Kleine Anfrage - KA-0703/VIII  

 
 
Nummer:KA-0703/VIIIEingang:19.11.2019
Eingereicht durch:Scherf, Julia
Weitergabe:19.11.2019
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:03.12.2019
Antwort von:BezirksamtBeantwortet:06.12.2019
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Pankow von BerlinErledigt:06.12.2019
 
Betreff:Fehlende Grundausstattung für das Gymnasium am Europasportpark
Anlagen:
KA-0703/VIII Eingang
KA-0703/VIII Antwort
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Das Gymnasium am Europasportpark wurde im Schuljahr 2016/2017 mit der Einschulung von drei 7. Klassen eröffnet. Derzeit werden in der Schule 520 Schülerinnen und Schüler in 18 Klassen unterrichtet. Die Eröffnung des Gymnasiums erfolgte ohne Bereitstellung einer notwendigen Grundausstattung mit Lern- und Lehrmitteln. Diese konnte in den vergangenen 3 Schuljahren nur in Form einer Minimalausstattung finanziert und beschafft werden.

Es fehlen Lehr- und Lernmittel (insbesondere Fächer Deutsch und Biologie, Vorbereitungs- und Prüfungsmaterial für Abiturprüfungen), Ausstattungen der Fachkabinette Biologie (geschätzter Finanzierungsbedarf ca. 30.000,00 ?) und Chemie (geschätzter Finanzierungsbedarf ca. 40.000,00 ?) Im kommenden Schuljahr werden mindestens 5 neue 7. Klassen eingeschult, so das mindestens 3 weitere Fachräume in den Fächern Biologie, Physik und Chemie mit Lehr- und Lernmitteln ausgestattet werden müssen.

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

1)                  In §7 Schulgesetz des Landes Berlin ist geregelt: ?Zur Sicherstellung der gleichmäßigen Ausstattung aller Berliner Schulen mit Lehr- und Lernmitteln sowie mit Unterrichtsmaterial sind die Bezirke verpflichtet, von den ihnen zugewiesenen Finanzmitteln für die Schulen einen Betrag zu verwenden, der mindestens den für die einzelnen Schularten festgelegten Mindeststandards entspricht.? Wie lauten diese Mindeststandards, wie hoch sind die dem Bezirk hierfür zugewiesenen Finanzmittel und nach welchem Schlüssel verteilt das Bezirksamt diese Mittel auf die einzelnen Schulen und Schularten?

2)                  In §7 Schulgesetz des Landes Berlin ist des Weiteren geregelt: ?Die Bezirke können dabei zwischen den Schulen Wertausgleichsmaßnahmen zur bedarfsgerechten Ausstattung vornehmen.? Inwiefern hat das Bezirksamt von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Wertausgleich zwischen einzelnen Schulen und Schularten vorzunehmen (bitte konkret aufführen)?

3)                  Welche sonstigen Anstrengungen hat der Bezirk unternommen, die Schule vernünftig auszustatten?

4)                  Inwiefern ist die noch ausstehende Grundsanierung der Grund, warum die Schule keine Grundausstattung erhält? Für wann ist die Sanierung der Gebäude der Schule vorgesehen?

5)                  Bislang ist die Finanzierung der notwenigen Neumöblierung der Mensa mit ca. 250 Stühlen und 60 Tischen ungeklärt. Wann wird die Finanzierung gesichert und geklärt werden?

 
 

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