Es wird
folgender Beschluss gefasst:
In Erledigung der in der 18. Tagung der BVV am 12. Nov.
2003 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache V –
0540/03:
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den
zuständigen Straßenverkehrsbehörden dafür einzusetzen, dass die Mendelssohnstraße
als unechte Einbahnstraße von der Mollstraße zur Otto-Braun-Straße eingerichtet
wird, indem die Zufahrt von der Otto-Braun-Straße durch Beschilderung gesperrt
wird.“
wird gemäß § 13
Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Mit Schreiben vom 24. Nov. 2003 hat das Tiefbauamt die
zuständige Straßenverkehrsbehörde um Prüfung der Empfehlung und um kurzfristige
Stellungnahme gebeten.
Nach Prüfung der Empfehlung antwortet die
Behörde wie nachstehend:
„Die
Mendelssohnstraße liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone und dient ausschließlich
zur Erschließung des Wohngebietes.
Nach meinen Verkehrsbeobachtungen
verläuft der Verkehr in oben genannten Bereich im allgemeinen geordnet und
sicher.
Unter Berücksichtigung der örtlichen
verkehrlichen Gegebenheiten im genannten Bereich sehe ich im Hinblick auf meine
vorgenannten Ausführungen keinen ausreichenden Anlass, die von Ihrer BVV
gewünschte unechte Einbahnstraße anzuordnen.“
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
keine
Gleichstellungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung:
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
nicht betroffen
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Burkhard Kleinert Martin
Federlein
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Abt.
Stadtentwicklung