Auszug - Umsetzung des GDG (Gesundheitsdienstgesetz) in Pankow  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 13.03.2007 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Frau Dr

Frau Dr. Ursula Kobryn, Leiterin des Gesundheitsamtes und Amtsärztin, erläutert den Prozess der Reform des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Berlin von der Auftaktveranstaltung im Februar 2003 über den ersten Gesetzentwurf im Jahr 2005 bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 1. Juli 2006. Dem ÖGD Berlin habe bis dahin weitgehend ein eigenständiges Profil im Sinne eines einheitlichen Leitbildes gefehlt. Seit der letzten Novellierung des GDG 1994 hätten sich folgende veränderte Rahmenbedingungen ergeben:

·       Einführung der Pflegeversicherung

·       SGB II

·       SGB IX

·       Gesundheits-/Sozialhilfereform auf Bundesebene

·       Bezirksgebietsreform

·       Berliner Verwaltungsreform z.B. der Umbau der Gesundheitsämter in den Bezirken zu LuVs

 

Die Vorgehensweise im Projekt ÖGD-Reform sei wie folgt gewesen:

·       Bestandsaufnahme der Aufgaben der Dienste und des Personalbestandes

·       Auftakt- und Informationsveranstaltung mit den Stadträtinnen / Stadträten, Amtärztinnen/ Amtsärzten und Amtstierärztinnen/Amtstierärzten: Februar 2003

·       Informationsveranstaltung mit dem Hauptpersonalrat, den Personalräten der Bezirke, Frauenvertretungen und Schwerbehindertenvertretungen: März 2003

·       Phase I: sechs Facharbeitsgruppen zur systematischen Aufbereitung des Aufgabenbestandes (Zeitrahmen: Juni – September 2003)

·       Ergebnispräsentation von Phase I: Oktober 2003

·       Phase II: Die Projektgruppe habe die Bearbeitung der Arbeitspakete des Projektstrukturplans koordiniert. Die Entscheidungsvorlagen unter Einbeziehung von multiprofessionellen FachvertreterInnen der bezirklichen Dienste (Fachbeirat) und externen Fachleuten erarbeitet und dem Lenkungsausschuss (bestehend aus dem Staatssekretär für Gesundheit und Verbraucherschutz als Vorsitzenden, der Staatssekretärin für Soziales, der Staatssekretärin für Finanzen, dem Staatssekretär für Jugend sowie vier der für Gesundheit zuständigen Stadträtinnen und Stadträte der Berliner Bezirke) zur Entscheidung zugeleitet worden. (Zeitrahmen: Dezember 2003 – Dezember 2004)

·       Gesetzgebungsverfahren: Verabschiedung eines neuen Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) durch das Abgeordnetenhaus am 3. Juni 2006

 

§ 2 Abs. 6 des am 1. Juli 2006 in Kraft getretenen GDG sehe vor, dass die Aufgaben einer Zentralen medizinischen Gutachtenstelle durch eine Sonderbehörde wahrgenommen würden. Durch die Zusammenlegung der größten Teile der gutachterlichen Stellungnahmen von in bisher sechs Bezirken tätigen Amts- und Vertrauensärztlichen Diensten und der gutachterlichen Tätigkeiten des Ärztlichen Dienstes des Versorgungsamtes sollten schlankere Strukturen geschaffen und Kompetenz gebündelt werden. Diese Gutachtentätigkeit habe bislang zu den Aufgaben der Bezirksverwaltungen gehörte. Für Umsetzung der Aufgabenverlagerung in die Sonderbehörde seien Arbeitsgruppen mit den Themenschwerpunkten Budgetierung/Finanzierung, Überleitung des Personals und Organisation/IT-Ausstattung gebildet worden. Derzeit verhandelten die Senatsverwaltung für Finanzen, Senatsverwaltung für Gesundheit und das Landesamt für Gesundheit noch über eine Deckungslücke von 1 Mio. Euro. Wenn die Verwaltungsvereinbarung unterschrieben werde, würden die die Amts- und Vertrauensärzte in Amtshilfe für das Landesamt für Gesundheit tätig.

Das GDG habe es zudem erforderlich gemacht, die Wahrnehmung der Aufgaben des ÖGD in den Bezirken neu zu regeln. Am 7. November 2006 habe der Senat auf Vorlage der zuständigen Senatorin die geänderte Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung (GDZustVO) zur Kenntnis genommen. Die Vorlage sei anschließend dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet worden und solle am 1. Juli 2007 in Kraft treten. Schon bisher seien bestimmte Aufgaben des ÖGD von einem Bezirk für mehrere Bezirke wahrgenommen worden. Künftig würden die Aufgaben des Sozialmedizinischen Dienstes und die Aufgaben der Beratungsstelle für sexuell übertragbare Krankheiten sowie Aids unter der Bezeichnung „Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung" in Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Steglitz-Zehlendorf und Marzahn-Hellersdorf für alle Bezirke wahrgenommen werden. Die Aufgaben der Tuberkulose-Fürsorge und Schirmbildstelle würden unter der Bezeichnung „Zentrum für Tuberkulose-Fürsorge" künftig in Lichtenberg und Tempelhof-Schöneberg gebündelt. Die Aufgaben des „Zentrums für sinnesbehinderte Menschen" würden künftig zusammengefasst in Mitte (mit den Aufgaben der Beratungsstelle für sehbehinderte Menschen), Friedrichshain-Kreuzberg (mit den Aufgaben der Beratungsstelle für hörbehinderte Menschen) und Reinickendorf (mit den Aufgaben der Beratungsstelle für sprachbehinderte Menschen). Ein Problem sei der immense Altersabgang. Vakante Stellen hätten nicht besetzt werden können. Derzeit könnten die von der Zentrenbildung betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über ein Interessenbekundungsverfahren ihren neuen Standort wählen. Nach der Abgabe an den Zentralen Stellenpool könne dann die endgültige Arbeitsaufnahme erfolgen.

In Bezug auf die Verlagerung bei der Suchtberatung und die Personalsituation im ÖGD in Pankow wird auf die Ausführungen von BzStRin Lioba Zürn-Kasztantowicz bei der letzten Ausschusssitzung verwiesen, die ergänzt, es sei gelungen, eine Arztstelle im KJGD – Leiterstelle – ab 1. April 2007 zu besetzen. Auch die Amtsleiterstelle Gesundheit könne bis zum 30. November 2007 weiter besetzt werden.

 

Im Mittelpunkt der anschließenden Aussprache mit den Ausschussmitgliedern stehe die Frage, inwiefern das Gesundheitsamt seine Kernaufgaben angesichts der Personalausstattung noch erfüllen könne (u.a. in Bezug auf die Einschulungsuntersuchungen und die HIV/AIDS-Testung), der besonders gravierende Ärztemangel im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) und im sozialpsychiatrischen Dienst und das Einstellungsverfahren.


 
 

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