Kleine Anfrage - KA-0134/IX  

 
 
Nummer:KA-0134/IXEingang:22.02.2022
Eingereicht durch:Lüssow, Axel
Weitergabe:22.02.2022
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:29.03.2022
Antwort von:BezirksamtBeantwortet:04.04.2022
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Pankow von BerlinErledigt:04.04.2022
 
Betreff:Artenschutz von gebäudebewohnenden Brutvogelarten sowie Fledermäusen bei Baumaßnahmen
Anlagen:
KA-0134/IX Eingang
KA-0134/IX Antwort
   

Kleine Anfragen Eingangstext

1. Wie umfassend und effektiv erhält die Untere Naturschutzbehörde (UNB) derzeit Kenntnis von Bauvorhaben (wie Abriss, Sanierung, Aus- oder Umbau), die den Artenschutz bei geschützten gebäudebewohnenden Brutvogelarten sowie Fledermäusen betreffen könnten (vgl. KA-0341/VIII), auch z. B.  über die Anzeigepflicht nach NatSchG Bln § 12 Abs. 10 im Bereich von Landschaftsplänen mit Biotopflächenfaktor (BFF) bzgl.

a) geschützten Lebensstätten dieser Arten,

b) ganzjährig genutzten (und damit geschützten) Habitaten wie z.B. Efeu, Büschen?

 

2. Wie viele Bauvorhaben mit dem Verdacht/Beleg des Vorhandenseins bedrohter und geschützter Lebensstätten oder Habitate bei geschützten gebäudebewohnenden Brutvogelarten sowie Fledermäusen wurden der UNB gemeldet in den Jahren 2017-2021 (vgl. KA-0341/VIII, bitte nach Jahr auflisten)?

 

3. Wie viele Anträge auf Ausnahmegenehmigungen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG oder Befreiungen nach § 67 BNatSchG von den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten bei geschützten gebäudebewohnenden Brutvogelarten sowie Fledermäusen wurden bei der UNB eingereicht bzw. beim Senat beantragt in den Jahren 2017-2021 (vgl. KA-0341/VIII, bitte nach Jahr auflisten)?

 

4. In wie vielen Fällen in den Jahren 2017-2021 wurden in Pankow realisiert (vgl. KA-0341/VIII, bitte nach Jahr auflisten)

a) Ersatzlebensstätten vor Beginn der Baumaßnahme angebracht,

b) Ersatzlebensstätten nach Beginn der Baumaßnahme angebracht,

c) temporäre Ersatzhabitate (z. B. Totholzhaufen) geschaffen),

d) ganzjährig genutzte (und damit geschützte) Habitate wie z.B. Efeu, Büsche ersetzt?

 

5. Wie wird sichergestellt, dass artenschutzrechtliche Auflagen, die sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz und der Richtlinie 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie) abwägungsfest ergeben, bei Baumaßnahmen erfüllt werden – und hält das Bezirksamt diese Verfahren für ausreichend, um dem Artenschutz gerecht zu werden, oder gibt es Lücken z.B. durch Vollzugsdefizite (vgl. KA-0341/VIII), fehlende oder zu späte Meldungen, anzeigefreie Bauvorhaben, nicht rechtzeitige oder nicht ausreichende Kartierung von Lebensstätten und Habitaten, die Regelung nur im Baunebenrecht?

 

6. Wie viele Mitarbeiter:innen stehen der UNB beim Freilandartenschutz in Bezug auf von diese Baumaßnahmen aktuell sowie in Zukunft (z.B. durch absehbare Ausfälle ohne schon gefundene Vertretung und/oder bereits zugewiesenen Stellenaufwuchs) zur Verfügung, und reicht die Anzahl dieser Mitarbeiter:innen aus? Falls nein, wie viel mehr Mitarbeiter:innen wären notwendig, um den gesetzlichen Bestimmungen beim Artenschutz in diesem Bereich nachkommen zu können?

 

 
 

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