Tagesordnung - öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin  

 
 
Bezeichnung: öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
Datum: Mi, 20.02.2002 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 Anlass: Fortführung der ordentlichen Tagung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Komplex I      
Ö 1.1     Geschäftliche Mitteilung      
Ö 1.2     Abstimmung über die Tagesordnung      
Ö 1.3     Dringlichkeitsanträge      
Ö 1.4     Mündliche Anfrage      
Ö 1.5     Bericht des Bezirksamtes      
Ö 1.6     Konsensliste      
Ö 1.7  
Überprüfung der Bezirksverordneten zur Feststellung einer hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für das MfS/AfNS  
Enthält Anlagen
V-0027  
    VORLAGE
    1

1.      Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin bildet ein Vertrauensgremium, welches aus jeweils einem Mitglied jeder Fraktion besteht und gemeinsam mit dem Vorsteher die Überprüfung der Bezirksverordneten hinsichtlich einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Tätigkeit für das MfS / AfNS organisiert.

 

  1. Dabei wird wie folgt verfahren: Der Vorsteher der BVV reicht kurzfristig die Überprüfungsanträge bei der Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes ein.

 

  1. Nach Eintreffen des Rücklaufs von der Behörde der Bundesbeauftragten nimmt das Vertrauensgremium die Ergebnisse in vertraulicher Beratung zur Kenntnis. Parallel werden die Bezirksverordneten, für die Ergebnisse eingegangen sind, informiert und bei Bedarf angehört. Spätestens 1 Monat nach Eingang der Ergebnisse werden in nichtöffentlicher Sitzung der BVV die Bezirksverordneten, bei denen eine Tätigkeit für das MfS / AfNS zu konstatieren ist, genannt. Diese Bezirksverordneten, sowie die jeweiligen Fraktionen, erhalten die Gelegenheiten zur Stellungnahme.

 

  1. Das weitere Verfahren ist den Fraktionen überlassen.

 

  1. Bei Nachrückern wird zum Zeitpunkt ihrer Bestätigung als Bezirksverordnete entsprechend verfahren.
   
    30.01.2002 - Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
    Ö 1.17 - vertagt
   
   
    20.02.2002 - Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
    Ö 1.7 - mit Änderungen in der BVV beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

1.      Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin bildet ein Vertrauensgremium, welches aus jeweils einem Mitglied jeder Fraktion besteht und gemeinsam mit dem Vorsteher die Überprüfung der Bezirksverordneten hinsichtlich einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Tätigkeit für das MfS / AfNS organisiert.

 

  1. Dabei wird wie folgt verfahren: Der Vorsteher der BVV reicht kurzfristig die Überprüfungsanträge bei der Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes ein.

 

  1. Nach Eintreffen des Rücklaufs von der Behörde der Bundesbeauftragten nimmt das Vertrauensgremium die Ergebnisse in vertraulicher Beratung zur Kenntnis. Parallel werden die Bezirksverordneten, für die Ergebnisse eingegangen sind, informiert und bei Bedarf angehört. Spätestens 1 Monat nach Eingang der Ergebnisse werden in nichtöffentlicher Sitzung der BVV die Bezirksverordneten, bei denen eine Tätigkeit für das MfS / AfNS zu konstatieren ist, genannt. Diese Bezirksverordneten, sowie die jeweiligen Fraktionen, erhalten die Gelegenheiten zur Stellungnahme.

 

  1. Das weitere Verfahren ist den Fraktionen überlassen.

 

  1. Bei Nachrückern wird zum Zeitpunkt ihrer Bestätigung als Bezirksverordnete entsprechend verfahren.

 

Ö 1.8  
Ein Bezirk steigt um  
Enthält Anlagen
V-0028  
Ö 1.9  
Bericht zur öffentlichen Infrastruktur in Sanierungsgebieten  
Enthält Anlagen
V-0035  
               
 
 

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