Tagesordnung - öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr  

 
 
Bezeichnung: öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr
Gremium: Ausschuss für Verkehr
Datum: Di, 04.11.2003 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Protokolle (Sitzungen vom 9.9./11.9. und 18.9.)      
Ö 2  
Bericht von Bezirksstadtrat Federlein      
Ö 3  
Überwiesene Drucksachen      
Ö 3.1  
Einrichtung zeitlich befristeter Parkmöglichkeiten und eines Behindertenparkplatzes  
Enthält Anlagen
V-0490  
Ö 3.2  
Lärmminderung Langhansstraße  
Enthält Anlagen
V-0502  
Ö 3.3  
Mendelssohnstraße als Einbahnstraße  
Enthält Anlagen
V-0540  
    VORLAGE
    Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die Mendelssohnstraße als Einbahnstraße von der Mollstraße zur Otto-

 

In Erledigung der in der 18. Tagung der BVV am 12. Nov. 2003 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache V – 0540/03:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden dafür einzusetzen, dass die Mendelssohnstraße als unechte Einbahnstraße von der Mollstraße zur Otto-Braun-Straße eingerichtet wird, indem die Zufahrt von der Otto-Braun-Straße durch Beschilderung gesperrt wird.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

 

Mit Schreiben vom 24. Nov. 2003 hat das Tiefbauamt die zuständige Straßenverkehrsbehörde um Prüfung der Empfehlung und um kurzfristige Stellungnahme gebeten.

 

Nach Prüfung der Empfehlung antwortet die Behörde wie nachstehend:

„Die Mendelssohnstraße liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone und dient ausschließlich zur Erschließung des Wohngebietes.

Nach meinen Verkehrsbeobachtungen verläuft der Verkehr in oben genannten Bereich im allgemeinen geordnet und sicher.

Unter Berücksichtigung der örtlichen verkehrlichen Gegebenheiten im genannten Bereich sehe ich im Hinblick auf meine vorgenannten Ausführungen keinen ausreichenden Anlass, die von Ihrer BVV gewünschte unechte Einbahnstraße anzuordnen.“

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

keine

 

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung:

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

.............................................                                       ....................................................

Burkhard Kleinert                                                      Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadtrat

                                     Abt. Stadtentwicklung

 

 

 

   
    17.09.2003 - Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
    Ö 1.35 - überwiesen
   
   
    04.11.2003 - Ausschuss für Verkehr
    Ö 3.3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

In Erledigung der in der 18. Tagung der BVV am 12. Nov. 2003 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache V – 0540/03:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden dafür einzusetzen, dass die Mendelssohnstraße als unechte Einbahnstraße von der Mollstraße zur Otto-Braun-Straße eingerichtet wird, indem die Zufahrt von der Otto-Braun-Straße durch Beschilderung gesperrt wird.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

 

Mit Schreiben vom 24. Nov. 2003 hat das Tiefbauamt die zuständige Straßenverkehrsbehörde um Prüfung der Empfehlung und um kurzfristige Stellungnahme gebeten.

 

Nach Prüfung der Empfehlung antwortet die Behörde wie nachstehend:

„Die Mendelssohnstraße liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone und dient ausschließlich zur Erschließung des Wohngebietes.

Nach meinen Verkehrsbeobachtungen verläuft der Verkehr in oben genannten Bereich im allgemeinen geordnet und sicher.

Unter Berücksichtigung der örtlichen verkehrlichen Gegebenheiten im genannten Bereich sehe ich im Hinblick auf meine vorgenannten Ausführungen keinen ausreichenden Anlass, die von Ihrer BVV gewünschte unechte Einbahnstraße anzuordnen.“

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

keine

 

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung:

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

.............................................                                       ....................................................

Burkhard Kleinert                                                      Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadtrat

                                     Abt. Stadtentwicklung

 

 

 

 

   
    12.11.2003 - Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
    Ö 1.24 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

In Erledigung der in der 18. Tagung der BVV am 12. Nov. 2003 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache V – 0540/03:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden dafür einzusetzen, dass die Mendelssohnstraße als unechte Einbahnstraße von der Mollstraße zur Otto-Braun-Straße eingerichtet wird, indem die Zufahrt von der Otto-Braun-Straße durch Beschilderung gesperrt wird.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

 

Mit Schreiben vom 24. Nov. 2003 hat das Tiefbauamt die zuständige Straßenverkehrsbehörde um Prüfung der Empfehlung und um kurzfristige Stellungnahme gebeten.

 

Nach Prüfung der Empfehlung antwortet die Behörde wie nachstehend:

„Die Mendelssohnstraße liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone und dient ausschließlich zur Erschließung des Wohngebietes.

Nach meinen Verkehrsbeobachtungen verläuft der Verkehr in oben genannten Bereich im allgemeinen geordnet und sicher.

Unter Berücksichtigung der örtlichen verkehrlichen Gegebenheiten im genannten Bereich sehe ich im Hinblick auf meine vorgenannten Ausführungen keinen ausreichenden Anlass, die von Ihrer BVV gewünschte unechte Einbahnstraße anzuordnen.“

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

keine

 

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung:

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

.............................................                                       ....................................................

Burkhard Kleinert                                                      Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadtrat

                                     Abt. Stadtentwicklung

 

 

 

 

   
    28.01.2004 - Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
    Ö 2.19 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
   
   
    31.03.2004 - Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
    Ö 2.10 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

In Erledigung der in der 18. Tagung der BVV am 12. Nov. 2003 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache V – 0540/03:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden dafür einzusetzen, dass die Mendelssohnstraße als unechte Einbahnstraße von der Mollstraße zur Otto-Braun-Straße eingerichtet wird, indem die Zufahrt von der Otto-Braun-Straße durch Beschilderung gesperrt wird.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

 

Mit Schreiben vom 24. Nov. 2003 hat das Tiefbauamt die zuständige Straßenverkehrsbehörde um Prüfung der Empfehlung und um kurzfristige Stellungnahme gebeten.

 

Nach Prüfung der Empfehlung antwortet die Behörde wie nachstehend:

„Die Mendelssohnstraße liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone und dient ausschließlich zur Erschließung des Wohngebietes.

Nach meinen Verkehrsbeobachtungen verläuft der Verkehr in oben genannten Bereich im allgemeinen geordnet und sicher.

Unter Berücksichtigung der örtlichen verkehrlichen Gegebenheiten im genannten Bereich sehe ich im Hinblick auf meine vorgenannten Ausführungen keinen ausreichenden Anlass, die von Ihrer BVV gewünschte unechte Einbahnstraße anzuordnen.“

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

keine

 

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung:

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

.............................................                                       ....................................................

Burkhard Kleinert                                                      Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadtrat

                                     Abt. Stadtentwicklung

 

 

 

 

Ö 3.4  
Mehr Sicherheit für Fußgänger I - Überquerungsmöglichkeiten über die Danziger Straße schaffen  
Enthält Anlagen
V-0548  
Ö 3.5  
Mehr Sicherheit für Fußgänger II - Überquerungsmöglichkeiten über die Eberswalder Straße schaffen  
Enthält Anlagen
V-0549  
Ö 3.6  
Fußgängerüberweg in der Zepernicker Straße im Ortsteil Buch  
Enthält Anlagen
V-0541  
Ö 3.7  
Fahrradroute vom Caligariplatz in den Landschsftspark Barnim  
Enthält Anlagen
V-0550  
Ö 4  
Sonstiges      
Ö 5  
Tagesordnung für die Sitzung am 2.12.2005      
               
 
 

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