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Auszug - Kinder- und Jugendschutz, konkrete Anlässe und Schlussfolgerungen - '30
Ø
Ergänzend zu der
beim letzten mal ausgehändigten Pressemitteilung teilt Frau Keil mit, dass der
Junge noch immer in der Clearingstelle ist und weiterhin in seine Schule geht,
die Mutter kooperiert mit dem Jugendamt; mit der Polizei wird es ein klärendes
Gespräch geben; die Maßnahmen im Jugendamt bei solchen Fällen werden überprüft Ø
Frau Pfennig
stellt Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz des Jugendamtes vor; auch ohne
des aktuellen medienöffentlichen Falles war der Kinderschutz als Schwerpunkt in
der Arbeitsplanung 2006 geplant (Unterlagen werden zu Protokoll gegeben) Ø
Im Anschluss
folgen Diskussion und Nachfragen Ø
Herr Kirchner
fragt nach, wie es passieren kann, dass in der Öffentlichkeit zwei völlig
verschiedene Darstellungen des Falles im Umlauf sind Ø
Frau Keil
erwidert, dass sie den gesamten Fall dokumentiert hat; die PM des LKA ist am
13.1. bereits rausgegangen; der Bericht des LKA zu dem Fall ist erst am 17.1.
nach Aufforderung beim Jugendamt eingegangen; PM des LKA beruht auf der
Sichtweise eines Polizisten, der ein einziges Mal in der Familie war;
Sozialarbeiterin hat die Familie seit Jahren begleitet, muss aber nicht in die
Wohnung gelassen werden Ø
Vertreterin der
Polizei weist den Vorwurf zurück, dass es zwischen Polizei und Jugendamt keine
Zusammenarbeit gibt; LKA ist nicht zuständig, sondern zunächst die Direktion
vor Ort; durch die Zusammenarbeit zwischen Sozialpädagogischem Dienst und
Polizei konnte bereits rechtzeitig eingegriffen werden Ø
Frau Keil
erwidert, dass sie sich bei der schlechten Zusammenarbeit lediglich auf das LKA
bezieht und bestätigt die gute Zusammenarbeit mit den Abschnitten Ø
Frau Depil teilt
Stellungnahme des Deutschen Kinderschutzbundes aus (www.dksb.de) Ø
Frau Haeske
berichtet, dass anhand des Stuttgarter Kinderschutzbogens sich ermitteln lässt,
ob eine Kindesmisshandlung vorliegt; Berlinweit einheitliche
Dokumentationspflicht ist wichtig und wird erarbeitet von der Senatsverwaltung Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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