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Auszug - Wochenmarkt Pankow weiterentwickeln
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Kommunale Märkte in
Pankow (auf Basis der Papiere von
BzStRin Nehring-Venus zur Wirtschaftlichkeitsberechnung vom 10.4.02 und zur
Weiterführung der kommunalen Märkte vom 25.4.02 als angekündigte Tischvorlage) BzStRin Nehring-Venus erläuterte die
Wirtschaftlichkeitsberechnung und beantwortete folgende Nachfragen bzw.
Kommentare: -
(Herbst <Bündnis 90
/ Die Grünen>) Sind außer den Variablen Marktgebühr und Reinigungskosten
weitere Variable geprüft worden? Wurde über die Umwandlung der kommunalen
Märkte in einen Eigenbetrieb nach § 26 LHO nachgedacht? -
(Emrich <FDP>)
Nachfrage zur Position Mieten. Ist die Beschäftigung von drei Personen
notwendig? Wird eine Gebührenerhöhung nicht zu einem Händlerschwund führen? -
(Barthel <SPD>)
Warum wurde bei den Einnahmen von einer hundertprozentigern Auslastung
ausgegangen? Nehmen die Märkte auch Verkehrsflächen in Anspruch? -
(Kempe <PDS, BD>)
Heinicke (SE Finanzen) hätte ihm die Auskunft gegeben, dass der Altbezirk
Pankow die Einnahmen der Märkte als „Feuerwehrtopf“ verwendet hätte. Der Markt
sei seit 1997 defizitär. Die Möglichkeit zur freien Verwendung der
Markteinnahmen sei das entscheidende Kriterium für die Weiterführung als
kommunaler Markt. -
(Hofer <SPD>)
Eindruck, dass vor allem der Anger rechnerisch mit den Betriebs- und
Personalkosten belastet wird. Warum werden für Anger, Hugenottenplatz und
Wilhelmsruh differenzierte Marktgebühren vorgeschlagen? -
(Rückert <IG der
MarkthändlerInnen>) Kommunale Märkte sind eindeutig im Interesse der
Händler, da die von den privaten Märkten erhobenen Entgelte dreimal so hoch
sind wie die kommunalen Marktgebühren. Marktgebühren von bis zu € 1,50 auf dem
Anger sind zu verkraften. Es ist sinnvoll, die Gebühren zwischen den Standorten
zu differenzieren. BzStRin Nehring-Venus erläuterte, dass für das BA
folgendes Kriterienbündel für das Herangehen an den kommunalen Markt bestimmend
ist: 1.
Arbeitsplätze
der HändlerInnen und der Marktverwaltung. 2.
Die Überschüsse
der Märkte können auch für andere Zwecke verwendet werden. Dafür sind
BA-Beschlüsse notwendig. Die Tatsache, dass die Marktüberschüsse ab 2002 für
andere Zwecke als die Marktentwicklung verwendet werden können, ist die
Motivation für die Kommune, einen Wochenmarkt zu führen. 3.
Der kommunale
Markt Pankow ist ein Versorgungsmarkt. BzStRin Nehring-Venus nahm zu den Einzelfragen und
–bemerkungen wie folgt Stellung: -
Marktgebühr und
Reinigungskosten sind die einzigen in den Modellrechnungen verwendeten
Variablen. -
Die Umwandlung der kommunalen
Märkte in einen Eigenbetrieb nach § 26 LHO wurde vom BA nicht geprüft. -
Mietkosten: Wie bereits
bei der Haushaltsberatung am 10.4.02 erläutert, wurden die alten Zahlen
verwendet, die von der Planung weiterer kommunaler Marktstandorte ausgingen.
Reale Zahlen ergeben sich in der Haushaltsdurchführung. -
Der Angermarkt ist zu
100 Prozent ausgelastet; dort liegen genügend Nachfragen nach Standflächen vor.
Im Gegensatz dazu beabsichtigt das BA nicht, die Marktgebühr für den
Hugenottenplatz und Wilhelmsruh zu erhöhen. -
An keinem der
Marktstandorte werden Verkehrsflächen in Anspruch genommen. -
Als 1996 der Standort
Hugenottenplatz eröffnet wurde, hat das Alt-BA Pankow eine zweite
Marktmeisterin eingestellt. Deshalb sind in diesem Bereich insgesamt drei
Personen beschäftigt. Mit diesen festen Personalkosten muss bis einschließlich
2004 gerechnet werden. Der Markt kann aber auch mit diesem Personaltableau
gewinnbringend betrieben werden. Berndt (Wirtschaftsamt) erläuterte ergänzend, dass
die Rücklagen aus dem Marktbetrieb in Alt-Pankow ausschließlich für den Markt
verwendet wurden. Die in den Haushalt 2002 eingestellten 10 T€ Miete werden
definitiv nicht in Anspruch genommen, weil keine Ausweichflächen für die
Zentrumsmärkte mehr benötigt werden. In einer zweiten Runde erläuterte BzStRin
Nehring-Venus ihren Vorschlag zur Weiterführung der kommunalen Märkte. Der
Ausschuss verständigte sich zu Möglichkeiten und Risiken der freien Verwendung
von Marktüberschüssen in 2002 und 2003. -
Ab Mitte 2003 werden zu
den Haushaltsberatungen entsprechende Erfahrungen vorliegen, die Grundlage für
eine Neuentscheidung sein sollten. -
BzStRin Nehring-Venus
wird einen Vorschlag des BA zur Verwendung der Rücklagen (außer als
„Feuerwehrtopf“) vorbereiten. Der Ausschuss stimmte
über eine Beschlussempfehlung an die BVV zur Entwicklung der kommunalen
Märkte (Grundlage: Tischvorlage von BzStRin Nehmring-Venus) ab. Änderungsanträge /
Punkt 1 /: Emrich (FDP):
sofortige Privatisierung der Märkte. Herbst (Bündnis 90 /
Die Grünen): Ergänzung: bis Mitte 2003 Prüfung der Umwandlung der kommunalen
Märkte in einen Eigenbetrieb nach § 26 LHO. Abstimmung Punkt 1 Änderungsantrag (1)
mit 0 : 14 : 1 abgelehnt. Änderungsantrag (2)
mit 6 : 5 : 3 angenommen. Geänderter Punkt 1 mit
14 : 0 : 1 angenommen. Punkte 2 bis 5 Jeweils mit 14 : 0 : 1
angenommen. Punkt 4
(Defizitausgleich 2002) soll in die Begründung. Gesamtabstimmung: 14 : 0 : 1 Stimmen
für die Beschlussempfehlung. Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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