Auszug - Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu Mietobergrenzen  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 07.09.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Gab am 06

 

Gab am 06.09. Zusammenkunft zw. S.T.E.R.N., BA und Mieterberatung. Bisherige Beschlüsse verlieren durch das Urteil ihre Gültigkeit.

·        Präzisierung der Sanierungsziele notwendig,

·        Aktuelle Daten müssen einbezogen werden,

·        Vertragslösungen mit Bauherren in Sanierungsgebieten,

·        Vorzeitige Entlassung aus Sanierungsgebieten neu überdenken,

·        Bescheide dürfen keine Vorgaben des BGB beeinträchtigen,

·        Instrumente wie Sozialplanverfahren müssen effektiver eingesetzt werden,

·        Urteil trifft auch Bauträger/Eigentümer z.B. im Bereich des Bauumfanges. Antragsteller treten zurück, da ihren Wünschen nicht entsprochen werden kann.

 

 


 
 

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