Das Bezirksamt wird ersucht, bei der anstehenden Überleitung von
Hortplätzen an die Grundschulen im Bezirk in enger Zusammenarbeit mit der
Senatsverwaltung für Jugend und Schule, dem Landesschulamt und den Rektorinnen
und Rektoren der Grundschulen den Üb
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der anstehenden Überleitung
von Hortplätzen an die Grundschulen im Bezirk in enger Zusammenarbeit mit der
Senatsverwaltung für Jugend und Schule, dem Landesschulamt und den Rektorinnen
und Rektoren der Grundschulen den Überleitungsprozess aktiv zu begleiten.
Folgende Aspekte sind dabei besonders zu beachten :
das
Hortangebot in bzw. an den Grundschulen sollte mindestens dem bisherigen
KiTa – Standard entsprechen,
die
Sicherung einer hohen Angebotsqualität der künftigen Hortbetreuung durch
geeignete Begleitung und Beratung,
das
Wunsch- und Wahlrecht der Eltern,
Klärung
der Verwaltung der für die Hortangebote den Schulen zur Verfügung zu
stellenden finanziellen Mittel
Abstimmungsergebnis im Ausschuss: 1 ja, 10 nein, 0 Enthaltungen
Es wurde über den
Ursprungsantrag abgestimmt. Dieser wurde mehrheitich abgelehnt.
12.05.2004 - Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
Ö 1.33 - überwiesen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der anstehenden Überleitung
von Hortplätzen an die Grundschulen im Bezirk in enger Zusammenarbeit mit der
Senatsverwaltung für Jugend und Schule, dem Landesschulamt und den Rektorinnen
und Rektoren der Grundschulen den Überleitungsprozess aktiv zu begleiten.
Folgende Aspekte sind dabei besonders zu beachten :
das
Hortangebot in bzw. an den Grundschulen sollte mindestens dem bisherigen
KiTa – Standard entsprechen,
die
Sicherung einer hohen Angebotsqualität der künftigen Hortbetreuung durch
geeignete Begleitung und Beratung,
das
Wunsch- und Wahlrecht der Eltern,
Klärung
der Verwaltung der für die Hortangebote den Schulen zur Verfügung zu
stellenden finanziellen Mittel
Abstimmungsergebnis im Ausschuss: 1 ja, 10 nein, 0 Enthaltungen
Es wurde über den
Ursprungsantrag abgestimmt. Dieser wurde mehrheitich abgelehnt.
24.08.2004 - Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Ö 3.1 - vertagt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der anstehenden Überleitung
von Hortplätzen an die Grundschulen im Bezirk in enger Zusammenarbeit mit der
Senatsverwaltung für Jugend und Schule, dem Landesschulamt und den Rektorinnen
und Rektoren der Grundschulen den Überleitungsprozess aktiv zu begleiten.
Folgende Aspekte sind dabei besonders zu beachten :
das
Hortangebot in bzw. an den Grundschulen sollte mindestens dem bisherigen
KiTa – Standard entsprechen,
die
Sicherung einer hohen Angebotsqualität der künftigen Hortbetreuung durch
geeignete Begleitung und Beratung,
das
Wunsch- und Wahlrecht der Eltern,
Klärung
der Verwaltung der für die Hortangebote den Schulen zur Verfügung zu
stellenden finanziellen Mittel
07.09.2004 - Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Ö 3.1 -
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der anstehenden Überleitung
von Hortplätzen an die Grundschulen im Bezirk in enger Zusammenarbeit mit der
Senatsverwaltung für Jugend und Schule, dem Landesschulamt und den Rektorinnen
und Rektoren der Grundschulen den Überleitungsprozess aktiv zu begleiten.
Folgende Aspekte sind dabei besonders zu beachten :
das
Hortangebot in bzw. an den Grundschulen sollte mindestens dem bisherigen
KiTa – Standard entsprechen,
die
Sicherung einer hohen Angebotsqualität der künftigen Hortbetreuung durch
geeignete Begleitung und Beratung,
das
Wunsch- und Wahlrecht der Eltern,
Klärung
der Verwaltung der für die Hortangebote den Schulen zur Verfügung zu
stellenden finanziellen Mittel
14.09.2004 - Ausschuss für Schule und Sport
Ö 7 - vertagt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der anstehenden Überleitung
von Hortplätzen an die Grundschulen im Bezirk in enger Zusammenarbeit mit der
Senatsverwaltung für Jugend und Schule, dem Landesschulamt und den Rektorinnen
und Rektoren der Grundschulen den Überleitungsprozess aktiv zu begleiten.
Folgende Aspekte sind dabei besonders zu beachten :
das
Hortangebot in bzw. an den Grundschulen sollte mindestens dem bisherigen
KiTa – Standard entsprechen,
die
Sicherung einer hohen Angebotsqualität der künftigen Hortbetreuung durch
geeignete Begleitung und Beratung,
das
Wunsch- und Wahlrecht der Eltern,
Klärung
der Verwaltung der für die Hortangebote den Schulen zur Verfügung zu
stellenden finanziellen Mittel
23.11.2004 - Ausschuss für Schule und Sport
Ö 3 - im Ausschuss abgelehnt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der anstehenden Überleitung
von Hortplätzen an die Grundschulen im Bezirk in enger Zusammenarbeit mit der
Senatsverwaltung für Jugend und Schule, dem Landesschulamt und den Rektorinnen
und Rektoren der Grundschulen den Überleitungsprozess aktiv zu begleiten.
Folgende Aspekte sind dabei besonders zu beachten :
das
Hortangebot in bzw. an den Grundschulen sollte mindestens dem bisherigen
KiTa – Standard entsprechen,
die
Sicherung einer hohen Angebotsqualität der künftigen Hortbetreuung durch
geeignete Begleitung und Beratung,
das
Wunsch- und Wahlrecht der Eltern,
Klärung
der Verwaltung der für die Hortangebote den Schulen zur Verfügung zu
stellenden finanziellen Mittel
08.12.2004 - Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
Ö 1.11 - in der BVV abgelehnt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der anstehenden Überleitung
von Hortplätzen an die Grundschulen im Bezirk in enger Zusammenarbeit mit der
Senatsverwaltung für Jugend und Schule, dem Landesschulamt und den Rektorinnen
und Rektoren der Grundschulen den Überleitungsprozess aktiv zu begleiten.
Folgende Aspekte sind dabei besonders zu beachten :
das
Hortangebot in bzw. an den Grundschulen sollte mindestens dem bisherigen
KiTa – Standard entsprechen,
die
Sicherung einer hohen Angebotsqualität der künftigen Hortbetreuung durch
geeignete Begleitung und Beratung,
das
Wunsch- und Wahlrecht der Eltern,
Klärung
der Verwaltung der für die Hortangebote den Schulen zur Verfügung zu
stellenden finanziellen Mittel