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Auszug - Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu Mietobergrenzen
Gab am 06.09. Zusammenkunft zw. S.T.E.R.N., BA und Mieterberatung. Bisherige Beschlüsse verlieren durch das Urteil ihre Gültigkeit. · Präzisierung der Sanierungsziele notwendig, · Aktuelle Daten müssen einbezogen werden, · Vertragslösungen mit Bauherren in Sanierungsgebieten, · Vorzeitige Entlassung aus Sanierungsgebieten neu überdenken, · Bescheide dürfen keine Vorgaben des BGB beeinträchtigen, · Instrumente wie Sozialplanverfahren müssen effektiver eingesetzt werden, · Urteil trifft auch Bauträger/Eigentümer z.B. im Bereich des Bauumfanges. Antragsteller treten zurück, da ihren Wünschen nicht entsprochen werden kann. |
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