Aufbereitung des Aufgabenbestandes
(Zeitrahmen: Juni – September 2003) · Ergebnispräsentation von
Phase I: Oktober 2003 · Phase II: Die
Projektgruppe habe die Bearbeitung der Arbeitspakete des Projektstrukturplans
koordiniert. Die Entscheidungsvorlagen unter Einbeziehung von
multiprofessionellen FachvertreterInnen der bezirklichen Dienste (Fachbeirat)
und externen Fachleuten erarbeitet und dem Lenkungsausschuss (bestehend aus dem
Staatssekretär für
Gesundheit und Verbraucherschutz als Vorsitzenden, der Staatssekretärin für
Soziales, der Staatssekretärin für Finanzen, dem Staatssekretär für Jugend
sowie vier der für Gesundheit zuständigen Stadträtinnen und Stadträte der
Berliner Bezirke) zur Entscheidung zugeleitet worden.
(Zeitrahmen: Dezember 2003 – Dezember 2004) · Gesetzgebungsverfahren:
Verabschiedung eines neuen Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) durch das
Abgeordnetenhaus am 3. Juni 2006 § 2 Abs. 6 des am 1. Juli 2006 in Kraft
getretenen GDG sehe vor, dass die Aufgaben einer Zentralen medizinischen
Gutachtenstelle durch eine Sonderbehörde wahrgenommen würden. Durch die
Zusammenlegung der größten Teile der gutachterlichen Stellungnahmen von in
bisher sechs Bezirken tätigen Amts- und Vertrauensärztlichen Diensten und der
gutachterlichen Tätigkeiten des Ärztlichen Dienstes des Versorgungsamtes
sollten schlankere Strukturen geschaffen und Kompetenz gebündelt werden. Diese
Gutachtentätigkeit habe bislang zu den Aufgaben der Bezirksverwaltungen
gehörte. Für Umsetzung der Aufgabenverlagerung in die Sonderbehörde seien
Arbeitsgruppen mit den Themenschwerpunkten Budgetierung/Finanzierung,
Überleitung des Personals und Organisation/IT-Ausstattung gebildet worden. Derzeit
verhandelten die Senatsverwaltung für Finanzen, Senatsverwaltung für Gesundheit
und das Landesamt für Gesundheit noch über eine Deckungslücke von 1 Mio. Euro.
Wenn die Verwaltungsvereinbarung unterschrieben werde, würden die die Amts- und
Vertrauensärzte in Amtshilfe für das Landesamt für Gesundheit tätig. Das GDG habe es zudem
erforderlich gemacht, die Wahrnehmung der Aufgaben des ÖGD in den Bezirken neu
zu regeln. Am 7. November 2006 habe der Senat auf Vorlage der zuständigen
Senatorin die geänderte Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung (GDZustVO)
zur Kenntnis genommen. Die Vorlage sei anschließend dem Rat der Bürgermeister
zur Stellungnahme unterbreitet worden und solle am 1. Juli 2007 in Kraft
treten. Schon bisher seien bestimmte Aufgaben des ÖGD von einem Bezirk für
mehrere Bezirke wahrgenommen worden. Künftig würden die Aufgaben des
Sozialmedizinischen Dienstes und die Aufgaben der Beratungsstelle für sexuell
übertragbare Krankheiten sowie Aids unter der Bezeichnung „Zentrum für
sexuelle Gesundheit und Familienplanung" in Charlottenburg-Wilmersdorf,
Friedrichshain-Kreuzberg, Steglitz-Zehlendorf und Marzahn-Hellersdorf für alle
Bezirke wahrgenommen werden. Die Aufgaben der Tuberkulose-Fürsorge und
Schirmbildstelle würden unter der Bezeichnung „Zentrum für
Tuberkulose-Fürsorge" künftig in Lichtenberg und Tempelhof-Schöneberg
gebündelt. Die Aufgaben des „Zentrums für sinnesbehinderte Menschen"
würden künftig zusammengefasst in Mitte (mit den Aufgaben der Beratungsstelle
für sehbehinderte Menschen), Friedrichshain-Kreuzberg (mit den Aufgaben der
Beratungsstelle für hörbehinderte Menschen) und Reinickendorf (mit den Aufgaben
der Beratungsstelle für sprachbehinderte Menschen). Ein Problem sei der immense
Altersabgang. Vakante Stellen hätten nicht besetzt werden können. Derzeit
könnten die von der Zentrenbildung betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
über ein Interessenbekundungsverfahren ihren neuen Standort wählen. Nach der
Abgabe an den Zentralen Stellenpool könne dann die endgültige Arbeitsaufnahme
erfolgen. In Bezug auf die Verlagerung bei der Suchtberatung und die
Personalsituation im ÖGD in Pankow wird auf die Ausführungen von BzStRin
Lioba Zürn-Kasztantowicz bei
der letzten Ausschusssitzung verwiesen, die ergänzt, es sei gelungen, eine
Arztstelle im KJGD – Leiterstelle – ab 1. April 2007 zu besetzen.
Auch die Amtsleiterstelle Gesundheit könne bis zum 30. November 2007 weiter
besetzt werden. Im Mittelpunkt der
anschließenden Aussprache mit den Ausschussmitgliedern stehe die Frage,
inwiefern das Gesundheitsamt seine Kernaufgaben angesichts der
Personalausstattung noch erfüllen könne (u.a. in Bezug auf die
Einschulungsuntersuchungen und die HIV/AIDS-Testung), der besonders gravierende
Ärztemangel im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) und im sozialpsychiatrischen Dienst und das
Einstellungsverfahren. |
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