Kleine Anfrage - KA-0953/VIII  

 
 
Nummer:KA-0953/VIIIEingang:05.01.2021
Eingereicht durch:Sich, Verena
Weitergabe:06.01.2021
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:01.02.2021
Antwort von:BezirksamtBeantwortet:04.02.2021
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Pankow von BerlinErledigt:04.02.2021
 
Betreff:Entwicklungskonzept Werneuchener Wiese – Erschließung / Verkehrsführung und Baumerhalt?
Anlagen:
KA-0953/VIII
KA-0953/VIII Terminverlängerung
KA-0953/VIII Antwort
   

Kleine Anfragen Eingangstext

In der Antwort auf die Anfrage 0913-VIII „Baumfällungen für Schuldrehscheibe Werneuchener Wiese?“ vom 2.11.2020 antwortet das Bezirksamt am 27.11.2020: „Die Baumfällungen sind für eine verkehrliche Erschließung der Schule erforderlich." und „Es gibt leider keine geeigneten Maßnahmen, die eine Fällung ausschließen würden.". Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen wurde am 8.12.2020 das (extern erstellte) „Entwicklungskonzept Werneuchener Wiese“ vorgestellt.

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Bzgl. der Erschließung der Schule:

a)      Gab es für den jetzt vorliegenden ersten Entwurf des Entwicklungskonzeptes Vorgaben aus dem Bezirksamt, wie / von wo aus die verkehrliche Erschließung der Schule erfolgen soll? Wenn ja, wie lauteten diese Vorgaben genau, und von welchem Amt / Fachbereich kamen sie jeweils?

b)      Wo soll der Haupteingang zum Schulgelände liegen, und aus welchen Gründen? Wo sind weitere Eingänge vorgesehen?

c)      Hat das Bezirksamt bzw. das Planungsbüro verschiedene Möglichkeiten der verkehrlichen Erschließung der Schule geprüft und Vor- und Nachteile abgewogen, insbesondere unter Berücksichtigung bestehender Verkehrsflächen und Baumstandorte?

d)      Wurde geprüft, ob eine verkehrliche Erschließung über die bereits bestehenden Straßen Virchowstr. und Margarete-Sommer Str. erfolgen kann? Wenn ja, was war das Ergebnis der Prüfung? Wenn nein, warum nicht?

e)      Wieso war das Bezirksamt der Meinung, dass es zur Erschließung der (provisorischen) Schule/Schuldrehscheibe notwendig ist, stadtauswärts einen neuen, kombinierten Geh- und Radweg entlang der Kniprodestr. anzulegen?

f)        Wurde geprüft, den Gehweg für die (fuß-)verkehrliche Erschließung der Schuldrehscheibe entlang der Kniprodestr. stadtauswärts zwischen den jetzigen Baumreihen beizubehalten und zu qualifizieren? Falls nein, warum nicht?

g)      Wurde die Variante geprüft, einen neuen Fahrradweg entlang der Virchow- und Margarete-Sommer-Str. anzulegen (mit Lückenschluss auf der Nordseite der Werneuchener Wiese, damit Fahrradfahrer*innen vom Nordende der Margarete-Sommer-Str. zur Kreuzung Danziger Str./Kniprodestr. gelangen können)? Ist eine solche Verkehrsführung aus Sicht des Bezirksamtes sinnvoll, um den mit dem Fahrrad kommenden Kindern einen sicheren Schulweg zur Schuldrehscheibe zu gewährleisten?

  1. Bzgl. der Verkehrsführung Kniprodestraße:

a)      Wieso wird in der Kniprodestraße ab dem Knoten Virchowstr. der vorhandene Hochbordradweg nicht entsprechend der Radverkehrsplan-Standards auf die Mindestbreite von 2m verbreitert (ohne Eingriff in die äere Baumreihe, mit Versetzen weniger Lichtmasten)?

b)      Wieso ist im Konzept ein Zweirichtungsradweg vorgesehen, obwohl das Erreichen der Radanlagengegenrichtung zum regelwidrigen Befahren des Fußngerüberwegs an der Kreuzung Danziger Str./Kniprodestr. sowie des Gehwegs zum Abbiegen in die Virchowstraße verleiten würde?

c)      Ging der Entscheidung für die Variante Zweirichtungsradweg die sorgfältige Prüfung aller Konfliktpunkte (z.B. Bushaltestelle, Schuleinfahrt?) gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (FGSV: ERA 2010) voraus?

d)      Wieso soll statt dem o.g. Hochbordradweg ein Zweirichtungsradweg angelegt werden, dessen Breite die in den Radverkehrsplan-Standards vorgegebenen 4m Mindestbreite unterschreitet?

  1. Bzgl. der Verkehrsführung Virchowstraße / Margarete-Sommer-Straße:

a)      Wann und in welchem Verfahren soll über die generelle „Verkehrsführung” durch die Virchow- und Margarete-Sommer-Str. entschieden werden, z. B. eine mögliche teilweise Ausweisung als Spielstraße aus dem Konzept vom 8.12.2020?

b)      Wie viele öffentliche Parkplätze befinden sich aktuell in der Virchow- und Margarate-Sommer-Str.?

c)      Ist es aus Sicht des Bezirksamts künftig zwingend erforderlich, Parkplätze entlang der Margarete-Sommer-Str. vorzuhalten? Wenn ja, wie viele, und aus welchen Gründen?

d)      Was spricht dagegen, einen neuen Geh- und Radweg entlang der Virchow- und Margarate-Sommer-Str. anzulegen? Wurde auch die Möglichkeit ins Auge gefasst, die Virchow- und Margarete-Sommer-Str. als Fahrradstraßen auszuweisen?

e)      Wie beurteilt das Bezirksamt generell das Potential der Virchow- und Margarete-Sommer-Straße im Hinblick auf Einbindung in das Radverkehrsnetz und die Entlastung des Radwegs bzw. der Bus-Radspur an der Kniprodestr. stadtauswärts?

  1. Bzgl. der Baumfällungen und der Nutzung als Grünfläche:

a)      Im Entwicklungskonzept werden Schädigungsgrade des Baumbestandes angegeben. Durch wen wurde die Begutachtung der Bäume vorgenommen (SGA, Planungsbüro, …), und ist der*die Gutachter*in vereidigt? Ist das Gutachten nach BVV-Beschluss VIII-1030 veröffentlicht? Wenn nicht, wieso nicht?

b)      Wie kann der Baukörper der Fläche so angepasst werden, dass Baumfällungen minimiert werden, und gibt es Bauvarianten, bei denen nur ein Baum gefällt werden muss?

c)      Ist es möglich, die Baumreihen bei einer Enttrümmerung zu sichern (z.B. über eine Spundwand), so dass Wurzelschäden vermieden werden, und wird die Enttrümmerung nur genau dort vorgenommen, wo es für die Statik des Baukörpers absolut notwendig ist?

d)      Ab wann wird die „langfristige Perspektive“ aus dem Konzept umgesetzt, d.h. zu welchem Zeitpunkt besteht eine Verpflichtung zum Rückbau der Gebäude und Gestaltung als Grünfläche?

 
 

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