Kleine Anfrage - KA-0924/VIII  

 
 
Nummer:KA-0924/VIIIEingang:19.11.2020
Eingereicht durch:Jütting, Oliver
Weitergabe:19.11.2020
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:03.12.2020
Antwort von:BezirksamtBeantwortet:04.12.2020
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Pankow von BerlinErledigt:04.12.2020
 
Betreff:Handeln Ordnungsamt und Sozialdienst Hand in Hand beim Umgang mit Obdachlosen?
Anlagen:
KA-0924/VIII
KA-0924/VIII Antwort
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Das Bezirksamt berichtete im Schlussbericht der Drucksache VIII-0462: „Die Sozialdienste des Sozialamtes werden grundsätzlich einbezogen, wenn die Ordnungsdienste mit obdachlosen Menschen in Kontakt treten. Der Sozialdienst entscheidet schließlich aufgrund der Lage des Einzelfalles über das weitere konkrete Vorgehen. Ein gemeinsam entwickelter Vordruck „Meldung über obdachlose Personen“ wird von der Stelle, bei der die Information eingegangen ist (Ordnungsamt, Straßen- und Grünflächenamt, Horizonte), ausgefüllt und zur Veranlassung eventueller Maßnahmen an den Sozialdienst weitergeleitet.“

Am 13.11.2020 wurde  die  Aufforderung zur Beräumung und Anordnung der selbständigen Einziehung von unberechtigt auf öffentlichem Straßenland befindlichen Gegenständen ohne Kennzeichnung der/s Eigentümer/s in der Schönhauser Allee ggü. Hausnummer 46a bekannt (Datum: 11.11.2020, gesetzte Frist: 15.11.2020), über den der Träger Horizonte jedoch erst am 13.11.2020 informiert wurde.

Das Bezirksamt wird um folgende Auskünfte gebeten:

  1. Welche Stelle im Bezirksamt hat wann die Entscheidung über die Aufforderung vom 11.11.2020 getroffen?
  2. Wenn es nicht der Sozialdienst war, wie erklärt sich die Diskrepanz mit dem gegebenen Schlussbericht zur Drucksache VIII-0462?
  3. Welche Stelle informierte wann den Träger Horizonte über den Vorgang?
  4. Aus welchem Grund wurde der Träger Horizonte nicht vor einer Entscheidung über das weitere Vorgehen einbezogen?
  5. Mit welcher Begründung wurde ein Antrag auf Fristaufschub abgelehnt?
 
 

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