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Auszug - Auszahlung einer Weihnachtsbeihilfe für BezieherInnen von ALG II und Grundsicherung nach SGB XII
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BV Dr. Harald
Hommers (WASG) führt in den Antrag ein. BV Antje Zander
setzt die Einführung fort und erklärt, der Antrag solle in zwei getrennten
Teilen behandelt werden: Einerseits solle die „Hartz
IV-Gesetzgebung“ zurückgenommen werden, anderseits Bezieherinnen und
Beziehern von ALG II und von Grundsicherung nach SGB XII eine
Weihnachtsbeihilfe ausgezahlt werden. Letzteres solle nicht rückwirkend
geschehen, sondern Ende 2007, und das Bezirksamt solle bei der Sitzung der BVV
im Januar 2008 berichten. Im Mittelpunkt
der folgenden, kontroversen Aussprache steht die Kritik an der fehlenden
bezirkspolitischen Ausrichtung des Antrags und der fehlenden Zuständigkeit der
BVV, Vorschläge zur Änderung von Bundesgesetzen zu machen. Darüber hinaus
erläutert Herr Hans-Joachim Berlin, Leiter des Sozialamts, die Systematik von
SGB II und SGB XII, seit deren Schaffung einmalige Bedürfnisse durch die
Erhöhung der Regelsätze abgegolten seien. Vor diesem
Hintergrund werden die weitere Beratung des Antrags und die Abstimmung über das
Votum des Ausschusses bis zur Vorlage einer zweiten Ausfertigung durch die
Antrag stellenden Mitglieder der WASG auf die nächste Ausschusssitzung vertagt. Es wird
folgender Beschluss gefasst:
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