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Kleine Anfrage - KA-0541/IX
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Nach Presseberichten [3] wurden im Auftrag der Eigentümer der HEIM-Gruppe anbei Berg und Seen Arkenberge ohne Absprache mit dem Bezirksamt Rodungen vorgenommen und dabei geschützte Natur vernichtet. Auf einer Fläche von 500 mal 100 Metern seien zu schätzungsweise 75 Prozent der Vegetation durch Abschieben flächig entfernt worden, betroffen seien u.a. fast sämtliche dort verzeichneten Vogelarten. 1) Die „Leitlinien für die weitere Entwicklung der ehemaligen Bauschuttdeponie Arkenberge sowie der vorgelagerten Seen“ [1] besagen: "Die bestehenden, einschlägigen und behördenverbindlichen Planwerke (Landschaftsprogramm, bezirkliches Biotopverbundkonzept und Schutzgebietsverordnungen des Naturpark Barnim und LSG Blankenfelde) sind mit ihren detaillierten Zielen und Maßnahmen zu berücksichtigen.". Der kaufmännische Leiter der HEIM-Gruppe gibt in der Presse [5] an: „Die vorgenommenen Arbeiten waren nötig, weil das Landschaftsprogramm eine offene Landschaft verlangt, also eine Verbuschung zu verhindern ist.“. Trifft diese Behauptung zu, und wie steht das Bezirksamt zu der durch den Eigentümer vorgenommen Rodung? 2) Welche Schäden genau hat das Bezirksamt festgestellt, mit welchen Strafen sind diese Verstöße jeweils belegt, und wie ist der Stand des Verfahrens gegen die Verursachenden? 3) Muss diese geschützte Natur vor Ort wiederhergestellt werden, oder reicht eine Kompensation an anderer Stelle aus? Wie hoch sind die Kosten für einen üblichen Ausgleich/Ersatz ggü. einer unverzüglichen und vollständigen Wiederherstellung der Funktion für geschützte Flora und Fauna? 4) Wie verhindert das Bezirksamt, dass selbst mit einer eventuellen Strafzahlung die Schädigung von Schutzgütern wirtschaftlich ist, da nun weniger Lebensraum für geschützte Flora und Fauna vorhanden ist und/oder kein Wald entstehen kann, sodass eine Bebauung oder anderweitige kommerzielle Nutzung umstandsloser möglich ist? 5) Mit dem Beschluss IX-0212 vom 18.5.2022 [2] hatte die BVV das Bezirksamt ersucht die HEIM-Gruppe zu unterstützen, um "insbesondere die bestehenden Biotopflächen zu schützen". Bis zum Einreichen dieser Anfrage lag noch keine Vorlage zur Kenntnisnahme (VzK) vor (vgl. §13 BezVerwG, § 67 GO der BVV Pankow). Welche Maßnahmen wurden vom Eigentümer auch auf Basis dieses Beschlusses beim Bezirksamt angemeldet, welche Maßnahmen werden/wurden bereits umgesetzt und besteht ein Zusammenhang mit der jetzt vorgenommenen Rodung? 6) Welche Sicherungs- und Pflegeverpflichtungen ergeben sich für die HEIM-Gruppe bzgl. der Flächen innerhalb und außerhalb des LSG anbei Arkenberge, kommt der Eigentümer diesen Pflichten vollumfänglich nach, und falls nicht – was unternimmt das Bezirksamt um diese die Verantwortung einzufordern bzgl. a) der geschützten Flora und Fauna (u.a. Erhaltungspflicht nach NatSchG Bln §30 [4]), b) der allgemeinen Verkehrssicherung der Flächen um die Seen und der Seen selbst? 7) Im Ausschuss Stadtentwicklung vom 22.9.2022 [2] wurde angekündigt: "Der Vorhabenträger geht in Kürze mit neuer Planung auf das Bezirksamt zu. Bedenken des Amtes sollen darin aufgenommen und berücksichtigt werden.". Wann ist der Vorhabenträger mit welchen Planungen auf Amt für Umwelt- und Naturschutz zugegangen, und welche Bedenken des Amtes für Umwelt- und Naturschutz wurden darin berücksichtigt? [1] https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=6312 [2] https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=6151 [3] https://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/rodung-im-biotop-arkenberge-bezirk-bestatigt-streng-geschutzte-arten-vernichtet-9424508.html [4] https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-NatSchGBE2013pP30 [5] https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/ehemalige-muelldeponie-tatort-arkenberge-kahlschlag-warum-ein-berliner-wald-verschwindet-areal-um-den-hoechsten-berg-berlins-soll-zum-freizeitpark-werden-li.328020 |
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