Tagesordnung - 5. außerordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 5. außerordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
Datum: Mi, 01.10.2003 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: außerordentliche Tagung

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Entwurf des Doppelhaushaltsplanes 2004/2005 für den Bezirk Pankow (einschließlich Vorbericht sowie Stellenplan)  
Enthält Anlagen
V-0465  
    VORLAGE
    Auf der Grundlage der Finanzzuweisung für die Globalsummen der Haushaltsjahre 2004 und 2005 durch die Senatsverwaltung für Fin

Auf der Grundlage der Finanzzuweisung für die Globalsummen der Haus­halts­jahre 2004 und 2005 durch die Senatsverwaltung für Finanzen vom 1.4.2003 sowie unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2002 wird der Entwurf des Doppel­haus­halts­planes 2004/2005, in der durch die 1. Nachschiebeliste zur Bezirksamtsvorlage V-385/03 geänderten Fassung (BVV-Drucksache V-528/03), einschließlich der mit diesem Beschluss vorgenommen Änderungen und Ergänzungen, mit folgenden Abschlusszahlen zugestimmt:

 

Einnahmen

Ausgaben

Verpflichtungser­mächtigungen

2004

562.543.300 Euro

562.543.300 Euro

9.063.000 Euro

2005

559.027.400 Euro

559.027.400 Euro

8.505.000 Euro

 

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die nach den haushaltstechnischen und -rechtlichen Vorschriften und durch spätere Beschlüsse von bezirklichen Gremien, Senat und Abgeordnetenhaus erforderlichen Anpassungen im Laufe des Aufstellungsverfahrens zu berücksichtigen.

 

I.          Zum Doppelhaushalt 2004/2005

 

 

1.         Präambel

 

Berlin befindet sich in einem Haushaltsnotstand. Dies hat unmittelbare Folgen für alle öffentlichen Bereiche, auch für den Bezirk Pankow. Die BVV Pankow von Berlin unterstützt deshalb die Klage des Landes vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die BVV anerkennt vor diesem Hintergrund auch die Notwendigkeit, in den Anstrengungen des Bezirkes zur Konsolidierung des Landeshaushalts nicht nachzulassen.

Seit Einführung der Globalsummenhaushalte hat der Bezirk, einschließlich seiner Vorgänger-Bezirke Pankow, Prenzlauer Berg und Weißensee von Berlin, im steuerbaren Teil der konsumtiven Ausgaben (A01 bis A09, ohne A06 – jetzt T08) die Ausgaben von 132,7 Mio. € auf 49,0 Mio. € reduziert. Seit der Fusion hat der Bezirk von ehemals 4.920 Stellen (Ist 2000) in der Bezirksverwaltung 620 Stellen (Ist 2003) abgebaut.

 

2.         Strukturelle Defizite aus den Vorgaben zum Haushalt

 

Aus den Vorgaben zur Aufstellung des Haushaltes entstehen strukturelle Defizite vor allem in den Ausgabenbereichen der Transferleistungen (T-Teil), den Personalkosten und in der baulichen Unterhaltung (Hoch, Tief, Grün) wie der Bewirtschaftung von Immobilien. Hier bedarf es größter Anstrengungen des Bezirkes, aber auch der Berücksichtigung der Grenzen bezirklicher Steuerungsmöglichkeit. Insbesondere die aus unrealistischen Haushaltsvorgaben im T-Teil eingetretenen Defizite aus Haushaltsvorjahren sind aus dem Bezirk nicht ausgleichbar und konterkarieren damit sämtliche Konsolidierungsanstrengungen des Bezirkes.

 

Im steuerbaren A-Teil stehen dem Bezirk für 2004 nur noch 49 Mio. € zur Verfügung, wovon etwa 25 Mio. € für die Bewirtschaftung (A08) gebunden sind. Für die bauliche Unterhaltung stehen mithin nur noch 9 Mio. € zur Verfügung (16 % der in 1995 verfügbaren Mittel).

 

2. a.     Transferleistungen (T-Teil )

 

Das Bezirksamt bleibt aufgefordert, weitere Anstrengungen zu unternehmen, die erheblichen Transferleistungen sparsamer und effizienter einzusetzen. Fallrevisionen und Abbau von Doppelförderungen sowie die Projekte „modernes Sozialamt„ und „MoZArt„ haben sich hier als erfolgreiche Strategien bewiesen. Dieser Weg muss fortgesetzt und intensiviert werden.

Die Absenkungen der Ausgaben im Transferbereich der Bezirkshaushalte bedingen im Vorgriff auf unrealistische Sparziele erhebliche Unterausstattungen bereits zur Aufstellung des Haushaltsplans. Dies führt zwangsläufig in eine nicht mehr abzuwendende Überschuldung der Bezirkshaushalte.

