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Auszug - Umgang mit dem Ladenschlussgesetz im Bezirk
Anlaß ist eine Beschwerde
von Herrn Mustafa Temel und anderer Gastronomen über den Verkauf von
Lebensmitteln zu Einzelhandelspreisen in Zeitungsläden. Es werde gegen das
Ladenschlussgesetz verstoßen und die Gastronomie niederkonkurriert (unlauterer
Wettbewerb). StR`in Nehring-Venus erläutert, -
dass der Ladenschluß
auf Landesebene geregelt ist. Der Bezirk hält sich an die Landesregelung. Wenn
dem Bezirksamt Verstöße gegen das Ladenschlussgesetz bekannt werden, muß er
diese durch Bußgelder (Bußgeldbescheid mit Anhörung und Widerspruchsrecht)
ahnden. -
Verstöße gegen das
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) werden nicht von Amts wegen
verfolgt. Hier muß der Klageweg beschritten werden. -
Im Wirtschaftsamt
bearbeiten 2,5 Personen Ordnungsangelegenheiten. Auf Nachfrage von Gelbhaar
(Grüne, BD) erläutert Frau Höhne (Leiterin Wirtschaftsamt): -
Seit Mitte 2002 sind in
Pankow 22 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten eingegangen. Wirtschaftsamt hat
16 Bußgeldbescheide über insgesamt Euro 2200,- erlassen. 6 Verfahren sind noch
in Bearbeitung. -
Das Wirtschaftsamt
arbeitet bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten mit dem LKA zusammen. Auch
dort begrenzte Arbeitskapazitäten. -
Das Wirtschaftsamt
genehmigt keine Anträge von Lebensmittelhändlern auf Verlängerung der
Öffnungszeiten. -
Es ist äußerst
schwierig, wegen Verstoßes gegen das Ladenschlußgesetz eine „gewerberechtliche
Unzuverlässigkeit“ festzustellen und die Ausübung des Gewerbes zu untersagen. Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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