Auszug - Besteuerung der Gewinne bezirklich betriebener Märkte (s. Sitzung / Protokollentwurf vom 24.03.04)  

 
 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und öffentliche Ordnung Beschlussart: gewählt
Datum: Mi, 09.06.2004 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Bernd: reicht ein Papier an die anwesenden Ausschussmitglieder und Gäste aus und wiederholt im wesentlichen seine Ausführ

Herr Bernd: reicht ein Papier an die anwesenden Ausschussmitglieder und Gäste aus und wiederholt im wesentlichen seine Ausführungen vom 24.03.04 (siehe auch Protokoll), er wiederholt ebenfalls, dass eine Steuererklärung das Bezirksamt nicht machen kann und deshalb eine Steuerberaterin en­gagiert wurde (Kosten 2100 € im Jahr).

Herr Berndt erinnert daran, dass die Aufwendungen für die Sondernutzung von Straßenland bei pri­vaten Märkten als Betriebskosten abzurechnen sind, bei kommunal betriebenen Märkten nicht.  

Herr Berndt stellt, fest, dass Umsatzsteuer abgeführt wird.

Es wurde vom Bezirksamt versucht, Nachfragen entsprechend zu beantworten:

  • Wo im Haushalt findet sich das Guthaben wieder?
  • Wie hoch ist die Steuer?
  • Wie kommt die unterschiedliche steuerliche Behandlung zu Stande?

 

Frau Nehring – Venus kündigt an, dass sie zur Höhe der Steuer erst was sagen kann, wenn das Fi­nanzamt die Steuererklärung bearbeitet hat.

Es folgt eine ausführliche Diskussion. Weiter Nachfragen wurden gestellt. Es folgt darauf eine Debatte um die Rückstellungen.

Verabredung : Im August erfolgt ein weiterer Bericht zum Stand der Dinge , im September soll weiter debattiert werden und dann auch entschieden werden „Wie weiter mit den kommunalen Märkten ? “ und das möglichst noch vor den Haushaltsberatungen für 2005.

Herr Kempe : bitte um weiteren Diskurs zur These : Wenn kommunale Märkte auf Dauer schlechter gestellt sind als private, sollte eine andere Rechtsform möglich sein (z.B. der Bezirk gründet eine GmbH)

Im weiteren Verlauf des Gesprächs stellt sich heraus, dass das Bezirksamt sich bisher offenbar zu der Frage von Eigenbetrieben / bezirklichen GmbH noch nicht insgesamt beschäftigt hat.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 


 
 

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