Der Verlustvortrag des aus 2002 in Pankow entstandenen Defizits bei den Transferleistungen  in Höhe von über 23 Mio. € kann im Jahr 2004 aus keinem Ausgabenteil ausgeglichen werden. Haushaltsrestriktionen wie die vorläufige Haushaltswirtschaft oder ein Zustimmungsvorbehalt der Senatsverwaltung für Finanzen sind absehbar und könnten nur abgewendet werden, wenn das Abgeordnetenhaus (Hauptausschuss) Abfederungsmodelle, evtl. im Zusammenhang mit den angekündigten Veränderungen bundesgesetzlicher Regelungen, schafft.

Haushaltsrestriktionen allein können zwar zu mehr Sparsamkeit anregen, sie führen aber nicht zum Erfolg, wenn sie rechtliche Rahmenbedingungen und bestehende Vereinbarungen/Verträge nicht berücksichtigen.

Die BVV fordert daher den Hauptausschuss und das Abgeordnetenhaus auf, die nicht durch den Bezirk verursachten Mehrausgaben abzufedern.

 

 

 

2.b.      Personalmittel

 

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat bereits große Anstrengungen unternommen, die fusionsbedingten Vorgaben zu Personaleinsparungen umzusetzen. Zu außergewöhnlichen Anstrengungen war der Bezirk vor dem Hintergrund der Dreier-Fusion gezwungen, nach dem sich der Bezirk Pankow im Personalbereich von vornherein in einer ungünstigen Ausgangsposition befand. Im Unterschied zum Bezirk Mitte, als weiterem Dreier-Fusions-Bezirk, war Pankow durch eine „ost-typische„ Personalstruktur zusätzlich belastet, da hier Frühpensionierungen von Beamten als ein Mittel der Steuerung in dem aus drei Ostbezirken zusammengesetzten Bezirk kaum möglich waren – ein Weg, über den der Bezirk Mitte den Hauptteil der fusionsbedingten Einsparungen realisieren konnte.

Über die Vorgaben hinaus will der Bezirk dennoch weitere Einsparungen erbringen, um mittelfristig die Steuerungsfähigkeit für konsumtive Sachausgaben wieder zu erlangen. Allein im laufenden Jahr werden deshalb weitere 300 Stellen abgebaut. Und in den nächsten beiden Jahren sollen noch zusätzlich 200 Stellen abgebaut werden. Im Jahr 2006 will der Bezirk damit im Mittel der Personalausstattung der Berliner Bezirke liegen.

Diese mit dem Übergang zur vollständigen Budgetierung zwingend notwendigen Anstrengungen bedürfen aber auch der entsprechenden Unterstützung durch die Hauptverwaltung. Die BVV Pankow von Berlin fordert deshalb vom Hauptausschuss und vom Abgeordnetenhaus, die vom Bezirksamt beschlossenen Personaleinsparungen zur Auflösung der Pauschalen Minderausgabe auch anzuerkennen.

 

 

3.         Forderungen an das Bezirksamt

 

Das Bezirksamt bleibt aufgefordert, die bereits beschlossenen Struktur- und Entwicklungspläne (wie Kultur/Bildung, Schule und Jugend) umzusetzen und fortzuschreiben. Das vorrangige Ziel dieser Planungen muss der zielgerichtete, sparsame und effiziente Einsatz von Ressourcen sein. Auch für die noch ausstehenden Bereiche der bezirklichen Verwaltung sind Pläne und Konzepte zu erarbeiten und der BVV vorzulegen.

 

3.a.      Optimierung der Gebäudenutzung

 

In der Abwägung zwischen mit Bezirksfusion gewünschter Dezentralität und Optimierung von Verwaltungsabläufen ist stärkeres Gewicht auf eine Aufgabe von Verwaltungsstandorten, insbesondere von Büronutzung in Mietobjekten, und effizienteren Ressourceneinsatz zu legen. Bereits vorhandene oder im Zuge weiterer Personaleinsparung entstehende Überausstattungen an Büroflächen sind konsequent und zeitnah abzubauen. Die „Raumnutzungsanweisung – AllA Raum„ ist konsequent anzuwenden.

Bei der Einrichtung/Unterbringung von nachgeordneten Einrichtungen sind fach- und ressortübergreifend Synergien durch eine gezielte Mehrfachnutzung im Sinne von Stadteilzentren zu erzielen, insbesondere bei Angeboten der Bereiche Kultur und Bildung, Jugend, Soziales und Schule.

