Kleine Anfrage - KA-0670/VIII  

 
 
Nummer:KA-0670/VIIIEingang:01.10.2019
Eingereicht durch:Koch, Cordelia
Weitergabe:01.10.2019
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:29.10.2019
Antwort von:BezirksamtBeantwortet:29.10.2019
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Pankow von BerlinErledigt:29.10.2019
 
Betreff:Umstrukturierung des Amtes für Umwelt- und Naturschutz statt grüne Infrastruktur?
Anlagen:
KA-0670/VIII Eingang
KA-0670/VIII. Terminverlängerung
KA-0670/VIII Antwort
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Innerhalb der Haushaltsanfragen für den Doppelhaushalt 2020/21 stellte das Bezirksamt (Daniel Krüger als Bezirksstadtrat für Umwelt- und Naturschutz) am 11.4.2019 eine Umstrukturierung des Amtes von zwei Fachgebieten (Umwelt, Naturschutz/ Landschaftsplanung) auf fünf Sachgebiete (Technischer Umweltschutz, Bodenschutz/ Altlasten Verwaltung Landschaftsplanung/ Kompensationsmanagement, Naturschutz) vor.

Die fünf vorgesehenen Sachgebietsleitungen  (SGL) waren markiert mit einmal „wird aktuell besetzt“, einmal „zunächst zurückgestellt“, und dreimal „Stelle fehlt“. Als „prioritäre Personalbedarfe“ wurden dargestellt „3 SGL-Stellen (E13-E14)“.

 

Ebenfalls angemeldet, aber nicht prioritär waren Personalstellen für die „Erarbeitung eines Konzeptes zur Entwicklung einer grünen Infrastruktur im Bezirk“.  In den Fragen der BVV zum Haushalt wurde die Frage „Wieso haben die Stellen für die Planung eines Konzeptes zur Entwicklung einer grünen Infrastruktur im Bezirk keine Priorität?“ beantwortet mit: „Die Erarbeitung eines Konzeptes zur Entwicklung einer grünen Infrastruktur ist auch wichtig, bei der Abwägung aller Bedarfe wurde aber in anderen Bereichen eine noch größere Dringlichkeit erkannt“

 

Die geplanten Mehrausgaben für eine Aufwertung der drei Leitungsstellen auf E14 wurden in den Nachfragen zum Haushalt angegeben mit „38.520 €“, die Personalausgaben für die Schaffung einer Stelle „grüne Infrastruktur“ mit „45.000 €“.

 

Die einstimmig beschlossene Stellungnahme des Fachausschusses zum Haushalt ist: „Der Ausschuss fordert das Bezirksamt jedoch auf, den Stellenaufwuchs bzw. die erhöhten Personalmittel derart zu nutzen, dass den Forderungen der BVV zum Ausbau einer Grünen Infrastruktur mit einer entsprechenden Stelle im Bezirksamt ab 2020 substanziell nachgekommen werden kann. Der Ausschuss geht hier davon aus, dass dies innerhalb des Geschäftsbereichs durch eine entsprechende Schwerpunktsetzung bei Stellenbesetzungen und Anhebungen finanziert werden kann.“

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wird das Bezirksamt der einstimmigen Stellungnahme des Fachausschusses folgen, dass der „Stellenaufwuchs bzw. die erhöhten Personalmittelim Haushalt genutzt werden für die Schaffung einer Stelle „grüne Infrastruktur“? Wenn nein, wieso nicht?

 

  1. bzgl. der Hergangs der Umstrukturierung:

a)      Wann wurde diese Änderung zuerst im Bezirksamt diskutiert?

b)      Was ist die detaillierte, fachliche Begründung, die im Bezirksamt für die Notwendigkeit der Umstrukturierung und Schaffung von neuen SGL-Stellen dargestellt wurde?

c)       Welche Funktion hat die Umstellung von wenigen Fachbereichen auf mehrere Sachgebiete außer der Schaffung von neuen Leitungsstellen im Bezirksamt?

 

  1. Wie genau ist die jeweilige "Beschreibung des Aufgabenkreises" für die neuen Sachgebietsleitungen?

a)      Technischer Umweltschutz

b)      Bodenschutz/ Altlasten

c)       Verwaltung

d)      Landschaftsplanung/ Kompensationsmanagement,

e)      Naturschutz

 

  1. Sieht das Bezirksamt eine Gehaltseinstufung (von Teilen der) „fehlenden“ SGL-Stellen als E14 vor, bzw. könnte eine solche Gehaltseinstufung eine Folge der Umstrukturierung sein? Wenn ja:

a)      Erfolgen die Mehrausgaben für eine höhere Einstufung aus demselben Einzelplan, Kapitel oder Titel, aus dem auch eine Stelle für „grüne Infrastruktur“ geschaffen werden könnte?

b)      Könnten diese Stelle für die Dauer des aktuellen Doppelhaushaltes (weiterhin) als E13 besetzt werden? Wenn nicht, wieso nicht?

c)       Könnten diese Stellen zurückgestellt werden (eine SGL ist bereits als „zunächst zurückgestellt“ markiert)? Wenn nicht, wieso nicht?

d)      Wieso ist eine solche höhere Einstufung von Leitungsstellen „prioritär“ gegenüber der Schaffung einer neuen Stelle für „grüne Infrastruktur“, die zur inhaltlichen Arbeit des Amtes beitragen würde?

 

  1. bzgl. der Ausschreibung und Besetzung der Stellen für die Sachgebietsleitungen:

a)      Wann und wie erfolgte die Ausschreibung der SGL-Stelle Bodenschutz/ Altlasten? Ist eine externe Ausschreibung erfolgt - und wenn nicht, wieso nicht?

b)      Wann und wie soll die Ausschreibung der drei SGL-Stellen Technischer Umweltschutz, Landschaftsplanung/ Kompensationsmanagement sowie Naturschutz erfolgen?

 

  1. bzgl. der Zuständigkeit der BVV für den Haushalt:

a)      Kann das Bezirksamt ohne Beschluss oder Konsultation der BVV eine Umstrukturierung bzw. Änderung von Personalstellen vornehmen, so dass im Rahmen des bezirklichen Haushaltsplans zwingend eine höhere Einstufung erfolgen muss?

b)      Müssen bei Personalzuwachs in einem Amt zwingend mehr Leitungsfunktionen wie SGL geschaffen werden, mit der auch eine höhere Gehaltseinstufung dieser Stellen erfolgt?

 

  1. bzgl. des Konzeptes zur Grünen Infrastruktur:

a)      Welche inhaltlichen Bestandteile und Ziele hat das „Konzept zur Entwicklung einer grünen Infrastruktur im Bezirk“, das mit der neuen Stelle realisiert werden würde?

b)      Welche Auswirkungen auf Konzepte zur nachhaltigen Stadtentwicklung und Umgang mit dem Klimawandel sieht das Bezirksamt, wenn in dieser Haushaltsperiode die Stellen „grüne Infrastruktur“ nicht besetzt wird?

 

  1. Durch wen wird die Amtsleitung des Amtes für Umwelt- und Naturschutz aktuell nach außen vertreten?

 

 
 

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