Auszug - Kosten der Unterkunft  

 
 
öffentliche Sondersitzungsitzung des Ausschusses JobCenter Pankow
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss JobCenter Pankow Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 04.05.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 Anlass: außerordentliche Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Erläuterung des Verfahren der Prüfung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft auf der Grundlage der AV Wohnen der zuständ

Erläuterung des Verfahren der Prüfung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft auf der Grundlage der AV Wohnen der zuständigen Senatsverwaltung von Berlin.

Die Prüfung erfolgt in vier Schritten:

  1. Feststellung an Hand der vorliegenden Unterlagen, ob die Richtwerte überschritten werden, unter Berücksichtigung der in der AV Wohnen genannten Sondertatbestände
  2. Wenn ja, Anhörungsschreiben an den Kunden / die Kundin mit der Aufforderung, ggf. weitere Faktoren zu benennen, die einen Umzug bzw. eine Kostensenkung ausschließen
  3. Können keine Gründe benannt werden, erfolgt unter Beachtung der Wirtschaftlichkeitsprüfung die tatsächliche Aufforderung innerhalb der 6-Monatsfrist die Kosten zu senken
  4. Prüfung der Möglichkeiten der Kostensenkung im Zusammenwirken mit dem Vermittler / Fallmanager des JobCenters (schließt auch einen tatsächlichen Umzug ein)

 

Als Anlage 2 wird eine statistische Übersicht über die bisherige Erfassung  der festgestellten Fälle von unangemessen KdU übergeben.

Dabei ist zu beachten, dass die Statistik die tatsächlich geprüften Fälle nicht ausweist.

(hoher Arbeitsaufwand für die Beschäftigten des JC Pankow)

 

In der Diskussion spielten vor allem folgende Fragen/Problemkreise eine Rolle:

-         Schulung der Mitarbeiter des JC Pankow für diese Aufgabe

-         Welche Unterstützung erhalten die Kunden

-         Welche Sanktionen erwarten Kunden, die die Kosten nicht senken wollen/werden

-         Welche Änderungen in der AV Wohnen sind geplant (Frage konnte nicht beantwortet werden, Zuständigkeit liegt beim Senat von Berlin)

-         Anhörungsschreiben – sind für Kunden nicht immer verständlich ( Hinweis auf Rechtsbegriff aus dem Sozialgesetzbuch)

 


 
 

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