 

 

Für die verbleibenden Gebäude ist die Senkung der Bewirtschaftungskosten eine zwingende Notwendigkeit. Im Vordergrund stehen dabei die Energiekosten. Für jedes Gebäude ist ein Energiepass zu erstellen. Auf der Basis der dem Energiepass zugrun­deliegenen Bestandsaufnahmen sind Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauches durchzuführen und regelmäßig zu kontrollieren. Sowohl verhaltensbedingte Einsparungen und – aufgrund der Haushaltssituation kleinere – Investitionen des Bezirks in Energiesparmaßnahmen (Intracting), als auch Investitionen durch Dritte verbunden mit sog. Contracting-Verträgen, sind je nach Ausgangslage durch das Energiemanagement des Bezirks durchzuführen.

 

Weitere Möglichkeiten zur Senkung der Betriebskosten sind zu untersuchen. Beispielhaft sei die Entsiegelung von Flächen (z.B. Schulhöfe) genannt, die zu einer Reduzierung der Kosten für die Entwässerung führen wird und ebenso wie die Energiesparmaßnahmen auch ökologisch sinnvoll ist.

 

 

3.b.      Entwicklung eines Personalentwicklungskonzeptes

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bis 30. 6. 2004 ein Personalentwicklungskonzept der BVV vorzulegen, das insbesondere beinhaltet:

  -         Folgen des altersbedingten Ausscheidens bis 2009;

  -         Öffnunung eines „Einstellungskorridors„;

  -         die Zusammenlegung von LUV und SE mit dem Ziel flacher Hierarchien und Abbau hoch bezahlter Stellen.

 

3.c.      Qualitätsverbesserung durch Evaluierung

 

Die bezirklichen Struktur-, Organisations- und Entwicklungsplanungen sind einer kontinuierlichen Evaluierung zu unterziehen, die das Ziel hat, die Qualität zu steigern und neue, effiziente und auch kostensenkende Maßnahmen unter Berücksichtigung der Geschlechtergerechtigkeit zu entwickeln.

 

3.d.      B-Planungen

 

Die BVV bekräftigt ihren Beschluss V-416/03, die Überprüfung der B-Pläne auf der Grundlage der städtebaulichen Entwicklung, der jeweiligen Fachplanung, der demographischen Entwicklung und der Haushaltslage Berlins vorzunehmen und der BVV spätestens bis zum 30. Juni 2004 vorzulegen:

 

  a)       welche B-Plan-Verfahren, die nicht finanzierte Folgekosten beinhalten, schadlos aufgehoben werden können;

 

  b)       B-Pläne, deren derzeitige Aufhebungskosten geringer als die absehbaren Kosten des späteren Grundstückserwerbs sind;

 

  c)       B-Pläne, für die sich die Weiterführung empfiehlt.

 

 

4.         Das BA wird zu Gesprächen mit dem Senat über folgende Maßnahmen aufgefordert:

 

Zur Konzentration von Immobilienstandorten, zu deren Realisierung infrastrukturelle Aufwendungen unabdingbar sind, sind Mittel aus künftigen Einsparungen bereit zu stellen.

 

Entsprechendes gilt für den Ausbau der IuK-Technik, der aus künftigen Einsparungen bei den Personalausgaben vorzufinanzieren ist.

 

Für die Übertragung von Aufgaben an Dritte müssen die für den Bezirk erzielten Einsparungen bei den Personalausgaben als Sachmittel im Bezirk disponierbar sein.

 

 

II.          Änderungen des Zahlenteils

 

 

Folgende Änderungen sind einzuarbeiten:

Kapitel

Titel

2004

 

 

2005

 

 

Ansatz

hinzu treten

Ansatz neu

Ansatz

hinzu treten

Ansatz neu

 

 

 

 

 

 

 

 

Einn.

 

 

 

 

 

 

 

35 11

111 53

676,0

24,0

700,0

676,0

24,0

700,0

37 12

111 33

28,0

32,0

60,0

28,0

32,0

60,0

37 23

111 08

110,0

10,0

120,0

110,0

10,0

120,0

40 10

111 22

0,5

10,0

10,5

0,5

10,0

10,5

40 10

281 08

0,1

19,9

20,0

0,1

19,9

20,0

40 11

111 22

4,0

5,0

9,0

4,0

5,0

9,0

43 30

111 52

190,0

40,0

230,0

190,0

40,0

230,0

46 20

111 05

304,0

75,0

379,0

304,0

75,0

379,0

59 50

131 10

1.500,0

106,7

1.606,7

1.500,0

134,8

1.634,8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

322,6

 

 

350,7

 


 

Kapitel

Titel

2004

 

 

2005

 

 

Ansatz

hinzu treten

Ansatz neu

Ansatz

hinzu treten

Ansatz neu

Ausg.

