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Auszug - Konsequenzen für die Betreibung bezirklicher Märkte angesichts der Tatsache, das erzielte Gewinne besteuert werden müssen
Herr Bernd : erinnert noch einmal an das Grundsätzliche; daran, dass ab 1997 Verluste zu verzeichnen waren, dass bis 1996 aber 96 T€ Gewinn erbracht werden konnten; jetzt die neuen Tatsachen : das Urteil des Bundesfinanzhofes zur Besteuerung und die Ausweisung der Sondernutzungsgebühren Straßenland als Kosten, beides rückwirkend bis 1995 führt zu Steuerbescheiden, Nachzahlung 1995 und 1996 : 47 T€ Festzuhalten ist : derzeit gelten 4 Steuerarten für kommunale Märkte Für die Steuererklärung 2002 und 2003 hat das Bezirksamt in Absprache mit SE Fin L eine Steuerberaterin engagiert. Prognose : 53 – 54 % des erzielten, schwer erarbeiteten Überschusses aus der wirtschaftlichen Tätigkeit des Betreibens eines staatlichen Marktes werden als Steuern an den Staat in Form des Finanzamtes abzuführen sein. Die Abschichtung der bisher zentralen Steuererklärung der bezirklichen Märkte auf die Bezirke ist noch in der Debatte; der Vorteil für die bezirkliche Steuererklärung : die Freibeträge würden 100% gelten. Es wird verabredet, dass zur Sitzung des Ausschusses am 09.06.04 Zahlen zu Steuern zur Kenntnis gegeben werden und Aussagen zu den weiteren Belangen wirtschaftlicher Tätigkeit auf dem Gebiet kommunaler Märkte getroffen werden. Die Anwesenden sind sich einig : Generell zu beantworten ist die Frage „Wie weiter mit den kommunalen Märkten ab 2005 ?“ Die Verwaltung wird gebeten, zu eruieren, ob das BFH – Urteil vom 17.05.00 auch auf private Märkte Anwendung findet. Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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