Das Bezirksamt wird ersucht, das nachfolgend
erläuterte bezirkliche Eigentümer-Nutzer-Modell umzusetzen. Es sollen die
notwendigen Voraussetzungen und Eckpunkte mit der Senatsverwaltung für Finanzen
abgestimmt werden, um eine dementsprechende Abbildung in der Kosten- und
Leistungsrechnung zu gewährleisten. Hierbei ist die Zustimmung
Ø für die Spreizung der Kostenarten
nach den in der Immobilienwirtschaft üblichen Kategorien
Ø für interne Verrechnungen von
Bewirtschaftungskosten und
Ø für die Rücklagenbildung in der
baulichen Unterhaltung
von
der Senatsverwaltung für Finanzen einzuholen.
Das
Eigentümer-Nutzer-Modell soll im Einzelnen auf folgenden Eckpunkten basieren:
I.
Aufgaben und Rechte der SE Immobilien
1.
Die
SE Immobilien ist u.a. Verwalterin des Eigentums von Berlin. Die SE Immobilien
vertritt den Eigentümer und ist berechtigt, Nutzungs- und
Bewirtschaftungsverträge auszufertigen und abzuschließen.
2.
Die
SE Immobilien überwacht die Einhaltung der Nutzungsverträge, beauftragt und
oder leistet selbst die notwendigen Bewirtschaftungsaufgaben. Die SE Immobilien
gewährleistet hierbei gegenüber ihren Nutzern die zugesagte Qualität.
3.
Die
SE Immobilien stellt in Abstimmung mit den Nutzern jährlich einen Maßnahmenplan
zur Sanierung und Instandhaltung der Gebäude auf. Die Prioritäten werden im
zuständigen Ausschuss beraten und der BVV als Beschlussempfehlung vorgestellt.
Die Maßnahmen werden aus der objektbezogenen Instandhaltungsrücklage
finanziert.
II.
Aufgaben und Rechte der Nutzer
4.
Die
Nutzer zahlen ein monatliches Nutzungsentgelt, das sich aus einer Vorauszahlung
für die laufenden Bewirtschaftungskosten und einer Instandhaltungsrücklage
zusammensetzt. Die anteiligen Bewirtschaftungskosten werden einmal jährlich von
der SE Immobilien gegenüber ihren Nutzern abgerechnet. Einsparungen verbleiben
in den Ämtern, Mehrverbräuche führen zu Nachzahlungen. Das Ergebnis der
Abrechnung bildet die Grundlage für die neuerlich fest zu legenden
Vorauszahlungen. Im Weiteren ist eine Instandhaltungsrückalge zu entrichten,
die sich am Zustand des jeweiligen Gebäudes orientiert.
5.
Die
Nutzer finanzieren ihre Vorauszahlungen für die laufenden
Bewirtschaftungskosten aus den Mitteln der bisherigen A08-Titel und zu einem
anderen Teil aus den Mitteln der baulichen Unterhaltung. Laufzeit und
Mietflächen sind zwischen der SE Immobilien und den Nutzern frei vereinbar.
Leerstandsflächen, die nicht als Vermögensabgang verbucht werden können, werden
zu den o.g. Konditionen bewertet und als Infrastrukturkosten auf alle externen
Produkte verteilt.
III. Sondervermögen, Haushaltstitel und
Produktauswirkungen
6.
Der
Haushaltstitel „Bauliche Unterhaltung“ wird zur Finanzierung der
Instandhaltungsrücklage genutzt und fortan als Sondervermögen geführt. Die
Mittel der baulichen Unterhaltung sind hierbei aufzuteilen. Ein Teil ist für
die laufenden Bewirtschaftungskosten zu verwenden (Wartungskosten und
Gefahrenabwehr). Der übrige Teil dient der Substanzerhaltung der Immobilien.
Die Höhe der Instandhaltungsrücklage soll sich ab dem 2. Jahr nicht mehr an den
kalkulatorischen Wiederbeschaffungswerten orientieren, sondern sich anhand des
konkreten Instandhaltungs- und Sanierungsbedarfs der einzelnen Immobilien
bemessen. Hierzu wird von der SE Immobilien eine Bedarfsplanung für die
einzelnen Objekte erstellt.
7.
Ziel
der KLR ist es, sämtliche Kosten auf die externen Produkte zu verteilen. Das
vorgenannte Modell soll dafür Sorge tragen, dass alle Produkte, die von einem
Nutzungsvertrag in dem hier dargelegten Sinn erfasst sind, - analog einem
Mietvertrag – ausschließlich mit budgetwirksamen Kosten belastet werden.
Das Modell soll im Rat
der Bürgermeister vorgestellt, beraten und beschlossen werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal
hat auf seiner Sitzung am
19. Juni 2008 folgende Beschlussempfehlung zur Drs. VI-0433 beschlossen:
Der Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und
Personal empfiehlt die Ablehnung der Drucksache.
Abstimmungsergebnis:
3 (ja), 10 (nein), 0 (Enthaltungen)