 

 

 

 

 

 

 

31 00

681 23

1,0

-1,0

0,0

1,0

-1,0

0,0

33 00

681 23

0,0

1,0

1,0

0,0

1,0

1,0

33 00

681 23

1,0

2,0

3,0

1,0

2,0

3,0

33 10

684 06

179,0

12,0

191,0

155,0

36,0

191,0

37 12

511 40

34,0

32,0

66,0

34,0

32,0

66,0

37 21

540 53

203,0

20,0

223,0

203,0

20,0

223,0

37 23

523 02

241,0

10,0

251,0

241,0

10,0

251,0

39 32

511 01

0,0

0,1

0,1

0,0

0,1

0,1

39 32

511 25

3,0

-0,5

2,5

0,0

2,5

2,5

39 32

511 40

0,0

1,5

1,5

0,0

1,5

1,5

39 32

514 79

0,5

0,3

0,8

0,0

0,8

0,8

39 32

540 24

0,5

0,3

0,8

0,0

0,8

0,8

39 32

540 79

0,1

0,0

0,1

0,0

0,1

0,1

40 10

531 04

0,1

14,9

15,0

0,1

14,9

15,0

40 10

671 20

20,0

20,0

40,0

20,0

20,0

40,0

40 11

684 25

1.546,0

200,0

1.746,0

1.413,0

333,0

1.746,0

40 42

671 46

8.908,0

-200,0

8.708,0

9.745,0

-333,0

9.412,0

42 11

541 02

0,1

40,0

40,1

0,1

40,0

40,1

46 10

540 21

150,0

100,0

250,0

150,0

100,0

250,0

47 20

521 10

1.468,0

50,0

1.518,0

1.468,0

50,0

1.518,0

59 50

971 13

146,0

20,0

166,0

1.155,0

20,0

1.175,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

322,6

 

 

350,7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

HG 4

 

 

 

 

 

 

 

37 12

427 01

1.405,0

52,0

1.457,0

1.405,0

52,0

1.457,0

59 50

462 01

-4.537,0

-52,0

-4.589,0

-4.201,0

-52,0

-4.253,0

 

 

III.         Änderungen/Ergänzungen der textlichen Erläuterungen

 

 

37 21                          Aus den Erläuterungen sind zu streichen: Pankestraße 9 und 14, Brecht-Haus, Club Voltaire und Freilichtbühne

 

37 21 / 540 53           Ausgaben für Veranstaltungen und Projekte in allen künst­lerischen Sparten, bezirkliche Geschichtsarbeit und Ge­denk­tafelprogramm (5,0 T Euro)

 

37 23                          Aus den Erläuterungen ist zu streichen: Mahlerstraße 4

 

39 10 / 684 11           Die Ansätze bleiben bis zur Freigabe durch die BVV gesperrt.

 

39 10 / 684 32           Die Ansätze bleiben bis zur Freigabe durch die BVV gesperrt.

 

42 11 / 541 02           Sperre i.H.v. 40,0 T Euro für Maßnahmen des Energie­ma­na­ge­ments

 

43 30                          Änderung der Allgemeinen Erläuterung des Kapitels:

                                    Streichung „und der Berliner Marktordnung„

 

47 20 / 521 10           Sperre i.H.v. 50,0 T Euro für Ersatzbeschaffung von Spielgeräten

59 50 / 971 13           Sperre i.H.v. 20,0 T Euro für die Kofinanzierung wirtschaftsför­dernder Maßnahmen

 

IV.        Auflagen der BVV zur Durchführung des Doppelhaushalts 2004/2005

 

 

Ausgaben für die Bewirtschaftung von Grundstücken (Ausgabenfeld A 08) dürfen außerhalb der Kapitel 33 06 und 42 11 nicht zur Verstärkung anderer Ausgabenfelder herangezogen werden. Soweit nicht in den Kapiteln 33 06 und 42 11 zentral veranschlagt, entscheidet die BVV über in der Bewirtschaftung freiwerdende Mittel des Ausgabenfeldes A 08 selbst.

 

V. Weitere Festlegungen:

 

1.      Im Doppelhaushaltsplan 2004/2005 wird im Kapitel 3306 der Titel 919 18 „Zuführung an die all­gemeine Rücklage aus Sparmaßnahmen der Schulen, Kindertagesstätten und Jugendpflegeein­richtungen“ eingerichtet und jeweils für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 mit 100 € ausgestattet.

 

2.      Im Rahmen der Haushaltsdurchführung sollen aus dem Titel 919 18 die Auszahlungen an die Schulen für verhaltensbedingte Einsparungen im Zusammenhang mit dem Projekt Fifty-fifty bestritten werden.

 

3.      Eine Gegenfinanzierung erfolgt durch die Titel 51 721, 51 723 sowie 51 729 aus dem Kapitel 3306.

 

 

   
    02.07.2003 - Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
    Ö 1.18 - überwiesen
   
   
    01.10.2003 - Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
    Ö 1 - mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

               
 
 

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