1.Die
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin bildet ein Vertrauensgremium,
welches aus jeweils einem Mitglied jeder Fraktion besteht und gemeinsam mit dem
Vorsteher die Überprüfung der Bezirksverordneten hinsichtlich einer
hauptamtlichen oder inoffiziellen Tätigkeit für das MfS / AfNS organisiert.
Dabei wird wie folgt verfahren:
Der Vorsteher der BVV reicht kurzfristig die Überprüfungsanträge bei der
Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes ein.
Nach Eintreffen des Rücklaufs
von der Behörde der Bundesbeauftragten nimmt das Vertrauensgremium die
Ergebnisse in vertraulicher Beratung zur Kenntnis. Parallel werden die
Bezirksverordneten, für die Ergebnisse eingegangen sind, informiert und
bei Bedarf angehört. Spätestens 1 Monat nach Eingang der Ergebnisse werden
in nichtöffentlicher Sitzung der BVV die Bezirksverordneten, bei denen
eine Tätigkeit für das MfS / AfNS zu konstatieren ist, genannt. Diese
Bezirksverordneten, sowie die jeweiligen Fraktionen, erhalten die
Gelegenheiten zur Stellungnahme.
Das weitere Verfahren ist den
Fraktionen überlassen.
Bei Nachrückern wird zum
Zeitpunkt ihrer Bestätigung als Bezirksverordnete entsprechend verfahren.
30.01.2002 - Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
Ö 1.17 - vertagt
20.02.2002 - Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
Ö 1.7 - mit Änderungen in der BVV beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
1.Die
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin bildet ein Vertrauensgremium,
welches aus jeweils einem Mitglied jeder Fraktion besteht und gemeinsam mit dem
Vorsteher die Überprüfung der Bezirksverordneten hinsichtlich einer
hauptamtlichen oder inoffiziellen Tätigkeit für das MfS / AfNS organisiert.
Dabei wird wie folgt verfahren:
Der Vorsteher der BVV reicht kurzfristig die Überprüfungsanträge bei der
Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes ein.
Nach Eintreffen des Rücklaufs
von der Behörde der Bundesbeauftragten nimmt das Vertrauensgremium die
Ergebnisse in vertraulicher Beratung zur Kenntnis. Parallel werden die
Bezirksverordneten, für die Ergebnisse eingegangen sind, informiert und
bei Bedarf angehört. Spätestens 1 Monat nach Eingang der Ergebnisse werden
in nichtöffentlicher Sitzung der BVV die Bezirksverordneten, bei denen
eine Tätigkeit für das MfS / AfNS zu konstatieren ist, genannt. Diese
Bezirksverordneten, sowie die jeweiligen Fraktionen, erhalten die
Gelegenheiten zur Stellungnahme.
Das weitere Verfahren ist den
Fraktionen überlassen.
Bei Nachrückern wird zum
Zeitpunkt ihrer Bestätigung als Bezirksverordnete entsprechend verfahren.