Das Bezirksamt wird ersucht, die Baumlisten „Öffentliche Baumfällungen“ und „Baumfällungen auf Privatgrundstücken“ regelmäßig zu aktualisieren, alle Baumfällungen aufzuführen und einen Jahresbericht zu erstellen.
Die veröffentlichen Listen sind
- mindestens monatlich zu aktualisieren,
- (weiterhin) auf der Seite “Vorhaben- und Projekte” zu verlinken und
- für mindestens die vergangenen 12 Monate als Archiv online zu stellen.
Keine Fällung darf in den Listen fehlen, eine z.B. wegen Gefahrenabwehr im öffentlichen Straßenland oder in Parks kurzfristig durchgeführte Maßnahme ist in der nächsten Liste nachträglich vorzunehmen bzw. anderweitig aufzuführen.
Einmal im Jahr ist die BVV getrennt für öffentliche und private Flächen nach vollständiger Bilanzierung der Maßnahmen eines Jahres, spätestens jedoch im Mai, in einem Gesamtbericht über alle Fällungen und festgelegten Ersatzpflanzungen des Vorjahres in Form einer Vorlage zur Kenntnisnahme zu informieren. Dieser Bericht soll zudem für öffentliche Flächen enthalten:
- eine Bilanz über die potenziellen Baumstandorte im Straßenland, getrennt in insgesamt offene, und gegenüber dem Vorjahr neu geöffnete, durch Bepflanzung geschlossene sowie aus anderen Gründen geschlossenen Standorte sowie
- die Summe der über das Amt für Umwelt und Naturschutz genehmigten artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen bei Schnittmaßnahmen an Bäumen und Baumfällungen.