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Kleine Anfrage - KA-0924/VIII
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Das Bezirksamt berichtete im Schlussbericht der Drucksache VIII-0462: „Die Sozialdienste des Sozialamtes werden grundsätzlich einbezogen, wenn die Ordnungsdienste mit obdachlosen Menschen in Kontakt treten. Der Sozialdienst entscheidet schließlich aufgrund der Lage des Einzelfalles über das weitere konkrete Vorgehen. Ein gemeinsam entwickelter Vordruck „Meldung über obdachlose Personen“ wird von der Stelle, bei der die Information eingegangen ist (Ordnungsamt, Straßen- und Grünflächenamt, Horizonte), ausgefüllt und zur Veranlassung eventueller Maßnahmen an den Sozialdienst weitergeleitet.“ Am 13.11.2020 wurde die Aufforderung zur Beräumung und Anordnung der selbständigen Einziehung von unberechtigt auf öffentlichem Straßenland befindlichen Gegenständen ohne Kennzeichnung der/s Eigentümer/s in der Schönhauser Allee ggü. Hausnummer 46a bekannt (Datum: 11.11.2020, gesetzte Frist: 15.11.2020), über den der Träger Horizonte jedoch erst am 13.11.2020 informiert wurde. Das Bezirksamt wird um folgende Auskünfte gebeten:
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